Beschlussvorlage - 0657/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0657/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

05.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

AFW – Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH  für das Projekt „You:Act“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                                 391.301,71 Euro

Eigenmittel:                                                  0,00 Euro

Drittmittel:                                                     0,00 Euro

Zuschuss der HRO:                           375.099,16 Euro

PK:                                                     235.340,00 Euro (7,5 Personalstellen, davon 1,5 Personalstellen

                                                                                                für den Hauptschulabschluss)

H/M/BK/SK:                                        139.759,16 Euro

 

Begründung

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11, 13 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder  individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dem Jugendberufshilfeprojekt “YOU ACT“ wird eine sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme bereitgestellt, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren unter größtmöglicher Berücksichtigung ihrer Interessen und ihrer  Fähigkeiten die Unterstützung anzubieten, die sie für ihre berufliche Integration benötigen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielstellung wird eine bedarfsgerechte Platzkapazität bereitgestellt (55 Plätze Berufspraxis in Werkstätten, davon 10 Plätze für den Hauptschulabschluss).

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

 

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss