Beschlussvorlage - 0646/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 16 SGB VIII.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 16 SGB VIII. |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 4.000,00 Euro Drittmittel: 88.042,50
Euro Zuschuss der HRO: 91.752,00 Euro PK:
60.724,15 Euro (1,5 Personalstellen) H/M/BK/SK: 31.027,85 Euro |
Begründung
Der
o.g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot einer pflichtigen
Aufgabe per Gesetz
(§§
1, 14 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der
kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und
Jugendarbeit und der beschlossenen Prioritätenliste. Es handelt sich um ein
stadtweites Angebot.
Der
Verein Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten
Beratungsangeboten alle von sexualisierter Gewalt betroffenen Menschen und
deren Helferinnen professionell, kostenlos, je nach deren Bedürfnissen rund um
das Thema sexualisierte Gewalt. Darüber hinaus leistet der Verein einen
wesentlichen Beitrag zur geschlechtsspezifischen Gewaltprävention, die
grundsätzlich im Focus der Hansestadt Rostock steht.
Im
Auftrag
Angelika
Coors