Beschlussvorlage - 0665/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0665/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

04.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock lehnt den Antrag auf Förderung des Trägers Jugendzentrum für Informatik e. V. für das Projekt „Medienpädagogik/Medienarbeit im Jugendzentrum“ ab.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine Förderung

 

Begründung

Der Vorschlag des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder und Jugendarbeit. Der Träger Jugendzentrum für Informatik e.V. mit seinem Projekt “Medienarbeit im Jugendzentrum“ ist nicht Bestandteil der gegenwärtigen Jugendhilfeplanung.

 

Entsprechend Punkt 4.1.2.1 der Richtlinien zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock können Angebote mit innovativem Charakter gemäß Punkt 1.1 dieser Richtlinie gefördert werden, wenn damit eine Weiterentwicklung der Angebote der Jugendhilfe erreicht wird. Ein entsprechender Bedarf ist nicht ausreichend nachgewiesen worden für dieses spezielle Angebot.

 

Die Verwaltung schätzt ein, dass die vorhandenen Angebote zur Erbringung einer Verbesserung der Medienkompetenzen in den verschiedenen Zielgruppen in den Projekten der Jugendhilfe umfassend und ausreichend angeboten werden.

 

Im Auftrag

 

 

Angelika Coors

 

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss