Beschlussvorlage - 0765/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 1.252.807,58 EUR im Deckungsring GD 130 - Hilfen zur Erziehung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
06.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
19.11.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 52 Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in
Höhe von 1.252.807,58 EUR im Deckungsring GD 130 - Hilfen zur Erziehung |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4553.7600 |
2008 |
87.764,76 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Leistungen der Jugendhilfe
außerhalb von Einrichtungen |
1a. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
4.652.000,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
87.764,76 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
4.739.764,76 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die grundsätzliche Verpflichtung der
Leistungserbringung ist durch den Gesetzgeber in den §§ 27 und 41 SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Die Leistungen zur Hilfe zur Erziehung
sind somit Pflichtaufgaben.
Durch das Amt für Jugend und Soziales
ist zu prüfen und zu entscheiden, welche Hilfe zur Erziehung die notwendige und
geeignete ist. Es ist nicht möglich, zwischen den Hilfearten frei zu wählen
bzw. sie beliebig untereinander auszutauschen. Der objektive Hilfebedarf im
Einzelfall ist entscheidend für die Form der Hilfe. Wird durch das Fachamt
festgestellt, dass eine Hilfe zur Erziehung notwendig und geeignet ist, so ist
diese zu gewähren.
unvorhersehbar:
Die Fallzahlen im ambulanten Bereich
der Hilfen zur Erziehung sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die
Sensibilität der Öffentlichkeit für Belange des Kinderschutzes hat sich im
laufendem Jahr erhöht, d.h., es gibt mehr Meldungen über den Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung, folglich steigt daraus die Zahl der Inobhutnahmen von
Kindern und Jugendlichen. Die Übersicht der Meldungen zur Kindeswohlgefährdung
verdeutlicht die Angaben (s. Anlage).
Häufig schließen sich in diesem
Zusammenhang ambulante Erziehungshilfen an. So wurden für das HH-Jahr 2008
129.300 Fachleistungsstunden geplant. Es ist nach Entwicklung der Hilfen in den
Monaten Januar bis Dezember ein Mehrbedarf für 2008 von 2.440
Fachleistungsstunden zu erwarten. Mit Stand 30.09.2008 wurden für Leistungen
der ambulanten Hilfen zur Erziehung 4.035.881,99 EUR gezahlt. Dies entspricht
einem Erfüllungsstand von 86,75 %. Es leitet sich somit eine Mehrausgabe in
Höhe von 87.764,76 EUR ab.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.4557.7700 |
2008 |
1.165.042,82 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Leistungen der Jugendhilfe
in Einrichtungen |
1b. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
12.200.300,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
1.165.042,82 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
13.365.342,82 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die grundsätzliche Verpflichtung der
Leistungserbringung ist durch den Gesetzgeber in den §§ 27 und 41 SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Die Leistungen zur Hilfe zur Erziehung
sind somit Pflichtaufgaben.
Durch das Amt für Jugend und Soziales
ist zu prüfen und zu entscheiden, welche Hilfe zur Erziehung die notwendige und
geeignete ist. Es ist nicht möglich, zwischen den Hilfearten frei zu wählen
bzw. sie beliebig untereinander auszutauschen. Der objektive Hilfebedarf im
Einzelfall ist entscheidend für die Form der Hilfe. Wird durch das Fachamt
festgestellt, dass eine Hilfe zur Erziehung notwendig und geeignet ist, so ist
diese zu gewähren.
unvorhersehbar:
Die Sensibilität der Öffentlichkeit
für Belange des Kinderschutzes hat sich erhöht, d.h., es gibt mehr Meldungen
über den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, folglich steigt daraus die Zahl der
Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen. Häufig schließen sich in diesem
Zusammenhang stationäre Erziehungshilfen an.
Junge Menschen kommen mit Problemlagen in stationäre
Hilfen, die komplexer geworden sind. Es gibt
zunehmend Fälle, in denen Mehrfachhilfen erforderlich sind. Der Anteil von
Fällen, in denen psychisch kranke Eltern, die immer weniger in der Lage sind,
ihrer Erziehungsverantwortung ohne Hilfe gerecht zu werden, wächst.
Deshalb
werden zum Entgelt (Grundleistung) zusätzliche sozialpädagogische,
psychologische und therapeutische Leistungen (individuelle Sonderleistung)
notwendig, die im Rahmen des Hilfeplanverfahren entsprechend § 36 (2) und (3)
SGB VIII zu gewähren sind. Individuelle Sonderleistungen für den Einzelfall
werden sowohl vor, aber in der Regel
erst während der laufenden Maßnahme sichtbar, was Planbarkeit vorab
erschwert und somit eine Unvorhersehbarkeit begründet.
Weiterhin ist zu erkennen, dass mehr Anträge an das
Familiengericht auf Entzug der elterlichen Sorge gestellt werden müssen, als in
den vorhergehenden Jahren, daran schließen sich nicht selten Hilfegewährungen
an.
Auch
ist zu verzeichnen, dass in der letzten Zeit
sehr oft Geschwisterverbände, d.h., Familien mit mehreren Kindern, betreut
werden müssen.
Nach Entwicklung in den Vorjahren wurden für 2008 285
stationäre Hilfefälle geplant. Die Entwicklung bis zum jetzigen Zeitpunkt zeigt
jedoch durchschnittliche Fallzahlen von 309 Fällen auf. Mit Stand 30.09.2008
wurden für Leistungen der Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
9.968.124,94 EUR gezahlt. Dies entspricht einem Erfüllungsstand von 81,70 %. Es
leitet sich damit eine Mehrausgabe in Höhe von 1.165.042,82 ERU ab.
2. Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9000.0030 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
42.350.000,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
63.555.488,34 |
Mehreinnahmen |
= |
21.205.488,34 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
21.205.488,34 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
1.252.807,58 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Das erwartete
Gewerbesteueraufkommen 2008 wird im
Jahresergebnis per 31.12.2008 etwa 20,0
Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung
des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt
Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren.
Diese Annahme trifft für die
Hansestadt Rostock nicht zu.
Die Gewerbesteuereinnahmen
waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht
fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio.
EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR
geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung
von Einzelunternehmen und Personengesellschaften deutlich
angestiegen.
Roland Methling
Anlage
Anlage
zur Vorlage 0765/08-BV
Kindeswohlgefährdung
Angaben
zum ersten Halbjahr 2008
|
HRO |
SG Nordwest I Lichtenhg.,Lütten
Kl., Evershg. |
SG Nordwest II Warnemd.,
Rostock-Heide, Gr. Kl., Schmarl |
SG Mitte |
SG Nordost |
Anzahl der Meldungen vom 1.1.-31.07.2008 |
210 |
84 |
64 |
33 |
29 |
Verteilung in Prozent |
100% |
40% |
30,5% |
15,7% |
13,8% |
Verdacht bestätigt sich |
83 |
41 |
30 |
6 |
6 |
Anteil tatsäch-licher KWG an Meldungen |
39,5% |
48,8% |
46,9% |
18,2% |
20,7% |