Beschlussvorlage - 0577/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltung Stichstraße Gerüstbauerring 41 bis 50
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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02.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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23.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 (3) des Kommunalabgabengesetztes M-V und § 7 der Satzung der
Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von
Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kostenspaltung
Stichstraße Gerüstbauerring 41 bis 50 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Beitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenbeleuchtung
der Stichstraße Gerüstbauerring 41 bis 50 wird selbstständig erhoben. Anlage 1 Anlage 2 |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung
von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Begründung
Die Stichstraße
Gerüstbauerring 41 bis 50 ist eine selbstständige Erschließungsanlage.
Mit der Realisierung des Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn und
Straßenbeleuchtung erneuert.
Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 26.09.2005.
Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach
Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen
Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung der genannten
Teileinrichtungen.
Roland Methling