Beschlussvorlage - 0773/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0773/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61, 20, 40, 66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 der Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

23.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Überplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für eine Verpflichtungsermächtigung in der Haushaltsstelle 02.7940.98600003: Zuschüsse für Investitionen Erschließung Osthafen in Höhe von 290.000,00 EUR

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag


Die Zustimmung zur Umverteilung einer Verpflichtungsermächtigung wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

02.7940.98600003: Zuschüsse für Investitionen Erschließung Osthafen
in Höhe von 290.000,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen:

 

02.21001624.985000001: Zuschuss für Sanierung Schulgebäude Lindenstraße
in Höhe von 250.000,00 EUR und

02.6300.94600099: Rekonstruktion Vorpommernbrücke
in Höhe von 40.000,00 EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsstelle 02.7940.98600003
in Höhe von 290.000,00 EUR

Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 02.21001624.985000001 in Höhe von 250.000,00 EUR und 02.6300.94600099 in Höhe von 40.000,00 EUR

 

 

Begründung

Die Verpflichtungsermächtigung für den Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2008 in Höhe
von 290.00,00 EUR ist dringend erforderlich und nicht abweisbar, da bereits mit den bisher

erfolgten Aufträgen für die Baulose 1 – 3 die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in

Anspruch genommen wurden.

Für die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme mit Gesamtausgaben in Höhe von
2.341.400,00 EUR und einem Investitionszuschuss von 2.024.100,00 EUR (90%) aus Mitteln
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist gemäß
Zuwendungsbescheid der Zuschuss bis spätestens 30.06.2009 beim Landesförderinstitut M-V abzurufen.


 

Um die Realisierung des noch ausstehenden Bauloses 4 – Geh- und Radweg entlang des War-nowufers – noch innerhalb dieser Zeitschiene zu realisieren, muss das öffentliche Ausschrei-

bungsverfahren aufgrund seiner zeitlichen Fristen noch im Oktober 2008 begonnen werden und spätestens mit der Zuschlagserteilung im Januar 2009 seinen Abschluss finden.

Mit einem späteren Beginn des Ausschreibungsverfahrens besteht die große Gefahr, das Bau-

vorhaben nicht termin- und zuwendungsgerecht zum Abschluss zu bringen.

Eine den Förderbestimmungen nicht gerechte Ausführung kann u. U. zur Nichtausreichung des Zuschusses führen.

Die bereits erfolgte hohe Inanspruchnahme der finanziellen Mittel resultiert ursächlich aus Problemen der vor Ort vorhandenen alten Leitungsbestände sowie z. T. aus den unterflurig vorhandenen Altanlagen und Gebäuden, die nicht im Bestand waren und entfernt bzw. verlegt werden mussten. Zusätzliche Kampfmittelortungen und Beweissicherungsverfahren an Gebäuden sowie örtliche Anpassungen  waren weitere Kostenfaktoren.

 

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 290.000,00 EUR wird für das Vorhaben Erschließung Osthafen benötigt.

 

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:

 

  1. 02.21001624.98500001: Zuschuss für Sanierung Schulgebäude Lindenstraße
    in Höhe von 250.000,00 EUR

 

Begründung:

 

 

Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Städtebauförderung über die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH realisiert. Für die Weiterleitung des Zuschusses vom Amt für Schule und Sport an die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH im Haushaltsjahr 2009 ist die Verfügung einer Verpflichtungsermächtigung nicht notwendig.

 

  1. 02.6300.94600099: Rekonstruktion Vorpommernbrücke
    in Höhe von 40.000,00 EUR

 

Begründung:

 

Die Rekonstruktion der Vorpommernbrücke muss durch die zunehmende Verschlechterung des Baukörpers in den Folgejahren zwingend ausgeführt werden, um eine vollständige Sperrung zu verhindern. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausführungsleistungen sind in den Jahresscheiben 2008 bis 2010 in den Investitionshaushalt des Tief- und Hafenbauamtes eingestellt. Der Auftrag für die Vorplanung in Höhe von 145.000,00 EUR kann mit dem Haus­haltsansatz 2008 realisiert werden. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000,00 EUR aus 2008 wird hierfür nicht benötigt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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23.10.2008 - Finanzausschuss

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28.10.2008 - Hauptausschuss

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11.11.2008 - Hauptausschuss