Beschlussvorlage - 0680/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 58.949,00 Euro Drittmittel: 0,00
Euro Zuschuss der HRO: 484.000,00 Euro PK:
365.627,00 Euro (9 Personalstellen,
davon 2 PS Schulsozialarbeit) H/M/BK/SK: 118.373,00 Euro |
Begründung
Der
o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen
Aufgabe per Gesetz
(§§
1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen
der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit. Die
beantragte Förderhöhe des Trägers entspricht dem Fördervorschlag der
Verwaltung.
Im
Zusammenhang der Ausrichtung der inhaltlichen und strukturellen Arbeit des
Rostocker Freizeitzentrums nach dem Rahmenkonzept für Stadtteil- und
Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock
hat der Träger sein bisheriges Leistungsangebot neu ausgerichtet.
Die
aus diesen veränderten Rahmenbedingungen abgeleiteten konzeptionellen
Schlussfolge-rungen des Trägers werden wirksam und weiterentwickelt.
Mit
dem Standort bewirtschaftet der Verein nicht nur das größte Objekt von allen
Stadtteil- und Begegnungszentren, es ist auch auf Grund seines traditionellen
Hintergrundes durch die vielfältigen soziokulturellen Angebote anderer Vereine
inhaltlich eines der umfangreichsten.
Eine
zentrale Rolle für den Sozialraum nimmt die Einrichtung für die Kinder- und
Jugendarbeit ein. Der Standort zählt zu
den kinderreichsten Stadtteilen. Angebote der Jugendarbeit und
Jugend-sozialarbeit werden ausschließlich vom Stadtteil- und Begegnungszentrum
durch die 9 Personalstellen (davon 2 Personalstellen Schulsozialarbeit)
geleistet.
Aus
Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig.
Aus
der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte
der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., und der Jugendsozialarbeit in M-V, C 2.2,
werden jeweils 2 Feststellen bis zu 50 % gefördert.
Aus
Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer
Qualitäts-sicherung angemessen und notwendig.
Im
Auftrag
Angelika
Coors