Beschlussvorlage - 0702/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0702/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74, 75

 

08.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e.V. für das Projekt  „Hanse Produktionsschule"  gemäß den §§ 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.10.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     162.115,11 Euro

Eigenmittel:                               6.999,99 Euro

Drittmittel:                             130.797,84 Euro

Öffent. Kofinanzierung            20.004,78 Euro

Zuschuss der HRO:                  4.312,50 Euro

PK:                                                   0,00 Euro

H/M/BK/SK:                               4.312,50 Euro

 

 

Begründung

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.

 

Die Hanseproduktionsschule Rostock ist eine Einrichtung der Jugendberufshilfe nach den Grundsätzen der Produktionsschulen in Mecklenburg- Vorpommern (siehe Anlage).

 

Durch die nachgewiesenen Bedarfe der jugendlichen Zielgruppe in der Hansestadt Rostock ist eine Aufnahme in die kommunale Jugendhilfeplanung notwendig, um der Situation der jungen Menschen auf dem Weg in die Berufausbildung und der Integration in den Arbeitsmarkt besser gerecht zu werden. Die Leistungen werden entsprechend den Bestimmungen des § 13 SGB VIII angeboten.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Förderung des Projektes in genannter Höhe im Förderzeitraum.

 

Eine Inaussichtstellung finanzieller Mittel für das Haushaltsjahr 2009 kann nur unter Berücksichtigung notwendiger konkreter Abstimmungen der örtlichen Grundsicherungs-stellen und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Hansestadt Rostock sowie der Landkreise Bad Doberan und Güstrow erfolgen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

 

 

Anlage liegt in Papierform vor

 

 

 

 

 

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss