Beschlussvorlage - 0577/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0577/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 (3) des Kommunalabgabengesetztes M-V und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen  und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

11.08.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

23.09.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

02.09.2008 17:00

IV, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Kostenspaltung Stichstraße Gerüstbauerring 41 bis 50

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Beitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenbeleuchtung der Stichstraße Gerüstbauerring 41 bis 50 wird selbstständig erhoben.

 

Anlage 1

Anlage 2

 

 

finanzielle Auswirkungen

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

Begründung

Die Stichstraße Gerüstbauerring 41 bis 50 ist eine selbstständige Erschließungsanlage.

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenbeleuchtung erneuert.

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 26.09.2005.

Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung der genannten Teileinrichtungen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.09.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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23.09.2008 - Hauptausschuss