Beschlussvorlage - 0675/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 8.000,00 Euro Drittmittel: 0,00
Euro Zuschuss der HRO: 346.054,88 Euro PK:
285.107,88 Euro (7 Personalstellen, davon 2,8 Personalstellen
Schulsozialarbeit) H/M/BK/SK: 60.947,00 Euro |
Begründung
Der
o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer
pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII) mit Ermessen. Das
Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der
Prioritätenliste. Die beantragte Förderhöhe des Trägers entspricht dem
Fördervorschlag der Verwaltung.
Die
Erreichung der Zielstellungen des Rahmenprogramms, insbesondere durch
Verlagerung von Aufgaben, Schwerpunktsetzungen und durch eine verstärkte
Kooperation im Sozialraum, muss im Zuge des laufenden Verständigungsprozesses
zur Nutzung vorhandener Synergien und Ressourcen konsequent weitergeführt
werden.
Für
die Umsetzung von generationsübergreifenden Angeboten im Gemeinwesen auf der
Grundlage des Rahmenkonzeptes Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt
Rostock hat der Träger 7 Personalstellen beantragt.
Aus
Sicht der Verwaltung ist diese Personalausstattung angemessen und notwendig.
Aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für
Fachkräfte der Schulsozialarbeit in M-V, B 1.2., werden 2,8 Feststellen bis zu
50 % gefördert.
Im
Auftrag
Angelika
Coors