Beschlussvorlage - 0689/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0689/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,62,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

11.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

28.10.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

02.10.2008 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Außerplanmäßige Bewilligung für den Verwaltungshaushalt in Höhe von 28.571,43 EUR in der Haushaltsstelle 01.6300.5030: Abbruchkosten

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

01.6300.5030: Abbruchkosten in Höhe von  28.571,43 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle:

01.8800.5030: Abbruchkosten in Höhe von: 28.571,43 EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgabe in der Haushaltsstelle: 01.6300.5030 Abbruchkosten in Höhe von 28.571,43 EUR Minderausgabe in der Haushaltsstelle:01.8800.5030 Abbruchkosten in Höhe von 28.571,43 EUR

 

Begründung

 

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.6300.5030

2008

28.571,43

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Abbruchkosten

 

 

1.    Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

28.571,43

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

28.571,43

 


 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Die Erschließungsmaßnahme Osthafen befindet sich zurzeit in der Realisierung. Während des Abbruches eines vorhandenen alten Straßenzuges wurde ein in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bauzone befindliches ungenutztes Gebäude durch Risse in der Außenwand und Absackung des Fundamentes beschädigt. Es bestand die Gefahr, dass die Außenwand einstürzt. Eine sofort eingeleitete Untersuchung ergab, dass die Sicherung des Gebäudes höhere Kosten verursachen würde als deren Abriss. Da  Gefahr im Verzug bestand,  musste sofort eine Entscheidung über den Abriss des Gebäudes getroffen werden.

     

unvorhersehbar:

Die vor Beginn der Baumaßnahme erfolgten Untersuchungen ließen keine Gefährdung für dieses ungenutzte Gebäude erkennen.

unaufschiebbar:

Durch den sofortigen Abriss des einsturzgefährdeten Gebäudes wurde die Sicherheit für eine Weiterführung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Dadurch wurde ein unumgänglicher Baustopp der Maßnahme, der zusätzliche nicht förderfähige Mehrkosten für die Hansestadt Rostock zur Folge hätte, verhinderte.

 

 

 

     Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.8800.5030

Abbruchkosten

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

480.900,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen/ gesperrte Mittel

./.

5.300,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

70.791,55

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

404.808,45

als Deckungsquelle eingesetzt

 

28.571,43

 

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes der Hansestadt Rostock schließt die Grundschule „Kleine Birke“ in der Kopenhagener Str. 50 zu den Herbstferien 2008 und wird dann dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt zur Vermarktung übergeben.

Bei dem Schulgebäude handelt es sich um ein ehemaliges Kindertagesstättengebäude, das erfahrungsgemäß schlecht bis gar nicht zu vermarkten ist. Aus diesem Grunde wurde der finanzielle Bedarf für den Abbruch im Haushaltsjahr 2008 angemeldet und die Abbruchplanung in Auftrag gegeben. Um Kosten für die Verkehrssicherung zu sparen, erfolgte parallel dazu bereits die Ausschreibung des Grundstückes zum Verkauf im bebauten sowie im unbebauten Zustand.

 


 

 

 

 

Auf diese Ausschreibung ging ein sehr lukratives Angebot von einem Bieter ein, der das Bestandsobjekt –saniert und umgebaut- weiter nutzen möchte. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Gremienentscheidungen wird sich die Hansestadt Rostock für dieses Angebot entscheiden.

Somit können die Mittel, die für den Abbruch  der Schule eingeplant waren für andere notwendige Maßnahmen eingesetzt werden und stehen für die Deckung der Abrisskosten in Höhe von 28.571,43 EUR auf der HHST 01.6300.5030 zur Verfügung. 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

02.10.2008 - Finanzausschuss

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28.10.2008 - Hauptausschuss