Beschlussvorlage - 0677/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0677/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

04.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

Kolping Initiative M/V gGmbH  für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ gemäß den §§ 1, 11bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     423.867,67 Euro

Eigenmittel:                             28.800,00 Euro

Drittmittel:                               21.350,00 Euro

Zuschuss der HRO:              371.500,00 Euro   

PK:                                        264.100,00 Euro (6,5 Personalstellen davon 1,75 Personalstellen Schulsozial-

                                                                                            arbeit)

H/M/BK/SK:                           107.400,00 Euro                     

 

 

Begründung

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz

(§§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.

 

Für dieses Projekt ergeben sich keine Veränderungen. Die seit 2004 begonnene Arbeit im Sinne des Rahmenkonzeptes der Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock wird kontinuierlich fortgesetzt. Die Zusammenarbeit und die Abstimmung der Angebote mit dem ASB sind in einer Kooperationsvereinbarung verbindlich geklärt.

 

In dem Personalvolumen von 6,5 Stellen sind 1,75 Schulsozialarbeiterstellen integriert.

 

 

Aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., werden diese Stellen bis zu 50 % gefördert. Weiterhin werden 3,75 Feststellen aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüsse für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in M-V, C. 2.2, bis zu 50 % gefördert.

 

Der Standort des Stadtteil- und Begegnungszentrums in der Eutiner Str. 20 ist nicht saniert. Für die baulichen Rahmenbedingungen haben die Planungsabstimmungen begonnen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss