Beschlussvorlage - 0754/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0754/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1998

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

23.10.2008 17:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2008 in Höhe von 40.000,00 Euro für die Maßnahme "Erwerb Mannschaftstransportwagen (MTF)"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

-

-

-

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 40.000,00 Euro wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

- 02.1310.93560006 "Erwerb Mannschaftstransportwagen"

 

Die Ausgaben werden gedeckt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 02.1300.3610 0033 in Höhe von 40.000,00 Euro.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle 02.1300.93560006 „Erwerb Mannschaftstransportwagen“     Betrag:   40.000,00 €

Deckung:

- Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 02.1300.3610 0033                            Betrag:  40.000,00 €

  Zuweisung vom Land F 12/08

 

 

Begründung

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

40.000,00

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

40.000,00

 


Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Die außerplanmäßige Ausgabe ist zwingend erforderlich für die sofortige Ersatzbeschaffung des im Jahre 2008 verunfallten Fahrzeuges mit Totalschaden als Folge. Das zu beschaffende Fahrzeug wird eingesetzt als Mannschafts- und Gerätetransportfahrzeug bei Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung in der Hansestadt Rostock. Das Fahrzeug ist Bestandteil der Kräfte- und Mittelplanung der Freiwilligen Feuerwehr Warnemünde und der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein und wird dringend benötigt für die Zuführung der erforderlichen Kräfte und Mittel zur Einsatzstelle. Außerdem muss das Fahrzeug bei selbstständigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren die Funktion eines Einsatz-leitwagens übernehmen.

Die Ersatzbeschaffung ist zwingend erforderlich zur Absicherung der vollen Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren.

 

unvorhersehbar:

Die Mehrausgabe durch den aufgetretenen Unfall mit dem zu ersetzenden Kraftfahrzeug war  nicht vorhersehbar. Haushaltsmittel werden für solche Fälle nicht geplant.

 

Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

 

 

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest  für o. a. Haushaltsjahr

 

 

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

 

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

 

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

 

Begründung der Minderausgaben

3.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.1300.3610 0033

Zuweisung vom Land F 12/08

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

245.700,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

354.915,00

Mehreinnahmen

=

109.215,00

davon bisher bereitgestellt durch apl. Bewilligung:

./.

69.215,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

40.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

40.000,00

Begründung der Mehreinnahmen

Für die Berufsfeuerwehr erhielt die Hansestadt Rostock durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern aus der Pauschalzuweisung gemäß § 15 FAG Zuwendungen in Höhe von 354.915,00 Euro, die zweckgebunden für investive Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brand-schutzes zu verwenden sind. Dies führte zu Mehreinnahmen im UA 1300 in Höhe von 109.215,00 Euro.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 Euro  ist somit möglich.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

23.10.2008 - Finanzausschuss

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28.10.2008 - Hauptausschuss