Beschlussvorlage - 0696/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0696/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61, 32.2301, 60, 66, 67, 73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2  KV M-V

§ 2 Abs. 1  BauGB

 

02.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

21.10.2008 17:00


04.11.2008 19:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 01.W.141
"Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde"
- Aufstellungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs in Warnemünde und der unmittelbar angrenzenden Kleingartenanlage soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.141 „Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde" aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt

· im Nordosten:      durch die Alte Bahnhofsstraße und deren Wohngrundstücke
· im Südosten:        durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde
· im Südwesten:     durch die Grundstücke westlich der Lortzingstraße
· im Nordwesten:    durch die Lortzingstraße und die Wohngrundstücke
                                südlich der Lilienthalstraße

Der Geltungsbereich erfasst auch den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-/Lortzing-/Rostocker Straße.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

· Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden im Nordwesten des Plangebietes in Fortführung der nordwestlich angrenzend vorhandenen städtebaulich-räumlichen Bebauungsstruktur

· Errichtung hochbaulicher Anlagen auf Gewerbegebietsflächen bzw. Sonderbauflächen entlang der Bahntrasse Rostock-Warnemünde im Südosten des Plangebietes zur Lösung
des Immissionskonfliktes zwischen der Wohnnutzung und dem Verkehrs-, Gewerbe- und Industrielärm von den im Südosten an das Plangebiet angrenzenden Flächen

· Integration der festgestellten Planungsinhalte zum „ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft" durch funktionelle wie städtebaulich-räumlich einbindende Bebauungs- und Nutzungsstrukturen im Plangebiet

· Sicherung einer ausreichend dimensionierten Verkehrsanbindung ans übergeordnete Straßennetz

· höhenakzentuierte Baumassengliederung des attraktiven, lageexponierten Standortes gegenüber Seekanal, ehemaligem Werftbecken und Warnemünder Nahversorgungszentrum Lortzingstraße

· Sicherung der geplanten Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen im Raum Warnemünde

· Nutzbarmachung potentieller und zum Teil brachliegender  bzw. ungeordnet genutzter ehemaliger Bahnflächen für die weitere Innenentwicklung Warnemündes

 

Der Bebauungsplan kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Aufgrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Flächennutzungsplan somit teilweise gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

 

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Dieser nimmt am nach BauGB vorgeschrieben Verfahren des Bebauungsplanes teil.

 

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

finanzielle Auswirkungen

ggf. Kosten für Gutachten (zur Sicherung einer unabhängigen Fachplanung)

 

 

Begründung

 

Das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Warnemünde zwischen Lortzing-/Lilienthalstraße und der Bahnstrecke Warnemünde-Rostock war ein über 120 Jahre verkehrlich genutzter Standort des Seebades Warnemünde; bis 1903 als Personen-, Güter- und Trajektbahnhof, bis in die 1990er Jahre als Güterbahnhof.

Nach dem Rückbau großer Teile der Gleisanlagen und der Güterabfertigungsgebäude sowie der weitgehenden Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) steht die Fläche für eine bauliche Nachnutzung zur Verfügung, die auch aktuelle Anforderungen angrenzender verkehrlicher Nutzungen berücksichtigt, integriert und/oder fortführt (Neuordnungen der Zufahrt zum Passagierkai und des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft.

Die nordwestlich an die ehemaligen Bahnflächen angrenzende Kleingartenanlage „Deutsche Reichsbahn Warnemünde“ ist bereits seit Jahren mit einer nur befristeten Standortsicherung belegt. Das große Entwicklungspotential dieser Fläche resultiert neben der dann verfügbaren Flächengröße infolge des Brachliegens der angrenzenden Bahnflächen auch in der Nähe zur Warnemünder Innenstadt und damit zur vorhandenen Infrastruktur (Flächen- und Ressourcen schonendes Bauen).

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bereich nördlich und nordöstlich des
S-Bahnhaltepunktes/ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde Werft zwischen Lortzingstraße und Alter Bahnhofsstraße zu einem qualitätvollen Wohn- und Arbeitsstandort in südlicher Randlage Warnemündes entwickelt werden. Er wird die städtebaulichen Grundzüge, die bauplanungsrechtlichen Parameter und den hochbaulichen Gestaltungsrahmen für die angestrebte Entwicklung dieses Standortes im Verschmelzungsbereich von Stadt mit Werft und Hafen ebenso verbindlich festlegen wie den erforderlichen Umfang des übergeordneten Straßenausbaus.

 


 

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Mischgebiet dar. Aufgrund eines vorliegenden Bebauungskonzeptes mit einem insgesamt deutlich überwiegenden Anteil von Wohnnutzungen sowie einer klaren Nutzungstrennung zwischen „nur“ Wohnen im Nordwesten und einem Streifen gemischter Nutzungen im Südosten des Plangebietes an der Bahntrasse, ist die überwiegende Entwicklung des Standortes zum Wohngebiet beabsichtigt. Deshalb ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen betreffenden, mehr als 1 ha großen Bereich notwendig.

 

Mit der Übernahme der festgestellten Planungsinhalte zum unmittelbaren ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft und dessen Erschließungssicherung in die Bebauungsplanung für den ehemaligen Güterbahnhof Warnemünde wird eine ca. 0,2 ha große Teilfläche im Geltungsbereich des seit dem 04.11.1994 rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 01.GE.17 „Gewerbegebiet Warnemünde östlich der B 103“ erfolgen.

 

Die Fläche umfasst ca. 8 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlage: Lageplan

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Beschlüsse

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21.10.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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04.11.2008 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

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19.11.2008 - Bürgerschaft