Beschlussvorlage - 0753/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2008 in Höhe von 60.215,00 EUR für die Maßnahme "Atemschutz- und Sicherheitstechnik"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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23.10.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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28.10.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1998 § 6 (3) Hauptsatzung der
Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung
einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2008 in Höhe von 60.215,00
EUR für die Maßnahme "Atemschutz- und Sicherheitstechnik" |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
- |
- |
- |
Begründung
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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14.715,87 |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
unechte Deckungsfähigkeit |
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|
echte Deckungsfähigkeit |
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|
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
60.215,00 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
74.930,87 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die vorhandene Atemschutztechnik begründet sich auf
dem Stand der Technik von 1990. Erforderliche Ersatzbeschaffungen durch Ausfall
von Masken, Reparaturkosten der Pressluftatmer und begrenzte Nutzungsdauer der
Lungenautomaten sind ständig steigend.
Gleichzeitig sind die Anforderungen an Geräteträger
bei Atemschutzeinsätzen, besonders in der Feuerwehrdienstvorschrift 7
(Atemschutz) festgeschrieben, erhöht (z. B. Beherrschung Atemschutz-Notfälle,
Einsatz Rettungstrupp mit Rettungsgerät, Überwachung der Geräteträger). Um diesen Anforderungen gerecht zu werden,
wurde zwischenzeitlich auch eine neue Generation an Geräten auf den Markt
gebracht.
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und zur
Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Geräteträger ist es
deshalb zwingend erforderlich, den vorhandenen Bestand aufzurüsten bzw. mit
neuen Geräten zu ersetzen.
unvorhersehbar:
Bei den für die Mehrausgabe zur Verfügung stehenden
Mitteln handelt es sich um Zuweisungen entsprechend § 15 FAG, die zweckgebunden
für investive Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes zu
verwenden sind.
Infolge der Mehreinnahmen und Minderausgaben kann der zwingend
notwendige Ersatz der Atemschutz- und Sicherheitstechnik, der für die kommenden
Jahre geplant war, vorgezogen werden, was bei der Erstellung des Planentwurfes
für 2008 nicht vorhergesehen werden konnte.
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.1300.93590040 |
Technische Ausstattung
Leitstelle |
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in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
15.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
0,00 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
15.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
15.000,00 |
Begründung
der Minderausgaben
Mit Zuwendungsbescheid 0080/07
erhielt die Hansestadt Rostock eine Sonderbedarfszuwendung nach § 10 FAG in
Höhe 958.350,00 Euro für den Ausbau der integrierten Leitstelle der Hansestadt
Rostock. Durch den mit diesen Mitteln
vorgenommenen Ausbau der integrierten Leitstelle war es möglich, für 2008
geplante Maßnahmen vorzuziehen, so dass diese Mittel zur Deckung der
vorgesehenen Mehrausgabe eingesetzt werden können. Bei den eingesparten Mitteln
in Höhe von 15.000,00 Euro handelt es sich um Mittel aus der Pauschalzuweisung
entsprechend § 15 FAG, die zweckgebunden für investive Maßnahmen des
vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu verwenden sind.
3. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.1300.36100033 |
Zuweisung vom Land F 12/08 |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
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245.700,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
354.915,00 |
Mehreinnahmen |
= |
109.215,00 |
davon bisher bereitgestellt durch apl. Bewilligung: |
./. |
24.000,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
85.215,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
45.215,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Für die Berufsfeuerwehr
erhielt die Hansestadt Rostock durch das Innenministerium
Mecklenburg-Vorpommern aus der Pauschalzuweisung gemäß § 15 FAG Zuwendungen in
Höhe von 354.915,00 Euro, die zweckgebunden für investive Maßnahmen des
abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes zu verwenden sind. Dies führte zu
Mehreinnahmen im UA 1300 in Höhe von 109.215,00 Euro.
Die Deckung der überplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 45.215,00 Euro ist somit möglich.
Roland Methling