Beschlussvorlage - 0753/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0753/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1998

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

08.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

23.10.2008 17:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2008 in Höhe von 60.215,00 EUR für die Maßnahme "Atemschutz- und Sicherheitstechnik"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

-

-

-

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 60.215,00 EUR wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

- 02.1300.93590008 "Atemschutz- und Sicherheitstechnik"

 

Die Ausgaben werden gedeckt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle

02.1300.3610 0033 in Höhe von 45.215,00 EUR und Minderausgaben in der Haushaltsstelle 02.1300.93590040 "Technische Ausstattung Leitstelle" um 15.000,00 EUR.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle 02.1300.93590008 „Atemschutz- und Sicherheitstechnik“      Betrag:  60.215,00 €

Deckung:

- Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 02.1300.36100033                           Betrag:  45.215,00 €

  Zuweisung vom Land F 12/08

- Minderausgabe in der Haushaltsstelle 02.1300.93590040                             Betrag:  15.000,00 €          

 

Begründung

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

14.715,87

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

60.215,00

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

74.930,87

 


 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

 

Die vorhandene Atemschutztechnik begründet sich auf dem Stand der Technik von 1990. Erforderliche Ersatzbeschaffungen durch Ausfall von Masken, Reparaturkosten der Pressluftatmer und begrenzte Nutzungsdauer der Lungenautomaten sind ständig steigend.

Gleichzeitig sind die Anforderungen an Geräteträger bei Atemschutzeinsätzen, besonders in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutz) festgeschrieben, erhöht (z. B. Beherrschung Atemschutz-Notfälle, Einsatz Rettungstrupp mit Rettungsgerät, Überwachung der Geräteträger).  Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde zwischenzeitlich auch eine neue Generation an Geräten auf den Markt gebracht.

Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Geräteträger ist es deshalb zwingend erforderlich, den vorhandenen Bestand aufzurüsten bzw. mit neuen Geräten zu ersetzen.

 

unvorhersehbar:

 

Bei den für die Mehrausgabe zur Verfügung stehenden Mitteln handelt es sich um Zuweisungen entsprechend § 15 FAG, die zweckgebunden für investive Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes zu verwenden sind.

Infolge der Mehreinnahmen  und Minderausgaben kann der zwingend notwendige Ersatz der Atemschutz- und Sicherheitstechnik, der für die kommenden Jahre geplant war, vorgezogen werden, was bei der Erstellung des Planentwurfes für 2008 nicht vorhergesehen werden konnte.

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.1300.93590040

Technische Ausstattung Leitstelle

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest  für o. a. Haushaltsjahr

 

15.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

15.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

15.000,00

 

Begründung der Minderausgaben

Mit Zuwendungsbescheid 0080/07 erhielt die Hansestadt Rostock eine Sonderbedarfszuwendung nach § 10 FAG in Höhe 958.350,00 Euro für den Ausbau der integrierten Leitstelle der Hansestadt Rostock. Durch den  mit diesen Mitteln vorgenommenen Ausbau der integrierten Leitstelle war es möglich, für 2008 geplante Maßnahmen vorzuziehen, so dass diese Mittel zur Deckung der vorgesehenen Mehrausgabe eingesetzt werden können. Bei den eingesparten Mitteln in Höhe von 15.000,00 Euro handelt es sich um Mittel aus der Pauschalzuweisung entsprechend § 15 FAG, die zweckgebunden für investive Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu verwenden sind.


3.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.1300.36100033

Zuweisung vom Land F 12/08

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

245.700,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

354.915,00

Mehreinnahmen

=

109.215,00

davon bisher bereitgestellt durch apl. Bewilligung:

./.

24.000,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

85.215,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

45.215,00

Begründung der Mehreinnahmen

Für die Berufsfeuerwehr erhielt die Hansestadt Rostock durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern aus der Pauschalzuweisung gemäß § 15 FAG Zuwendungen in Höhe von 354.915,00 Euro, die zweckgebunden für investive Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes zu verwenden sind. Dies führte zu Mehreinnahmen im UA 1300 in Höhe von 109.215,00 Euro.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 45.215,00 Euro ist somit möglich.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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