Beschlussvorlage - 0717/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0717/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

15.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Schul- und Sportausschuss

Finanzausschuss

29.10.2008 17:00

06.11.2008 17:00

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

beteiligt

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0710/03-BV

 

0710/03-BV

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock" (Anlage 1).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben in der HHST 5301

Entgelte für Schulsportunterricht
in den UA Schulen

ca.

320.000

Mehrausgaben in der HHST 5765

Entgelte für Schwimmunterricht
in den UA Schulen

ca.

37.000

 

jährlich

ca.

357.000

 

 

 

 

Mehreinnahmen in der HHST 5610.1100

 

ca.

60.000

Mehreinnahmen in der HHST 5620.1100

 

ca.

11.700

Mehreinnahmen in der HHST 5700.1100

 

ca.

37.500

Mehreinnahmen in der HHST 5700.1101

 

ca.

40.000

Mehreinnahmen in der HHST 5610.1129

 

ca.

271.500

Mehreinnahmen in der HHST 5620.1129

 

ca.

3.600

Mehreinnahmen in der HHST 5700.1129

 

ca.

34.600

 

jährlich

ca.

458.900

Mehreinnahmen für die Hansestadt Rostock                                         jährlich

 

101.900

 

Begründung

 

Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hansestadt Rostock sind die Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklung anzupassen.

 

Entsprechend der Daten zur Energiepreisentwicklung des Statistischen Bundesamtes ist der durchschnittliche Preis der Energiekosten seit der letzten Entgeltkalkulation im Jahr 2002 bis zum Juni 2008 um 35% gestiegen. Dieser durchschnittliche Preisanstieg bildet die Grundlage für die überarbeitete Entgeltkalkulation.

 


 

Anlage 1

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

Anlage 2-1

Nettoentgeltkalkulation - Sporthallen

Anlage 2-2

Nettoentgeltkalkulation - Schwimmhalle

Anlage 2-3

Nettoentgeltkalkulation - Freianlagen

Anlage 2-4

Nettoentgeltkalkulation - Eishalle

Anlage 2-5

Vergleich zwischen der derzeitig gültigen Entgeltordnung und der Neufassung
für eine Stunde Sportstättennutzung nach Entgeltgruppen

Anlage 2-6

Vergleich zwischen der derzeitig gültigen Entgeltordnung und der Neufassung
für das öffentliche Nutzen der Hallen- und Freibäder (brutto)

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 


Anlage 1

zur Beschlussvorlage

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

 

§ 1       Entgeltliche Benutzung

 

(1) Für die Benutzung der städtischen Sportstätten, Schulsportstätten und Bäder werden Entgelte gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben:

 

Benutzergruppe I:

 

I.1   Alle Kinder und Jugendlichen der Hansestadt Rostock bis zu einem Alter von 18 Jahren;

 

I.2   Gemeinnützige Sportvereine und -verbände der Hansestadt Rostock sowie gemeinnützige Vereine der Hansestadt Rostock, deren vereinsgemäßer Satzungszweck nachweislich in einer besonders förderungswürdigen sozialen und gemeinwesenorientierten Arbeit besteht;

 

Benutzergruppe II:

 

Betriebssportgruppen und sonstige Sportgruppen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Rostock, die Volkshochschule der Hansestadt Rostock sowie von Studentinnen und Studenten der Universität Rostock;

 

Benutzergruppe III:

 

Vertrags- und Lizenzmannschaften, auswärtige gemeinnützige Vereine und sonstige Sport­gruppen, Bundes- und Landesbehörden, Krankenkassen, Schulen, die Universität und Hochschulen in der Hansestadt Rostock.

 

(2) In die zu erhebenden Entgelte sind neben der Überlassung der Sportstätten (einschließlich vorhandener Umkleide- und Duschräume, Toiletten) die Benutzung der vorhandenen Sportgeräte sowie die Bewirtschaftungskosten (Heizung, Beleuchtung, Beschallung, Wasser, Reinigung und Personal­kosten) eingeschlossen.

 

(3) Vorrang bei der Vergabe der Sportstätten haben Bildungseinrichtungen.

 

 

§ 2       Ermäßigte Benutzung

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler, Stu­dentinnen und Studenten, Auszubildende, Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses sowie anerkannte Schwer­behinderte erhalten als Einzelperson bei Benutzung der städtischen Bäder Ermäßigung. Bei Benutzung der städtischen Bäder durch Schwerbehinderte erhält die im amtlichen Ausweis als erforderlich bestätigte Begleitperson ebenfalls Ermäßigung. Die Ermäßigung wird nach Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises gewährt.

 

 

§ 3       Entgelte für Übungszwecke und Wettkämpfe

 

(1)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Sportplätzen betragen je Platz für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

Tennenplatz

0,80 EUR

4,00 EUR

13,50 EUR

27,00 EUR

Rasenplatz

2,60 EUR

8,10 EUR

27,00 EUR

39,80 EUR

Kunstrasenplatz

1,70 EUR

5,90 EUR

13,50 EUR

19,70 EUR

 

 

 

 

(2)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Sporthallen betragen je Spiel­fläche für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

bis 300 m² Fläche

0,80 EUR

3,30 EUR

10,50 EUR

13,00 EUR

bis 500 m² Fläche

1,40 EUR

4,00 EUR

14,20 EUR

19,50 EUR

über 500 m² Fläche

1,70 EUR

8,70 EUR

30,00 EUR

43,20 EUR

 

(3)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Schwimmhallen betragen
je Bahn bzw. Becken für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

50-m-Becken je Bahn

0,80 EUR

3,30 EUR

18,00 EUR

37,10 EUR

25-m-Becken je Bahn

0,50 EUR

2,10 EUR

11,20 EUR

23,60 EUR

Lehrschwimmbecken je Bahn

0,50 EUR

2,70 EUR

13,50 EUR

27,60 EUR

Sprungbecken

1,70 EUR

10,80 EUR

54,00 EUR

110,00 EUR

 

(4)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung der Eishalle betragen für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

Eishalle

3,50 EUR

20,20 EUR

75,00 EUR

135,00 EUR

 

(5)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Krafträumen betragen für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

Kraftraum

4,00 EUR

4,00 EUR

10,80 EUR

33,70 EUR

 

(6)   Für angefangene Stunden werden die entsprechenden Teilzeiten berechnet.

 

 

§ 4       Entgelte für sportliche und andere Großveranstaltungen

 

Bei Sport- und anderen Großveranstaltungen werden Sonderverträge geschlossen.

 

 

§ 5       Entgelte für das öffentliche Nutzen der Hallen- und Freibäder

 

(1)   Die Nutzungszeit in den Schwimmbecken beträgt 1,5 Stunden. Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen täglichen Besuch des jeweiligen Schwimmbeckens. Dies gilt auch für Zehner- und Jahreskarten. Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer) beträgt:

 

Erwachsene

1,5 Stunden

10er Karte

Jahreskarte

5,00 EUR

35,00 EUR

135,00 EUR

Kinder

1,5 Stunden

10er Karte

Jahreskarte

2,50 EUR

20,00 EUR

70,00 EUR

 

(2)   Die Nutzungszeit in der Sauna beträgt 2 Stunden.

Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer) für die Saunanutzung beträgt:

 

Gruppennutzung bis 15 Personen
(mindestens jedoch 5 Personen)

60,00 EUR

Einzelperson

6,00 EUR

(3)   Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer) für Reinigungsbäder, Duschbad, Warmbad beträgt für:

 

Erwachsene     

5,00 EUR

Ermäßigungsberechtigte

2,50 EUR

 

(4)   Für sonstige Dienstleistungen werden folgende Entgelte (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben:

 

Die Nutzung des oberen Foyers und anderer Räume bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Nutzungsentgelt für Vermietung von Umkleideschränken an Vereinsmitglieder und Privatpersonen
ganze Schränke pro Schuljahr:
halbe Schränke pro Schuljahr:




30,00 EUR
15,00 EUR

Entgelt für städtische Schwimmkurse (Schwimmausbildung) pro Stunde
Kinder und Jugendliche
Erwachsene



5,00 EUR
10,00 EUR

 

(5)   Bei Verlust eines Chips wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben.

 

 

§ 6       Zahlungspflicht

 

(1)   Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzungsgenehmigung. Der Zahlungsbetrag  ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung bei der Stadtkasse einzuzahlen. In Ausnahmefällen kann mit dem Amt für Schule und Sport der Hansestadt Rostock eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

(2)   Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung der Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit eine Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer entsteht, wird diese zuzüglich erhoben.

 

 

§ 7       Benutzungszeiten

 

(1)   Die Nutzung der städtischen Sportstätten wird durch einen Sportstättenbelegungsplan geregelt.

 

(2)   Soweit Sportstätten für den Sportunterricht nicht benötigt werden, können sie montags bis freitags bis 22:00 Uhr genutzt werden.

 

(3)   Die Umkleidezeiten sind in den zugewiesenen Nutzungszeiten enthalten.

 

(4)   Während der Sommerferien und in den Ferien zum Jahreswechsel sowie an gesetzlichen Feiertagen sind die Sportstätten geschlossen. Über sportbedingte Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Amt für Schule und Sport der Hansestadt Rostock.

 

 

§ 8       Schlussbestimmung

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und  Bädern in der Hansestadt Rostock vom 17. Dezember 2003, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 24. Dezember 2003, außer Kraft.

 


                                                                                                                                 Anlage 2-1

zur Beschlussvorlage

       

Nettoentgeltkalkulation - Sporthallen (Beteiligung an den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten)

 

 

 

 

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten*(BK) pro m² nach BAB 2005/2006/2007 im Æ in EUR

115,00

durchschnittliche Nutzungszeit einer Sporthalle im Jahr in Std.

 

2693

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) pro m² und Std. in EUR

 

0,042703305

 

 

 

 

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) der Sporthallen pro Std. und Hallengröße

 

 

 

 

 

 

Halle bis 300 m²

             12,81 €

(Ansatz 300 m²)

 

 

Halle bis 500 m²

             19,22 €

(Ansatz 450 m²)

 

 

Halle über 500 m²

             42,53 €

(Ansatz 996 m²)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation

 

 

 

 

 

Faktoren der Erhöhung

 

 

 

         bei Nutzergruppe (NG) I.1

1,75

 

 

 

         bei Nutzergruppe (NG) I.2

1,35

 

 

 

         bei Nutzergruppe (NG) II

1,50

 

 

 

         bei Nutzergruppe (NG) III

1,35

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung für eine Nutzungszeit von 60 min.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

NG III

 

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung

Halle bis 300 m²

             0,80    

             3,30    

           10,50    

           13,00    

Halle bis 500 m²

             1,40    

             4,00    

           14,20    

           19,50    

Halle über 500 m²

             1,70    

             8,70    

           30,00    

           43,20    

bzgl. der derzeitig gültigen Entgeltordnung

Halle bis 300 m²

             0,50    

             2,50    

             7,00    

             9,70    

Halle bis 500 m²

             0,80    

             3,00    

             9,50    

           14,50    

Halle über 500 m²

             1,00    

             6,50    

           20,00    

           32,00    

 

Auch die Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte deckt lediglich in der Nutzergruppe III die tatsächlich anfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Bezüglich aller anderen Nutzergruppen wird auch nach Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte nur ein Anteil an den tatsächlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten entgeltwirksam.


Im Detail stellt sich das in den Nutzergruppen I.1, I.2 und II bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung wie folgt dar:

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

 

 

 

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

 

 

Halle bis 300 m²

             6,25    

           25,76    

           81,97    

 

 

Halle bis 500 m²

             7,28    

           20,81    

           73,88    

 

 

Halle über 500 m²

             4,00    

           20,46    

           70,54    

 

 

 

 

 

 

 

 

* Abschreibung und Zinsen als kalkulatorische Kosten sind nicht berücksichtigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2-2

zur Beschlussvorlage

 

Nettoentgeltkalkulation - Schwimmhalle (Beteiligung an den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) nach BAB 2005/2006/2007 im  Æ in EUR

1.638.763

 

Betriebsstunden der Schwimmhalle im Jahr

 

 

 

3366

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) pro Stunde in EUR

 

 

486,86

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil an den Gesamtbetriebs-kosten*

Anteil an den Gesamtbetriebs-kosten* pro Std.      in EUR

Anteil an den Gesamtbetriebs-kosten* pro Bahn und Std. in EUR

 

 

50 m Becken (6 Bahnen)

35,00%

      170,40    

        28,40    

 

 

25 m Becken (8 Bahnen)

30,00%

      146,06    

        18,26    

 

 

Lehrschwimmbecken (4 Bahnen)

17,50%

        85,20    

        21,30    

 

 

Sprungbecken

17,50%

        85,20    

        85,20    

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation

 

 

 

 

 

 

Faktoren der Erhöhung

 

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) I.1

1,75

 

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) I.2

1,35

 

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) II

1,50

 

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) III

1,35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung für eine Nutzungszeit von 60 min.

 

 

 

 

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

NG III

 

 

 

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

 

 

bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung

 

 

 

 

 

Bahn im 50m-Becken

         0,80    

         3,30    

        18,00    

        37,10    

 

 

Bahn im 25m-Becken

         0,50    

         2,10    

        11,20    

        23,60    

 

 

Bahn im Lehrschwimmbecken

         0,50    

         2,70    

        13,50    

        27,60    

 

 

Sprungbecken

         1,70    

        10,80    

        54,00    

      110,70    

 

 

bzgl. der derzeitig gültigen Entgeltordnung

 

 

 

 

 

Bahn im 50m-Becken

         0,50    

         2,50    

        12,00    

        27,50    

 

 

Bahn im 25m-Becken

         0,30    

         1,60    

         7,50    

        17,50    

 

 

Bahn im Lehrschwimmbecken

         0,30    

         2,00    

         9,00    

        20,50    

 

 

Sprungbecken

         1,00    

         8,00    

        36,00    

        82,00    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch die Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte deckt lediglich in der Nutzergruppe III die tatsächlich anfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Bezüglich aller anderen Nutzergruppen wird auch nach Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte nur ein Anteil an den tatsächlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten entgeltwirksam.


Im Detail stellt sich das in den Nutzergruppen I.1, I.2 und II bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung wie folgt dar:

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

 

 

 

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

 

 

Bahn im 50m-Becken

         2,82    

        11,62    

        63,38    

 

 

Bahn im 25m-Becken

         2,74    

        11,50    

        61,34    

 

 

Bahn im Lehrschwimmbecken

         2,35    

        12,68    

        63,38    

 

 

Sprungbecken

         2,00    

        12,68    

        63,38    

 

 

 

 

 

 

 

 

* Abschreibung und Zinsen als kalkulatorische Kosten sind nicht berücksichtigt

 

 

 

 

Anlage 2-3

zur Beschlussvorlage

 

Nettoentgeltkalkulation - Freianlagen (Beteiligung an den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten)

 

Die Pflegekosten der Plätze im Jahr ergeben sich aus Berechnungen von Landschafts-architekten, die auf der Jahrestagung der ADS 2008 bekannt gegeben worden sind.
Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten der Funktionsgebäude wurden an Hand der jüngsten verfügbaren BAB im Jahre 2002 ermittelt.

 

 

Pflegekosten pro Platz und Jahr nach Vorgaben eines Land-schaftsarchitekten

Betriebs- und Bewirtschaftungs-kosten der Funk-tionsgebäude pro Platz

Nutzungs-möglichkeiten pro Jahr in Std.

BK pro Platz und Std. in EUR

 

Tennenplatz

12.578

12.700

1.500

        16,85    

 

Rasenplatz

27.214

6.500

800

        42,14    

 

Kunstrasenplatz

10.040

17.300

2.000

        13,67    

 

 

 

 

 

 

Kalkulation

 

 

 

 

 

Faktoren der Erhöhung

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) I.1

1,75

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) I.2

1,35

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) II

1,50

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) III

1,35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung für eine Nutzungszeit von 60 min.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

NG III

 

 

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

 

bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung

 

 

 

 

Tennenplatz

           0,80    

           4,00    

         13,50    

        27,00    

 

Rasenplatz

           2,60    

           8,10    

         27,00    

        39,80    

 

Kunstrasenplatz

           1,70    

           5,90    

         13,50    

        19,70    

 

bzgl. der derzeitig gültigen Entgeltordnung

 

Tennenplatz

           0,50    

           3,00    

           9,00    

        20,00    

 

Rasenplatz

           1,50    

           6,00    

         18,00    

        29,50    

 

Kunstrasenplatz

           1,00    

           4,40    

         13,00    

        14,60    

 

 

Auch die Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte deckt lediglich in der Nutzergruppe III die tatsächlich anfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Bezüglich aller anderen Nutzergruppen wird auch nach Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte nur ein Anteil an den tatsächlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten entgeltwirksam.


Im Detail stellt sich das in den Nutzergruppen I.1, I.2 und II bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

 

 

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

 

Tennenplatz

           4,75    

         23,74    

         80,12    

 

Rasenplatz

           6,17    

         19,22    

         64,07    

 

Kunstrasenplatz

         12,44    

         43,16    

         98,76    

 

 

 

 

 

 

* Abschreibung und Zinsen als kalkulatorische Kosten sind nicht berücksichtigt

 

 

 

 

 

Anlage 2-4

zur Beschlussvorlage

 

Nettoentgeltkalkulation - Eishalle (Beteiligung an den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten)

 

 

 

 

 

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) der Eishalle nach BAB 2005/2006/2007 im  Æ in EUR

309.455

 

 

 

 

 

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) der Eishalle in der Saison betragen

 

293.982

95% der gesamten BK (September-Mitte April)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebsstunden der Eishalle in der Wintersaison

 

 

 

3.040

 

 

 

 

 

 

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten* (BK) der Eishalle in der Saison pro Stunde in EUR

96,70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation

 

 

 

 

 

 

Faktoren der Erhöhung

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) I.1

1,75

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) I.2

1,35

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) II

1,50

 

 

 

 

      bei Nutzergruppe (NG) III

1,35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung für eine Nutzungszeit von 60 min.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

NG III

 

 

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

Entgelte in EUR
abgerundet

 

bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung

 

 

 

 

Eishalle

               3,50    

        20,00    

        75,00    

      135,00    

 

bzgl. der derzeitig gültigen Entgeltordnung

Eishalle

               2,00    

        15,00    

        50,00    

      100,00    

 

 

Auch die Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte deckt lediglich in der Nutzergruppe III die tatsächlich anfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Bezüglich aller anderen Nutzergruppen wird auch nach Kalkulation der Neufassung der Nutzungsentgelte nur ein Anteil an den tatsächlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten entgeltwirksam.


Im Detail stellt sich das in den Nutzergruppen I.1, I.2 und II bzgl. der Neufassung der Entgeltordnung wie

folgt dar:

 

 

NG I.1

NG  I.2

NG II

 

 

 

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

tatsächlicher
Anteil an BK*
in %

 

 

Eishalle

               3,62    

            20,68    

            77,56    

 

 

 

 

 

 

 

 

* Abschreibung und Zinsen als kalkulatorische Kosten sind nicht berücksichtigt

 

 

 

 


Anlage 2-5

zur Beschlussvorlage

Vergleich zwischen der derzeitig gültigen Entgeltordnung  und der Neufassung
für eine Stunde Sportstättennutzung nach Entgeltgruppen (netto)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzergruppe I.1

Nutzergruppe I.2

Nutzergruppe II

Nutzergruppe III

alle Angaben in EUR

derzeitig gültige Ent-geltordnung

Neufassung der Entgelt-
ordnung

Erhöhung

derzeitig gültige Ent-geltordnung

Neufassung der Entgelt-
ordnung

Erhöhung

derzeitig gültige Ent-geltordnung

Neufassung der Entgelt-
ordnung

Erhöhung

derzeitig gültige Ent-geltordnung

Neufassung der Entgelt-
ordnung

Erhöhung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freianlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tennenplatz

0,50

0,80

0,30

3,00

4,00

1,00

9,00

13,50

4,50

20,00

27,00

7,00

Rasenplatz

1,50

2,60

1,10

6,00

8,10

2,10

18,00

27,00

9,00

29,50

39,80

10,30

Kunstrasenplatz

1,00

1,70

0,70

4,40

5,90

1,50

13,00

13,50

0,50

14,60

19,70

5,10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sporthallen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Halle bis 300 m²

0,50

0,80

0,30

2,50

3,30

0,80

7,00

10,50

3,50

9,70

13,00

3,30

Halle bis 500 m²

0,80

1,40

0,60

3,00

4,00

1,00

9,50

14,20

4,70

14,50

19,50

5,00

Halle über 500 m²

1,00

1,70

0,70

6,50

8,70

2,20

20,00

30,00

10,00

32,00

43,20

11,20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwimmhalle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

50 m Becken

0,50

0,80

0,30

2,50

3,30

0,80

12,00

18,00

6,00

27,50

37,10

9,60

25 m Becken

0,30

0,50

0,20

1,60

2,10

0,50

7,50

11,20

3,70

17,50

23,60

6,10

Lehrschwimmbecken

0,30

0,50

0,20

2,00

2,70

0,70

9,00

13,50

4,50

20,50

27,60

7,10

Sprungbecken

1,00

1,70

0,70

8,00

10,80

2,80

36,00

54,00

18,00

82,00

110,70

28,70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eishalle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eishalle

2,00

3,50

1,50

15,00

20,00

5,00

50,00

75,00

25,00

100,00

135,00

35,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kraftraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kraftraum

3,00

4,00

1,00

3,00

4,00

1,00

7,20

10,80

3,60

25,00

33,70

8,70

 


Anlage 2-6

zur Beschlussvorlage

 

 

Vergleich zwischen der derzeitig gültigen Entgeltordnung und der Neufassung
für das öffentliche Nutzen der Hallen- und Freibäder (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

derzeitig gültige Entgeltordnung

Neufassung

der Entgelt-
ordnung

Erhöhung

 

 

 

 

 

Schwimmhallenbecken

 

 

 

Erwachsene

1,5 Stunden

            3,50    

            5,00    

            1,50    

10er- Karte

          25,00    

          35,00    

          10,00    

Jahreskarte

        100,00    

        135,00    

          35,00    

Kinder

1,5 Stunden

            1,75    

            2,00    

            0,25    

10er Karte

          15,00    

          20,00    

            5,00    

Jahreskarte

          50,00    

          70,00    

          20,00    

 

 

 

 

 

Sauna

 

 

 

 

Gruppennutzung bis 15 Personen

          45,00    

          60,00    

          15,00    

(mindestens jedoch 5 Personen)

Einzelperson

            4,50    

            6,00    

            1,50    

 

 

 

 

 

Reinigungsbäder, Duschbad, Warmbad

 

 

 

Erwachsene

            2,00    

            5,00    

            3,00    

Ermäßigungsberechtigte

            1,00    

            2,50    

            1,50    

 

 

 

 

 

städtische Schwimmkurse (Schwimmausbildung) pro Stunde

 

Erwachsene

            5,00    

          10,00    

            5,00    

Kinder und Jugendliche

            2,50    

            5,00    

            2,50    

 


Lesefassung

 

 

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

(Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 24. Dezember 2003)

 

 

 

§ 1       Entgeltliche Benutzung

 

(1) Für die Benutzung der städtischen Sportstätten, Schulsportstätten und Bäder werden Entgelte gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben:

 

Benutzergruppe I:

 

I.1   Alle Rostocker Kinder und Jugendlichen der Hansestadt Rostock bis zu einem Alter von 18 Jahren;

 

I.2    Gemeinnützige Rostocker Sportvereine und -verbände der Hansestadt Rostock sowie gemeinnützige Rostocker Ver­eine der Hansestadt Rostock, deren vereinsgemäßer Satzungszweck nachweislich in einer besonders förderungswürdigen sozialen und gemeinwesenorientierten Arbeit besteht;

 

Benutzergruppe II:

 

Betriebssportgruppen und sonstige Sportgruppen Rostocker von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Rostock, die Volkshochschule der Hansestadt Rostock sowie von Studentinnen und Studenten der Universität Rostock;

 

Benutzergruppe III:

 

Vertrags- und Lizenzmannschaften, auswärtige gemeinnützige Vereine und sonstige Sport­gruppen, Bundes- und Landesbehörden, Krankenkassen, Schulen, die Universität und Hochschulen in der Hansestadt Rostock.

 

(2) In die zu erhebenden Entgelte sind neben der Überlassung der Sportstätten (einschließlich vorhandener Umkleide- und Duschräume, Toiletten) die Benutzung der vorhandenen Sportgeräte sowie die Bewirtschaftungskosten (Heizung, Beleuchtung, Beschallung, Wasser, Reinigung und Personal­kosten) eingeschlossen.

 

(3) Vorrang bei der Vergabe der Sportstätten haben Bildungseinrichtungen.

 

 

§ 2       Ermäßigte Benutzung

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler, Stu­dentinnen und Studenten, Auszubildende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe­leistungen, Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses sowie Personen, die von Zuzahlungen für Regelleistungen der Krankenkassen befreit sind (Härtefallregelungen) und anerkannte Schwerbehinderte erhalten als Einzelperson bei Benutzung der städtischen Bäder Ermäßigung. Bei Benutzung der städtischen Bäder durch Schwerbehinderte erhält die im amtlichen Ausweis als erforderlich bestätigte Begleitperson ebenfalls Ermäßigung. Die Ermäßigung wird nach Vorlage eines entsprechenden aktuellen gültigen Nachweises gewährt.

 


§ 3       Entgelte für Übungszwecke und  Wettkämpfe bzw. eintrittsfreie Veranstaltungen

 

(1)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Sportplätzen betragen je Platz für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

Tennenplatz

0,50 0,80 EUR

3,00 4,00 EUR

9,00 13,50 EUR

20,00 27,00 EUR

Rasenplatz

1,50 2,60 EUR

6,00 8,10 EUR

18,00 27,00 EUR

29,50 39,80 EUR

Kunstrasenplatz

1,00 1,70 EUR

4,40 5,90 EUR

13,00 13,50 EUR

14,60 19,70 EUR

 

(2)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Sporthallen betragen je Spiel­fläche für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

bis 300 m² Fläche

0,50 0,80 EUR

2,50 3,30 EUR

7,00 10,50 EUR

9,70 13,00 EUR

bis 500 m² Fläche

0,80 1,40 EUR

3,00 4,00 EUR

9,50 14,20 EUR

14,50 19,50 EUR

über 500 m² Fläche

1,00 1,70 EUR

6,50 5,90 EUR

20,00 30,00 EUR

32,00 43,20 EUR

 

(3)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Schwimmhallen betragen
je Bahn bzw. Becken für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

50-m-Becken je Bahn

0,50 0,80 EUR

2,50 3,30 EUR

12,00 18,00 EUR

27,50 37,10 EUR

25-m-Becken je Bahn

0,30 0,50 EUR

1,60 2,10 EUR

7,50 11,20 EUR

17,50 23,60 EUR

Lehrschwimmbecken je Bahn

0,30 0,50 EUR

2,00 2,70 EUR

9,00 13,50 EUR

20,50 27,60 EUR

Sprungbecken

1,00 1,70 EUR

8,00 10,80 EUR

36,00 54,00 EUR

82,00 110,00 EUR

 

(4)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung der Eishalle betragen für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

Eishalle

2,00 3,50 EUR

15,00 20,00 EUR

50,00 75,00 EUR

100,00 135,00 EUR

 

(5)   Die Entgelte (ohne Mehrwertsteuer) für die Benutzung von Krafträumen betragen für eine Stunde:

 

Nutzergruppe

I.1

I.2

II

III

Kraftraum

3,00 4,00 EUR

3,00 4,00 EUR

7,20 10,80 EUR

25,00 33,70 EUR

 

(6)   Für angefangene Stunden werden die entsprechenden Teilzeiten berechnet.

 

 

§ 4       Entgelte für sportliche und andere Großveranstaltungen

 

Bei sportlichen Sport- und anderen Großveranstaltungen werden Sonderverträge geschlossen.

 

 

 

 

§ 5       Entgelte für das öffentliche Nutzen der Hallen- und Freibäder

 

(1)   Die Nutzungszeit in den Schwimmbecken beträgt 1,5 Stunden. Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen täglichen Besuch des jeweiligen Schwimmbeckens. Dies gilt auch für Zehner- und Jahreskarten. Die Jahreskarte wird spätestens bis zum 01.09.2004 eingeführt. Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer) beträgt:

 

Erwachsene

1,5 Stunden

10er Karte

Jahreskarte

3,50 5,00 EUR

25,00 35,00 EUR

100,00 135,00 EUR

Kinder

1,5 Stunden

10er Karte

Jahreskarte

1,75 2,50 EUR

15,00 20,00 EUR

50,00 70,00 EUR

Familienkarte
bis 5 Personen

1,5 Stunden

7,50 EUR

 

(2)   Die Nutzungszeit in der Sauna beträgt 2 Stunden.

Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer) für die Saunanutzung (jeweils 2 h) beträgt:

 

Gruppennutzung bis 15 Personen
(mindestens jedoch 5 Personen)

45,00 60,00 EUR

Einzelperson

4,50 6,00 EUR

 

(3)    Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer)  für die Nutzung der Lehrschwimmhalle für Schwangere und Eltern mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren beträgt:

 

Erwachsene

1,5 Stunden

10er Karte

2,50 EUR

20,00 EUR

Kinder und Ermäßigungsberechtigte

1,5 Stunden

10er Karte

1,50 EUR

12,50 EUR

 

(43)  Das Entgelt (inkl. Mehrwertsteuer) für Reinigungsbäder, Duschbad, Warmbad beträgt für:

 

Erwachsene     

2,00 5,00 EUR

Ermäßigungsberechtigte

1,00 2,50 EUR

 

(54)  Für sonstige Dienstleistungen werden folgende Entgelte (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben:

 

Die Nutzung des oberen Foyers und anderer Räume bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Nutzungsentgelt für Vermietung von Umkleideschränken an Vereinsmitglieder und Privatpersonen
ganze Schränke pro Schuljahr:
halbe Schränke pro Schuljahr:




30,00 EUR
15,00 EUR

Entgelt für städtische Schwimmkurse (Schwimmausbildung) pro Stunde
Kinder und Jugendliche
Erwachsene



2,50 5,00 EUR
5,00 10,00 EUR

 

(65) Bei Verlust eines Chips wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben.

 

 

 

 

 

 

§ 6       Zahlungspflicht

 

(1)   Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzungsgenehmigung. und Der Zahlungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung bei der Stadtkasse einzuzahlen. In Ausnahmefällen kann mit der für Sport zuständigen Amtsleitung dem Amt für Schule und Sport der Hansestadt Rostock eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

(2)   Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung der Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit eine Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer entsteht, wird diese zuzüglich erhoben.

 

 

§ 7       Benutzungszeiten

 

(1)   Die Nutzung der städtischen Sportstätten ist nach einem Sportstättenbelegungsplan geregelt.

 

(2)   Soweit die Sportstätten für den Sportunterricht nicht benötigt werden, Sportstätten können sie, soweit sie für den Sportunterricht nicht benötigt werden, montags bis freitags bis 22:00 Uhr genutzt werden.

 

(3)   Die Umkleidezeiten sind in den zugewiesenen Nutzungszeiten enthalten.

 

(34)  Während der Schulferien Sommerferien und in den Ferien zum Jahreswechsel sowie an gesetzlichen Feiertagen sind die Sportstätten geschlossen. gelten Sonderabsprachen für sportlich begründete Nutzungen. Diese Über sportbedingte Ausnahmen entscheidet auf Antrag die für den Sport zuständige Amtsleitung das Amt für Schule und Sport der Hansestadt Rostock.

 

 

§ 8       Schlussbestimmung

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und  Bädern in der Hansestadt Rostock vom 19. Dezember 2000 17. Dezember 2003, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 27 26 vom 27. Dezember 2000 24. Dezember 2003, außer Kraft.

 

 

Rostock, 17. Dezember 2003

 

 

Der Oberbürgermeister

Arno Pöker Roland Methling

 

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Beschlüsse

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29.10.2008 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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06.11.2008 - Finanzausschuss

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12.11.2008 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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19.11.2008 - Bürgerschaft