Beschlussvorlage - 0669/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0669/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

05.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock lehnt den Antrag des Trägers AWIRO e. V. für das Projekt "Median" ab.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine Förderung

 

Begründung

 

Im Ergebnis der Prüfung der Verwendungsnachweise des Trägers aus vorangegangenen Bewilligungszeiträumen 2005, 2006 und 2007 konnten die Nachweise für eine ordnungs-gemäße Verwendung der ausgereichten kommunalen  Fördermittel entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung  (ANBest-P) nicht belegt werden.

 

Es sind Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegeben. Die Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) sind nicht erfüllt. Insbesondere kann dem Träger nicht bescheinigt werden, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und er in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss