Beschlussvorlage - 0651/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 12.000,00 Euro Drittmittel: 0,00
Euro Zuschuss der HRO: 140.405,29 Euro PK:
107.774,75 Euro (2,5 Personalstellen) H/M/BK/SK: 32.630,54 Euro |
Begründung
Der
o.g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen
Aufgabe per Gesetz
(§§
1, 11 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der
kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der
Prioritätenliste. Der begonnene Prozess der verbesserten Kooperation mit dem
Stadtteil- und Begegnungszentrum, in der Trägerschaft des Instituts Lernen
& Leben e. V., soll im Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem
Jugendhaus münden und die Aufgabenfelder und Zuständigkeiten konzeptionell
festlegen.
Damit
sind die Schwerpunkte des Projektes neu
zu setzen und in einer neuen Konzeption sind aus den Ergebnissen der
gemeinsamen Sozialraumanalyse und des Modellprojektes „Schule im
Stadtteil“ Schlussfolgerungen
abzuleiten.
Im Auftrag
Angelika Coors