Beschlussvorlage - 0679/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0679/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

04.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

Institut Lernen und Leben e. V.  für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ gemäß den §§ 1, 11bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     310.980,21 Euro

Eigenmittel:                            17.420,19 Euro

Drittmittel:                                        0,00 Euro

Zuschuss der HRO:              287.460,02 Euro   

PK:                                        176.349,49 Euro (5 Personalstellen davon 1 Personalstelle Schulsozial-

                                                                                  arbeit)

H/M/BK/SK:                           111.110,53 Euro

 

Begründung

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz

(§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.

 

Das Zentrum arbeitet mit dem Jugendclub, Trägern aus dem HZE Bereich und der Familienbildung  zusammen. Der begonnene Prozess der verbesserten Kooperation mit dem Jugendclub “Pablo Neruda“ in der Trägerschaft von Jugendwohnen e. V. soll im Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem SBZ münden und die Aufgabenfelder und Zuständigkeiten konzeptionell festlegen.

 

Für die Umsetzung von generationsübergreifenden Angeboten im Gemeinwesen auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock hat der Träger die Förderung von 5 Feststellen beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig.

 

Aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., wird 1 Feststelle bis zu 50 % gefördert. Weiterhin werden 2 Fest-

stellen aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüsse für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in M-V, C 2.2, bis zu 50 % gefördert.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss