Beschlussvorlage - 0689/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung für den Verwaltungshaushalt in Höhe von 28.571,43 EUR in der Haushaltsstelle 01.6300.5030: Abbruchkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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02.10.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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28.10.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 6 Abs. 3 Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Außerplanmäßige
Bewilligung für den Verwaltungshaushalt in Höhe von 28.571,43 EUR in der
Haushaltsstelle 01.6300.5030: Abbruchkosten |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.6300.5030 |
2008 |
28.571,43 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
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Abbruchkosten |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
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0,00 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
28.571,43 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
28.571,43 |
Begründung der vorgesehenen
Mehrausgabe
unabweisbar:
Die Erschließungsmaßnahme
Osthafen befindet sich zurzeit in der Realisierung. Während des Abbruches eines
vorhandenen alten Straßenzuges wurde ein in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Bauzone befindliches ungenutztes Gebäude durch Risse in der Außenwand und
Absackung des Fundamentes beschädigt. Es bestand die Gefahr, dass die Außenwand
einstürzt. Eine sofort eingeleitete Untersuchung ergab, dass die Sicherung des
Gebäudes höhere Kosten verursachen würde als deren Abriss. Da Gefahr im Verzug bestand, musste sofort eine Entscheidung über den
Abriss des Gebäudes getroffen werden.
unvorhersehbar:
Die vor Beginn der Baumaßnahme erfolgten
Untersuchungen ließen keine Gefährdung für dieses ungenutzte Gebäude erkennen.
unaufschiebbar:
Durch den sofortigen Abriss des einsturzgefährdeten
Gebäudes wurde die Sicherheit für eine Weiterführung der Baumaßnahme wieder
hergestellt. Dadurch wurde ein unumgänglicher Baustopp der Maßnahme, der
zusätzliche nicht förderfähige Mehrkosten für die Hansestadt Rostock zur Folge
hätte, verhinderte.
Nachweis
der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.8800.5030 |
Abbruchkosten |
|
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in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
480.900,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen/ gesperrte Mittel |
./. |
5.300,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
70.791,55 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
404.808,45 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
28.571,43 |
Begründung
der Minderausgaben
Im Rahmen des
Schulentwicklungskonzeptes der Hansestadt Rostock schließt die Grundschule
„Kleine Birke“ in der Kopenhagener Str. 50 zu den Herbstferien 2008
und wird dann dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt zur Vermarktung
übergeben.
Bei dem Schulgebäude handelt
es sich um ein ehemaliges Kindertagesstättengebäude, das erfahrungsgemäß
schlecht bis gar nicht zu vermarkten ist. Aus diesem Grunde wurde der
finanzielle Bedarf für den Abbruch im Haushaltsjahr 2008 angemeldet und die
Abbruchplanung in Auftrag gegeben. Um Kosten für die Verkehrssicherung zu
sparen, erfolgte parallel dazu bereits die Ausschreibung des Grundstückes zum
Verkauf im bebauten sowie im unbebauten Zustand.
Auf
diese Ausschreibung ging ein sehr lukratives Angebot von einem Bieter ein, der
das Bestandsobjekt –saniert und umgebaut- weiter nutzen möchte.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Gremienentscheidungen wird sich die
Hansestadt Rostock für dieses Angebot entscheiden.
Somit
können die Mittel, die für den Abbruch
der Schule eingeplant waren für andere notwendige Maßnahmen eingesetzt
werden und stehen für die Deckung der Abrisskosten in Höhe von 28.571,43 EUR
auf der HHST 01.6300.5030 zur Verfügung.
Roland Methling