Antrag - 0621/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Fehlbetragszuweisung nach § 9 FAG MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.09.2008
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10.09.2008
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10.09.2008
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, einen Antrag auf
Gewährung einer Fehlbetragszuweisung nach § 9 FAG MV an das Innenministerium
zu stellen. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Mit Veröffentlichung vom
28.12.2007 im Gesetzblatt MV Nr. 630/26 wurden die bereitgestellten Mittel des
Landes für Fehlbedarfszuweisungen (§ 9 Absatz 1) und für Konsolidierungshilfen
(§9 Absatz 7) von je 2 500 000 Euro auf 7 500 000 Euro erhöht. Die Hansestadt Rostock
könnte diese zusätzlichen Finanzmittel aufgrund ihrer Haushaltssituation zur
Unterstützung des bereits begonnenen Konsolidierungsprozesses sinnvoll nutzen.
Die damit verbundenen
Forderungen nach einem Haushaltssicherungskonzept mit Maßnahmen, die den Fehlbetrag
abbauen und einen Haushaltsausgleich in angemessener Zeit erreicht, können von
der Verwaltung entsprechend der Beschlüsse der Bürgerschaft dargestellt werden.
Rainer Albrecht Franz
Laube Johann-Georg Jaeger
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion
Bündnis 90
Bernhard Fritze Prof.
Ulfig
Sybille Bachmann
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Fraktion Die Linke. FDP-Fraktion Fraktion
Rostocker Bund