Beschlussvorlage - 0586/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0586/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften

Datum

§ 12 Abs. 2  Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)

 

22.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Wahl des Gemeindewahlleiters für die Wahl der

5. Rostocker Bürgerschaft am 7. Juni 2009

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

kein

 

Beschlussvorschlag

Herr Robert Stach wird für die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft am 7. Juni 2009 zum Gemeindewahlleiter gewählt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

32 Euro Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlordnung (KWO)

 

Begründung

 

Die Landesregierung hat als Wahltag Sonntag, den 7. Juni 2009 für die Wahl der Gemeindevertretungen im Land Mecklenburg-Vorpommern bestimmt. Somit wird an diesem Tag auch die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft auf dem Wahlgebiet der Hansestadt Rostock stattfinden. Außerdem wird zeitgleich die Wahl zum 7. Europäischem Parlament durchgeführt.

 

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 KWG wählt die Vertretung einen Wahlleiter. Mit der Wahl von Herrn Robert Stach zum Gemeindewahlleiter wird die Personalunion des Stadtwahlleiters zur Wahl des Europaparlaments und des Gemeindewahlleiters zur Bürgerschaftswahl hergestellt.

 

Der Wahlleiter trägt im Rahmen seiner Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in seinem Zuständigkeitsbereich. Er führt die Geschäfte des Wahlausschusses und ist berechtigt, in dringenden Fällen für ihn zu handeln. Den Wahlausschuss für das Wahlgebiet bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und seine Beisitzer.

 

Der Wahlausschuss besteht auch nach der Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort.

 

Der Gemeindewahlleiter beruft seinen Stellvertreter.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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