Beschlussvorlage - 0575/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Öffentlichkeitsstatus geändert                     
von nichtöff. auf öff. 23.09.08
aufgr. eines Geschäftsordnungsantr.
im Hauptausschuss

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0575/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

11

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

13.08.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Hauptausschuss

26.08.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Sitzungsgeld der Mitglieder der Aufsichtsräte/Beiräte der städtischen Beteiligungsgesellschaften

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die Anpassung der Sitzungsgelder für die Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen in den kommunalen Unternehmen abzustimmen und in den Gesellschafterversammlungen entsprechende Beschlüsse herbeizuführen. Ist die Hansestadt Rostock nur mittelbar, z. B. über die RVV GmbH oder die WIRO GmbH, an der Gesellschaft beteiligt, so ist die Muttergesellschaft anzuweisen, die Sitzungsgelder entsprechend anzupassen. Der Hauptausschuss wird über die Umsetzung des Beschlusses zeitnah unterrichtet.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Mit Beschlussfassung des Public Corporate Governance Kodex durch die Bürgerschaft hat sich die Bedeutung der Tätigkeit in den Aufsichtsräten der kommunalen Beteiligungsgesellschaften vor allem in Bezug auf die Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung erhöht. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Gesellschaft sowie ihrer Bedeutung für die Hansestadt Rostock sollten deshalb in einigen Gesellschaften die Sitzungsgelder erhöht bzw. eingeführt werden.

 

Für die Aufsichtsratsmitglieder des Aufsichtsrates der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH ist die Höhe des Sitzungsgeldes seit 1992 unverändert. Dem Effekt des Seehafens, basierend auch auf der Grundlage der durch den Aufsichtsrat zu treffenden Entscheidungen, auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Hansestadt Rostock ist eine große Bedeutung beizumessen.

 

In der Stadtentsorgung GmbH hat der Beirat ebenfalls seit Gründung der Gesellschaft das gleiche Sitzungsgeld bezogen, es wurde lediglich auf EURO umgestellt. In Anbetracht der derzeit schwierigen Lage des Unternehmens, welches immense Anstrengungen unternehmen muss, um die Marktfähigkeit zu erreichen, ist auch hier eine Erhöhung des Sitzungsgeldes angebracht.

 

Die Aufsichtsratsmitglieder der IGA Rostock 2003 GmbH und der Großmarkt GmbH sollten genauso viel Sitzungsgeld erhalten wie die Mitglieder der noch zu installierenden Aufsichtsräte der Flughafen Rostock-Laage GmbH und der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock GmbH sowie der zukünftigen Theater GmbH. Auch die Mitglieder des Beirates der Zoo GmbH  sollten für ihre Tätigkeit honoriert werden.

 

In der beiliegenden Anlage wurden die aktuelle Höhe der Sitzungsgelder und die vorgeschlagenen neuen Sitzungsgelder zum Vergleich aufgelistet.

 

In der Regel werden die Sitzungsgelder für die Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. Der Oberbürgermeister muss deshalb in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Rostock in den Gesellschafterversammlungen die entsprechenden Beschlüsse zur Erhöhung der Sitzungsgelder fassen.

 

Die Einhaltung der Regelung der Kommunalverfassung M-V § 71 Abs. 5 liegt in der Eigenverantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Nach dieser Regelung sind Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen an die Gemeinde abzuführen, soweit sie in der Hauptsatzung festzulegende Beträge übersteigen. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit nachweislich entstanden sind, ausgeglichen werden.

 

Der Hauptausschuss wird über die Umsetzung des Beschlusses zeitnah unterrichtet.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage

 

 


Anlage

 

Vorschlag zur Erhöhung von Sitzungsgeldern für Aufsichtsräte in den kommunalen Gesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alt/neu

Mitarbeiter/

 

 

Sitzungsgeld Aufsichtsrat alt

Sitzungsgeld Aufsichtsrat neu

Unternehmen

Anzahl Tochterges.

Umsatz in T€

Festlegung

Vorsitzender

Stellvertreter

Mitglieder

Vorsitzender

Stellvertreter

Mitglieder

Stadtwerke

513

194.398,0

Beschluss HV vom 23.05.2002

         520,00 €

          390,00 €

      260,00 €
* red. geä.        

         520,00 €

          390,00 €

         260,00 €

WIRO

498 / 7 Tochterges.

184.594,7

Beschluss GV vom 31.07.1996

         500,00 €

          385,00 €

      250,00 €

         500,00 €

          385,00 €

         250,00 €

RSAG

606 / 2 Tochterges.

29.140,3

Beschluss HV vom

30.05. 2002

         345,00 €

          345,00 €

        230,00 €
* red. geä  .

         345,00 €

          345,00 €

         230,00 €

HERO

165 / 2 Tochterges.

24.378,5

Beschluss GV vom 03.04.1992

           81,81 €

            81,81 €

        81,81 €

         345,00 €

         300,00 €

         230,00 €

RVV

1 /  6 Tochterges.

56,6

Beschluss GV vom 17.06.1997

255,00 €

204,52 €

153,39 €

         255,00 €

          204,52 €

         153,39 €

RGS

32

3.182,1

Beschluss GV ab 01.01.2003

250,00 €

190,00 €

125,00 €

         250,00 €

          190,00 €

         125,00 €

RFH

59

6.077,6

Beschluss GV vom 25.06.2008

120,00 €

95,00 €

70,00 €

         120,00 €

            95,00 €

           70,00 €

SR

239

20.378,5

Beschluss GV vom 30.11.1999

25,00 €

25,00 €

25,00 €

         120,00 €

           95,00 €

           70,00 €

PGR

5

1.599,6

Beschluss GV vom 10.12.2003

100,00 €

100,00 €

100,00 €

         100,00 €

          100,00 €

         100,00 €

IGA Rostock 2003 GmbH

22

 

Beschluss GV vom 02.05.2005

50,00 €

25,00 €

25,00 €

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

Großmarkt

22

2.251,6

Beschluss GV vom 29.01.2002

25,00 €

25,00 €

25,00 €

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

RLG

54

4.615,6

 

 

 

 

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

GfWT

11

1.337,6

 

 

 

 

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

Zoo

85/1 Tochterges.

3.299,7

 

 

 

 

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

Theater GmbH

ca.350

 

 

 

 

 

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

Messe- und Stadthallenges.

44

3.158,1

Beschluss GV vom 11.11.2003

25,00 €

25,00 €

25,00 €

           75,00 €

           50,00 €

           50,00 €

 

 

 

Summe

      2.296,81 €

       1.891,33 €

   1.196,20 €

      3.080,00 €

       2.454,52 €

      1.838,39 €

 

 

 

Summe 4 Sitzungen p.a.

      9.187,24 €

       7.565,32 €

   4.784,80 €

    12.320,00 €

       9.818,08 €

      7.353,56 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Differenz alt - neu p.a.

 

 

 

      3.132,76 €

       2.252,76 €

      2.568,76 €

 

 

 

Differenz gesamt p.a.

 

 

 

      7.954,28 €

 

 

 

                                                                                                                                               Anm. Sidi/Wo.:   * geändert gem. redakt. Änd. vom 18.08.08

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Beschlüsse

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23.09.2008 - Hauptausschuss

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