Beschlussvorlage - 0651/08-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0651/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

03.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß den §§ 1, 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     152.405,29 Euro

Eigenmittel:                             12.000,00 Euro

Drittmittel:                                        0,00 Euro

Zuschuss der HRO:              140.405,29 Euro

PK:                                        107.774,75 Euro (2,5 Personalstellen)

H/M/BK/SK:                            32.630,54 Euro

 

Begründung

Der o.g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz

(§§ 1, 11 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste. Der begonnene Prozess der verbesserten Kooperation mit dem Stadtteil- und Begegnungszentrum, in der Trägerschaft des Instituts Lernen & Leben e. V., soll im Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendhaus münden und die Aufgabenfelder und Zuständigkeiten konzeptionell festlegen.

 

Damit sind  die Schwerpunkte des Projektes neu zu setzen und in einer neuen Konzeption sind aus den Ergebnissen der gemeinsamen Sozialraumanalyse und des Modellprojektes „Schule im Stadtteil“  Schlussfolgerungen abzuleiten.

 

Im Auftrag

 

 

Angelika Coors

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss