Beschlussvorlage - 0679/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 17.420,19 Euro Drittmittel: 0,00
Euro Zuschuss der HRO: 287.460,02 Euro PK:
176.349,49 Euro (5 Personalstellen
davon 1 Personalstelle Schulsozial-
arbeit) H/M/BK/SK: 111.110,53 Euro |
Begründung
Der
o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen
Aufgabe per Gesetz
(§§
1, 11 bis 14, 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen
der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der
Prioritätenliste.
Das
Zentrum arbeitet mit dem Jugendclub, Trägern aus dem HZE Bereich und der
Familienbildung zusammen. Der begonnene
Prozess der verbesserten Kooperation mit dem Jugendclub “Pablo
Neruda“ in der Trägerschaft von Jugendwohnen e. V. soll im Abschluss
einer Kooperationsvereinbarung mit dem SBZ münden und die Aufgabenfelder und
Zuständigkeiten konzeptionell festlegen.
Für
die Umsetzung von generationsübergreifenden Angeboten im Gemeinwesen auf der
Grundlage des Rahmenkonzeptes Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt
Rostock hat der Träger die Förderung von 5 Feststellen beantragt.
Aus
Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig.
Aus
der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte
der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., wird 1 Feststelle bis zu 50 % gefördert.
Weiterhin werden 2 Fest-
stellen
aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüsse für Fachkräfte
der Jugendsozialarbeit in M-V, C 2.2, bis zu 50 % gefördert.
Im Auftrag
Angelika Coors