Beschlussvorlage - 0675/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0675/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

05.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

DRK Kreisverband Rostock e. V.  für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel" gemäß den §§ 1, 11bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     354.054,88 Euro

Eigenmittel:                               8.000,00 Euro

Drittmittel:                                        0,00 Euro

Zuschuss der HRO:              346.054,88 Euro   

PK:                                        285.107,88 Euro

                                             (7 Personalstellen, davon 2,8 Personalstellen Schulsozialarbeit)

H/M/BK/SK:                             60.947,00 Euro

 

 

Begründung

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste. Die beantragte Förderhöhe des Trägers entspricht dem Fördervorschlag der Verwaltung.

 

Die Erreichung der Zielstellungen des Rahmenprogramms, insbesondere durch Verlagerung von Aufgaben, Schwerpunktsetzungen und durch eine verstärkte Kooperation im Sozialraum, muss im Zuge des laufenden Verständigungsprozesses zur Nutzung vorhandener Synergien und Ressourcen konsequent weitergeführt werden.

 

 

Für die Umsetzung von generationsübergreifenden Angeboten im Gemeinwesen auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock hat der Träger 7 Personalstellen beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig. Aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., werden 2,8 Feststellen bis zu 50 % gefördert.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss