Ergänzung Beschlussvorlage - 0764/08-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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06.11.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Vorsitzende
der Fraktionen DIE LINKE, FDP und RostockerBund, 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Vierte Satzung zur
Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock |
Beschlussvorschlag |
Die Vierte Satzung zur
Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock wird mit
folgender Änderung beschlossen (Anlage). Im § 1 Änderungen wird die Tabelle unter 1.
wie folgt ergänzt: Straßenname Hausnummernbereich Reinigungsklasse Dringlichkeitsstufe Hohe Düne
7 A |
Begründung
Die Straße Hohe Düne besitzt einen für Stadtstraßen
untypischen Querschnitt.
Die Straße verfügt über eine so genannte
„offene“ Oberflächenentwässerung (d.h. Borde, Rinnen,
Straßeneinläufe…) sind nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden.
Wasser und Verschmutzungen werden in die Bankettbereiche abgeführt/abgelagert.
Deren Reinigung und Pflege erfolgt durch die Anwohner, Gewerbetreibende bzw.
die Bundeswehr (Vertrag).
Darüber hinaus verfügt die Straße über eine
ausreichende Querneigung und eine sehr gute Oberflächenbeschaffenheit.
Dies alles trägt zu einer – gegenüber
„normalen“ Stadtstraßen – signifikant höheren Selbstreinigung
bei. Diesen Effekt können die Anwohner der Straße „Hohe Düne“ aus
langjährigen Beobachtungen bestätigen.
Überdies wird selbiger noch verstärkt durch die
Benutzung der Straße (vgl. das „ zur Seite fahren“ von Splitt auf
Straßen).
b.
w.
Das heißt nichts anderes, als dass – auf Grund
der saisonalen Besonderheiten des Stadtteils – die Straße zwischen April
und Oktober praktisch immer sauber ist. Damit entstehen bei der jetztigen
Einstufung nicht notwendige Reinigungsaufwendungen. Nach Auskunft des
zuständigen Fachbereiches hat die neu vorgeschlagene Einstufung keinen
Einfluß auf die Gebührenkalkulation und ist deshalb unbedenklich.
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Fraktion
DIE LINKE. FDP-Fraktion Fraktion Rostocker Bund