Beschlussvorlage - 0773/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für eine Verpflichtungsermächtigung in der Haushaltsstelle 02.7940.98600003: Zuschüsse für Investitionen Erschließung Osthafen in Höhe von 290.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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23.10.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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28.10.2008
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11.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 der Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Überplanmäßige
Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für eine Verpflichtungsermächtigung in
der Haushaltsstelle 02.7940.98600003: Zuschüsse für Investitionen
Erschließung Osthafen in Höhe von 290.000,00 EUR |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Die
Verpflichtungsermächtigung für den Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2008 in
Höhe
von 290.00,00 EUR ist dringend erforderlich und nicht abweisbar, da bereits mit
den bisher
erfolgten Aufträgen für die
Baulose 1 – 3 die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in
Anspruch genommen wurden.
Für die Realisierung der
Infrastrukturmaßnahme mit Gesamtausgaben in Höhe von
2.341.400,00 EUR und einem Investitionszuschuss von 2.024.100,00 EUR (90%) aus
Mitteln
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ ist gemäß
Zuwendungsbescheid der Zuschuss bis spätestens 30.06.2009 beim
Landesförderinstitut M-V abzurufen.
Um die Realisierung des noch
ausstehenden Bauloses 4 – Geh- und Radweg entlang des War-nowufers
– noch innerhalb dieser Zeitschiene zu realisieren, muss das öffentliche
Ausschrei-
bungsverfahren aufgrund
seiner zeitlichen Fristen noch im Oktober 2008 begonnen werden und spätestens
mit der Zuschlagserteilung im Januar 2009 seinen Abschluss finden.
Mit einem späteren Beginn des
Ausschreibungsverfahrens besteht die große Gefahr, das Bau-
vorhaben nicht termin- und
zuwendungsgerecht zum Abschluss zu bringen.
Eine den Förderbestimmungen
nicht gerechte Ausführung kann u. U. zur Nichtausreichung des Zuschusses
führen.
Die bereits erfolgte hohe
Inanspruchnahme der finanziellen Mittel resultiert ursächlich aus Problemen der
vor Ort vorhandenen alten Leitungsbestände sowie z. T. aus den unterflurig
vorhandenen Altanlagen und Gebäuden, die nicht im Bestand waren und entfernt
bzw. verlegt werden mussten. Zusätzliche Kampfmittelortungen und Beweissicherungsverfahren
an Gebäuden sowie örtliche Anpassungen
waren weitere Kostenfaktoren.
Die
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 290.000,00 EUR wird für das Vorhaben
Erschließung Osthafen benötigt.
Die Deckung erfolgt aus
folgenden Haushaltsstellen:
- 02.21001624.98500001: Zuschuss für Sanierung
Schulgebäude Lindenstraße
in Höhe von 250.000,00 EUR
Begründung:
Die Baumaßnahme wird im
Rahmen der Städtebauförderung über die Rostocker Gesellschaft für
Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH realisiert. Für die
Weiterleitung des Zuschusses vom Amt für Schule und Sport an die Rostocker
Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH im
Haushaltsjahr 2009 ist die Verfügung einer Verpflichtungsermächtigung nicht notwendig.
- 02.6300.94600099: Rekonstruktion Vorpommernbrücke
in Höhe von 40.000,00 EUR
Begründung:
Die Rekonstruktion der
Vorpommernbrücke muss durch die zunehmende Verschlechterung des Baukörpers in
den Folgejahren zwingend ausgeführt werden, um eine vollständige Sperrung zu
verhindern. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausführungsleistungen
sind in den Jahresscheiben 2008 bis 2010 in den Investitionshaushalt des Tief-
und Hafenbauamtes eingestellt. Der Auftrag für die Vorplanung in Höhe von 145.000,00
EUR kann mit dem Haushaltsansatz 2008 realisiert werden. Die
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000,00 EUR aus 2008 wird hierfür
nicht benötigt.
Roland Methling