Beschlussvorlage - 0678/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 12.862,17 Euro Drittmittel: 82.700,00 Euro Zuschuss der HRO: 394.000,00 Euro PK:
247.600,00 Euro (5,5 Personalstellen,
davon 2 Personalstellen
Schulsozialarbeit, ab Oktober 0,75 Personal-
stellenerweiterung) H/M/BK/SK: 150.400,00 Euro |
Begründung
Der
o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer
pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII) mit Ermessen.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der
Prioritätenliste.
Der
Verein IN VIA unterstützt im Sozialraum Strukturen für eine
sozialraumorientierte und ganzheitliche Jugendhilfe und führt mit großem Erfolg
gemeinwesenorientierte Angebote zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen
und der Gestaltungsmacht der Menschen im Stadtteil auf der Grundlage der
Bedarfsanalyse durch.
Für
die Umsetzung von generationsübergreifenden Angeboten im Gemeinwesen auf der
Grundlage des Rahmenkonzeptes Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt
Rostock hat der Träger eine Erweiterung
von einer Personalstelle beantragt.
Aus
Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig.
Aus
der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte
der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., werden 2 Feststellen bis zu 50 %
gefördert.
Weiterhin
wird 1 Feststelle aus der Richtlinie für die Gewährung von
Personalkostenzuschüsse für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in M-V, C 2.2,
bis zu 50 % gefördert.
Im
Auftrag
Angelika
Coors