Beschlussvorlage - 0662/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0662/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

05.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

 Rostocker Stadtjugendring e. V. für das Projekt „Jugendverbandsarbeit " gemäß § 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.  

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                    59.966,35 Euro

Eigenmittel:                           1.930,00 Euro

Drittmittel:                                     0,00 Euro

Zuschuss der HRO:             49.688,39 Euro   

PK:                                       39.145,99 Euro  (0,75 Personalstelle)

H/M/BK/SK:                         10.542,40 Euro  

 

Begründung

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11, 12 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, das die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände unterstützt.

 

Ziel ist es, die Mitgliedsvereine- und verbände zu fördern und deren freie und selbstorganisierte Arbeit zu stärken sowie deren Belange gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit zu vertreten.

 

Für die notwendigen Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben sowie die politische Interessenvertretung vor Ort ist aus Sicht der Verwaltung eine 0,75 Koordinierungsstelle ausreichend und angemessen.

 

Im Auftrag                                                                 

                       

                                                                                             

Angelika Coors                                                                                            

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss