Beschlussvorlage - 0665/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der
Vorschlag des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der
beschlossenen Leitsätze der Kinder und Jugendarbeit. Der Träger Jugendzentrum
für Informatik e.V. mit seinem Projekt “Medienarbeit im
Jugendzentrum“ ist nicht Bestandteil der gegenwärtigen
Jugendhilfeplanung.
Entsprechend
Punkt 4.1.2.1 der Richtlinien zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe
in der Hansestadt Rostock können Angebote mit innovativem Charakter gemäß Punkt
1.1 dieser Richtlinie gefördert werden, wenn damit eine Weiterentwicklung der
Angebote der Jugendhilfe erreicht wird. Ein entsprechender Bedarf ist nicht
ausreichend nachgewiesen worden für dieses spezielle Angebot.
Die
Verwaltung schätzt ein, dass die vorhandenen Angebote zur Erbringung einer
Verbesserung der Medienkompetenzen in den verschiedenen Zielgruppen in den
Projekten der Jugendhilfe umfassend und ausreichend angeboten werden.
Im Auftrag
Angelika Coors