Ergänzung Beschlussvorlage - 0764/08-EV

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Erg. zur Beschlussvorlage

0546/08-BV

Nummer

 

 

 

0764/08-EV

 

Absender

Datum

Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE, FDP und RostockerBund,

 

18055 Rostock

15.10.2008

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

i.V. Dr. I. Bacher

 

Beschlussvorschlag

Die Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock wird mit folgender Änderung beschlossen (Anlage).

 

Im  § 1 Änderungen wird die Tabelle unter 1. wie folgt ergänzt:

 

Straßenname   Hausnummernbereich      Reinigungsklasse        Dringlichkeitsstufe

                           

Hohe Düne                                                                7                                   A

 

 

 

Begründung

 

 

Die Straße Hohe Düne besitzt einen für Stadtstraßen untypischen Querschnitt.

Die Straße verfügt über eine so genannte „offene“ Oberflächenentwässerung (d.h. Borde, Rinnen, Straßeneinläufe…) sind nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Wasser und Verschmutzungen werden in die Bankettbereiche abgeführt/abgelagert. Deren Reinigung und Pflege erfolgt durch die Anwohner, Gewerbetreibende bzw. die Bundeswehr (Vertrag).

Darüber hinaus verfügt die Straße über eine ausreichende Querneigung und eine sehr gute Oberflächenbeschaffenheit.

Dies alles trägt zu einer – gegenüber „normalen“ Stadtstraßen – signifikant höheren Selbstreinigung bei. Diesen Effekt können die Anwohner der Straße „Hohe Düne“ aus langjährigen Beobachtungen bestätigen.

Überdies wird selbiger noch verstärkt durch die Benutzung der Straße (vgl. das „ zur Seite fahren“ von Splitt auf Straßen).

                                                                                                                 b. w.

 

 

 

Das heißt nichts anderes, als dass – auf Grund der saisonalen Besonderheiten des Stadtteils – die Straße zwischen April und Oktober praktisch immer sauber ist. Damit entstehen bei der jetztigen Einstufung nicht notwendige Reinigungsaufwendungen. Nach Auskunft des zuständigen Fachbereiches hat die neu vorgeschlagene Einstufung keinen Einfluß auf die Gebührenkalkulation und ist deshalb unbedenklich.

 

 

 

 

……………………….     ………………………          ……………………………

Fraktion DIE LINKE.      FDP-Fraktion                     Fraktion Rostocker Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.11.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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19.11.2008 - Bürgerschaft