Beschlussvorlage - 0662/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
|
|
|
16.09.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 1.930,00 Euro Drittmittel: 0,00
Euro Zuschuss der HRO: 49.688,39 Euro PK:
39.145,99 Euro (0,75
Personalstelle) H/M/BK/SK: 10.542,40 Euro |
Begründung
Der o. g.
Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer pflichtigen
Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11, 12 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag
der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der
beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, das die eigenverantwortliche Arbeit
der Jugendverbände unterstützt.
Ziel ist es,
die Mitgliedsvereine- und verbände zu fördern und deren freie und
selbstorganisierte Arbeit zu stärken sowie deren Belange gegenüber Dritten und
der Öffentlichkeit zu vertreten.
Für die
notwendigen Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben sowie die politische
Interessenvertretung vor Ort ist aus Sicht der Verwaltung eine 0,75
Koordinierungsstelle ausreichend und angemessen.
Im Auftrag
Angelika Coors