Beschlussvorlage - 0629/08-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0629/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

28.08.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

I, gez.i.V. Scholze

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

IV, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses anstelle der Bürgerschaft gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V - Beschluss-Nr. 0580/08-DV vom 26.08.2008

Überplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von 855.252,85 EUR

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 26.08.2008 gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V - Beschluss Nr. 0580/08-DV:

 

Die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600041: Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von: 855.252,85 EUR

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus mehreren Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes.

 

Übersicht der Deckungsquellen

 

Minderausgaben

02.6300.9460 0108    Planungsleistungen Mühlenstraße              112.500,00 EUR

02.6300.9460 0047    Linksabbiegespur Hinrichshagen                  29.000,00 EUR

02.6300.9850 0003    ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich                 1.369,00 EUR

02.6300.9460 0107    Fußgängerbrücke Evershagen                   100.000,00 EUR

02.6300.9850 0013    Verbindungsstraße Schröderplatz, L22        51.222,85 EUR

 

Mehreinnahmen

02.6300.3670 0002    Zuweisung von übrigen Bereichen              213.195,00 EUR

02.6021.3502             Erstattung überzahlter Bauleistungen                728,00 EUR

02.6021.3450 0002    Einnahmen aus Veräußerung                            238,00 EUR

02.9100.3100             Einnahmen aus der allg. Rücklage             347.000,00 EUR

                                                                                                        ---------------------

                                                                                                       855.252,85 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600041: Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von 855.252,85 EUR

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus mehreren Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes (siehe Beschlussvorschlag).

 

Begründung

 

Gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V kann der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann, entscheiden. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.08.2008 anstelle der Bürgerschaft folgende Eilentscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V mit Beschluss Nr. 0580/08-DV getroffen:

 

Die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600041: Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von: 855.252,85 EUR

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus mehreren Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes.

 

Übersicht der Deckungsquellen

 

Minderausgaben

02.6300.9460 0108    Planungsleistungen Mühlenstraße              112.500,00 EUR

02.6300.9460 0047    Linksabbiegespur Hinrichshagen                  29.000,00 EUR

02.6300.9850 0003    ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich                 1.369,00 EUR

02.6300.9460 0107    Fußgängerbrücke Evershagen                   100.000,00 EUR

02.6300.9850 0013    Verbindungsstraße Schröderplatz, L22        51.222,85 EUR

 

Mehreinnahmen

02.6300.3670 0002    Zuweisung von übrigen Bereichen              213.195,00 EUR

02.6021.3502             Erstattung überzahlter Bauleistungen                728,00 EUR

02.6021.3450 0002    Einnahmen aus Veräußerung                            238,00 EUR

02.9100.3100             Einnahmen aus der allg. Rücklage             347.000,00 EUR

                                                                                                        ---------------------

                                                                                                       855.252,85 EUR

 

Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

Die Zahlung der 2. Abschlagsrechnung des Vorhabens „Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße“ wurde der Hansestadt Rostock mit Fälligkeit 2. September 2008 durch die Deutsche Bahn (DB) Netz AG vorgegeben.

Im Ergebnis der aktuellen Prüfung innerhalb der Verwaltung ist eine finanzielle Deckungsmöglichkeit im Vermögenshaushalt der Hansestadt Rostock gegeben. Durch die fristgerechte Zahlung kann die Entstehung weiterer zusätzlicher Prozess- und Zinskosten verhindert werden. Die Buchung muss bis spätestens zum 29.08.2008 durch die Hansestadt Rostock erfolgen.

Lt. § 35, Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V entscheidet der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann.


 

Das Bauwerk Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße wurde am 18.12.2007 der Öffentlichkeit übergeben. Die Hansestadt Rostock hat von diesem Zeitpunkt an für die auf sie entfallenden Bauwerksteile die Baulast sowie deren Verkehrssicherungspflicht übernommen.

 

Bisher wurde keine Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet, weshalb die DB Netz AG die Hansestadt Rostock auf Feststellung der Kostentragungspflicht für ein Drittel der kreuzungsbedingten Kosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz verklagt hat.

 

Die 1. Abschlagszahlung (AZ) wurde am 16.05.2007 gegenüber der Hansestadt Rostock

geltend gemacht. Dieser Zahlungsaufforderung konnte die Hansestadt Rostock nicht nachkommen, weshalb die DB Netz AG die Klageerweiterung am 14.09.2007 beim Verwaltungsgericht einreichte.

Im Ergebnis einer außerplanmäßigen Bewilligung konnte diese Rechnung am 16.05.2008 gezahlt werden. Bisher aufgelaufene Prozesszinsen und Anwalts- und Gerichtskosten bleiben offen.

 

Am 02.06.2008 ging die 2. AZ bei der Hansestadt Rostock zunächst mit der Zahlungsfrist 27.06.2008 ein. In einer Beratung am 23.06.2008 bei der DB Netz AG konnte der Zahlungstermin auf den 02.09.2008 verschoben werden.

 

Zwischenzeitlich wurde der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf den 26.09.2008 festgesetzt. Es ist dann mit einer zeitnahen Entscheidung des Gerichts zu rechnen.

 

Die anteiligen Kosten der Hansestadt Rostock an der Baumaßnahme belaufen sich nach vorläufigem Kenntnisstand (Kreuzungsvereinbarung + 1. Nachtrag) auf 2.120.055,52 €. Hiervon wurde bereits die 1. Abschlagszahlung (852.750,95 €) beglichen. Die restlichen Zahlungen sind bisher offen (1.267.304,57 €).

 

 

 

Gegenstand

Wert [€]

Bemerkungen

Gesamtkosten

 

 2.120.055,52

1/3 Straßenbaulastträger 

1. AZ

852.750,95

bezahlt

2. AZ

855.252,85

Fälligkeit  02. September 2008

voraussichtliche 3. AZ

ca.    200.000,00

voraussichtlich Ende 2008 (Kassenwirksamkeit 2009)

voraussichtliche  Schlusszahlung

ca.    220.000,00

voraussichtlich

Anfang 2009

 

Die nach Begleichung der 2. Abschlagsrechnung verbleibenden Schlussraten in einer Gesamt-

höhe von 420.000,00 EUR sind in den Haushaltsplanentwurf 2009 eingestellt.

 

 

Begründung der Mehrausgaben

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.9460 0041

2008

855.252,85

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße

 


 

Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

852.750,95

      unechte Deckungsfähigkeit

 

 

      echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)

+

855.252,85

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe für 2008

=

1.708.003,80

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Die Kreuzungsvereinbarung wurde entsprechend § 3/13 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch

die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, vorbereitet und der Hansestadt Rostock im März 2004 zur Unterzeichnung vorgelegt. Im November 2006 wurde der 1. Nachtrag auf Grund einer Kostenerhöhung nach Ausschreibungsergebnis vorgelegt. Mit Verweis auf § 53 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung durch die Hansestadt Rostock zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt, da keine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingeordnet war bzw. aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht eingeordnet werden konnte.

 

Auch in der Folgezeit konnte die Finanzierung seitens des Tief- und Hafenbauamtes im Rahmen der jeweils vorgegebenen Kennziffern nicht sichergestellt werden.

 

Im Mai 2007 erhielt das Tief- und Hafenbauamt die 1. Abschlagsrechnung von der DB Netz AG in Höhe von 852.750,95 EUR. Mit Verweis auf das anhängige Gerichtsverfahren sowie die zu dem Zeitpunkt fehlende finanzielle Deckung wurde diese Abschlagszahlung zurückgewiesen. Im September 2007 erfolgte eine Mahnung zur 1. Abschlagsrechnung, die ebenfalls zurückgewiesen wurde.

 

Die DB Netz AG hat im Dezember 2005 beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage (Feststellung der Kostentragungspflicht) gegen die Hansestadt Rostock eingereicht. Dieses Verfahren ist derzeit offen.

 

unvorhersehbar:

Nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Hansestadt Rostock Ausgaben nur anordnen, zu deren Leistung sie gesetzlich verpflichtet ist.

Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) regelt unter anderem die Kostenteilung zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund. Nach diesem Gesetz hat die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, der Hansestadt Rostock eine Kreuzungsvereinbarung in Höhe von 2,2 Mio. EUR vorgelegt, die durch die Hansestadt Rostock nicht unterzeichnet worden ist. 

Durch die fristgerechte Zahlung kann die Entstehung weiterer zusätzlicher Prozess- und Zinskosten verhindert werden.


 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.9460 0108

Planungsleistungen Mühlenstraße

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

112.500,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

112.500,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

112.500,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Realisierung der Umgestaltung der Mühlenstraße in Warnemünde konnten in den Haushaltsplanentwurf 2009 sowie in den Investitionshaushalt 2008 – 2012 nicht eingeordnet werden. Demzufolge ist die Notwendigkeit der Auslösung eines Planungsauftrages im Haushaltsjahr 2008 nicht zwingend gegeben.

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.9460 0047

Linksabbiegespur Hinrichshagen

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

142.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

112.985,45

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

29.016,55

als Deckungsquelle eingesetzt

 

29.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben:

Das Vorhaben ist abgeschlossen, die verbleibenden Mittel werden nicht mehr benötigt.

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.9850 0003

Kommunalanteil für ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

36.885,19

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

515,43

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

36.369,76

als Deckungsquelle eingesetzt

 

1.369,00

 

Begründung der Minderausgaben:

Das Angebot für die mobilitätsgerechte Herstellung einer Bushaltestelle bei der Tweel beläuft sich auf 35,0 TEUR, so dass die restlichen Mittel nicht mehr benötigt werden.

 

 

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.9460 0107

Fußgängerbrücke Evershagen

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

452.500,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

130.388,93

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

322.111,07

als Deckungsquelle eingesetzt

 

100.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben:

Das Vorhaben wird zurzeit schlussgerechnet. Durch Änderungen im technologischen Bauablauf konnten Mittel eingespart werden.

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.9850 0013

Verbindungsstraße Schröderplatz, L22

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

1.495.488,09

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

407.544,38

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

1.087.943,71

als Deckungsquelle eingesetzt

 

51.222,85

 

 

Begründung der Minderausgaben:

Die Hansestadt Rostock hat mit der Rostocker Straßenbahn AG im Haushaltsjahr 2006 eine Kostenteilungsvereinbarung für die Gleisumverlegung in der Langen Straße als Bauabschnitt für den Neubau der Verbindungsstraße zwischen Schröderplatz und der L22 abgeschlossen. Nach Schlussrechnung aller Kostenbestandteile werden die restlichen Mittel in o. g. Höhe nicht mehr benötigt.


 

 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.3670 0002

Zuweisung von übrigen Bereichen     

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

213.195,91

Mehreinnahmen

=

213.195,91

davon bisher bereitgestellt durch:

 

./.

 

     0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

213.195,91

als Deckungsquelle eingesetzt

 

213.195,00

Begründung der Mehreinnahmen

Die DB Netz AG hat der Hansestadt Rostock für die Rekonstruktion der Hundertmännerbrücke einen Vorteilsausgleich in Höhe von 213.195,00 EUR gezahlt.

 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6021.3502

Erstattung überzahlter Bauleistungen     

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

1.085,95

Mehreinnahmen

=

1.085,95

davon bisher bereitgestellt durch:

 

./.

 

     357,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

728,95

als Deckungsquelle eingesetzt

 

728,00

Begründung der Mehreinnahmen

Durch die Korrektur einer Schlussrechnung aus dem Jahre 2007 für die Maßnahme „Technische Sicherung des Bahnüberganges Rövershagen - Graal-Müritz ist im Haushaltsjahr 2008 noch eine Erstattung gezahlt worden.


 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6021.3450 0002

Einnahmen aus Veräußerung     

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

238,00

Mehreinnahmen

=

238,00

davon bisher bereitgestellt durch:

 

./.

 

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

238,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

238,00

Begründung der Mehreinnahmen

Die ausgesonderte Geldzählmaschine des Tief- und Hafenbauamtes wurde veräußert.

 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.9100.3100

Einnahmen aus der allgemeinen Rücklage     

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

1.933.950,95

Mehreinnahmen

=

1.933.950,95

davon bisher bereitgestellt durch:

 

./.

 

1.586.950,95

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

347.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

347.000,00

Begründung der Mehreinnahmen

Mit der Jahresrechnung wurden nicht mehr benötigte Haushaltsmittel der allgemeinen Rücklage zugeführt.


In Vertretung

 

Georg Scholze

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.09.2008 - Bürgerschaft