Beschlussvorlage - 0677/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 28.800,00 Euro Drittmittel: 21.350,00 Euro Zuschuss der HRO: 371.500,00 Euro PK:
264.100,00 Euro (6,5
Personalstellen davon 1,75 Personalstellen Schulsozial-
arbeit) H/M/BK/SK: 107.400,00
Euro |
Begründung
Der
o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen
Aufgabe per Gesetz
(§§
1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen
der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der
Prioritätenliste.
Für
dieses Projekt ergeben sich keine Veränderungen. Die seit 2004 begonnene Arbeit
im Sinne des Rahmenkonzeptes der Stadtteil- und Begegnungszentren der
Hansestadt Rostock wird kontinuierlich fortgesetzt. Die Zusammenarbeit und die
Abstimmung der Angebote mit dem ASB sind in einer Kooperationsvereinbarung
verbindlich geklärt.
In
dem Personalvolumen von 6,5 Stellen sind 1,75 Schulsozialarbeiterstellen
integriert.
Aus
der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte
der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., werden diese Stellen bis zu 50 %
gefördert. Weiterhin werden 3,75 Feststellen aus der Richtlinie für die
Gewährung von Personalkostenzuschüsse für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in
M-V, C. 2.2, bis zu 50 % gefördert.
Der
Standort des Stadtteil- und Begegnungszentrums in der Eutiner Str. 20 ist nicht
saniert. Für die baulichen Rahmenbedingungen haben die Planungsabstimmungen
begonnen.
Im
Auftrag
Angelika
Coors