Beschlussvorlage - 0680/08-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0680/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

04.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

Rostocker Freizeitzentrum e. V.  für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11bis 14, 16  SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     542.949,00 Euro

Eigenmittel:                             58.949,00 Euro

Drittmittel:                                        0,00 Euro

Zuschuss der HRO:              484.000,00 Euro   

PK:                                        365.627,00 Euro (9 Personalstellen, davon 2 PS Schulsozialarbeit)

H/M/BK/SK:                           118.373,00 Euro

 

 

Begründung

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz

(§§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

                                                                                                          

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit. Die beantragte Förderhöhe des Trägers entspricht dem Fördervorschlag der Verwaltung.

 

Im Zusammenhang der Ausrichtung der inhaltlichen und strukturellen Arbeit des Rostocker Freizeitzentrums nach dem Rahmenkonzept für Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock  hat der Träger sein bisheriges Leistungsangebot neu ausgerichtet.

 

Die aus diesen veränderten Rahmenbedingungen abgeleiteten konzeptionellen Schlussfolge-rungen des Trägers werden wirksam und weiterentwickelt.

 

Mit dem Standort bewirtschaftet der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren, es ist auch auf Grund seines traditionellen Hintergrundes durch die vielfältigen soziokulturellen Angebote anderer Vereine inhaltlich eines der umfangreichsten.

 

Eine zentrale Rolle für den Sozialraum nimmt die Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit ein. Der  Standort zählt zu den kinderreichsten Stadtteilen. Angebote der Jugendarbeit und Jugend-sozialarbeit werden ausschließlich vom Stadtteil- und Begegnungszentrum durch die 9 Personalstellen (davon 2 Personalstellen Schulsozialarbeit) geleistet.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig.

 

Aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., und der Jugendsozialarbeit in M-V, C 2.2, werden jeweils 2 Feststellen bis zu 50 % gefördert.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitäts-sicherung angemessen und notwendig.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss