Beschlussvorlage - 0586/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Gemeindewahlleiters für die Wahl der
5. Rostocker Bürgerschaft am 7. Juni 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
15.10.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 12 Abs. 2 Satz 1
Kommunalwahlgesetz (KWG) |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Wahl
des Gemeindewahlleiters für die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft
am 7. Juni 2009 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
kein |
Beschlussvorschlag |
Herr Robert Stach wird für die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft am
7. Juni 2009 zum Gemeindewahlleiter gewählt. |
finanzielle
Auswirkungen |
32
Euro Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) |
Begründung
Die Landesregierung hat als
Wahltag Sonntag, den 7. Juni 2009 für die Wahl der Gemeindevertretungen im Land
Mecklenburg-Vorpommern bestimmt. Somit wird an diesem Tag auch die Wahl der 5.
Rostocker Bürgerschaft auf dem Wahlgebiet der Hansestadt Rostock stattfinden.
Außerdem wird zeitgleich die Wahl zum 7. Europäischem Parlament durchgeführt.
Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 KWG
wählt die Vertretung einen Wahlleiter. Mit der Wahl von Herrn Robert Stach zum
Gemeindewahlleiter wird die Personalunion des Stadtwahlleiters zur Wahl des
Europaparlaments und des Gemeindewahlleiters zur Bürgerschaftswahl hergestellt.
Der Wahlleiter trägt im
Rahmen seiner Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung
der Wahl in seinem Zuständigkeitsbereich. Er führt die Geschäfte des
Wahlausschusses und ist berechtigt, in dringenden Fällen für ihn zu handeln.
Den Wahlausschuss für das Wahlgebiet bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und
seine Beisitzer.
Der Wahlausschuss besteht auch
nach der Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort.
Der Gemeindewahlleiter beruft
seinen Stellvertreter.
Roland Methling