Beschlussvorlage - 0546/08-BV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0546/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,20,30,10

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

03.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

I, gez.i.V. Scholze

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

30.09.2008 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0679/05-BV

0720/06-BV

1030/06-BV

1030/06-BV

0679/05-BV

-

Beschlussvorschlag

Die Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage).

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Mit der eingereichten Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung vor, in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (von der Hansestadt Rostock zu reinigende öffentliche Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7) folgende Änderung vorzunehmen.

 

Die Straße „Am Bahnhof“ in Warnemünde ist bisher in die Reinigungsklasse 5 mit dreimal wöchentlicher Fahrbahnreinigung und Winterdienststufe A eingeordnet.

 

Auf Grund von Anträgen anliegender Grundstückseigentümer soll diese Straße in die Reinigungsklasse 6 mit einmal wöchentlicher Fahrbahnreinigung eingestuft werden. Die Winterdienststufe A wird beibehalten.

 

Auf Grund der Beschaffenheit dieser Straße ist die Änderung der Reinigungsklasse gerechtfertigt.

Die geplante Veränderung wurde dem betroffenen Ortsbeirat zur Abstimmung vorgelegt.

 

In der Semmelweisstraße wird lediglich die Dringlichkeitsstufe für den Winterdienst von B in A verändert.

 

 

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

Anlage

 

Anlage zur Beschlussvorlage

0546/08-BV

 

 

Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Auf der Grundlage der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413),
der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am                           2008 folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1 Änderungen

 

Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock vom 2. Dezember 2005, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 25 vom 14. Dezember 2005, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs­satzung der Hansestadt Rostock vom 10. Dezember 2007, veröffentlicht im Amts- und Mittei­lungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 26 vom 27. Dezember 2007 wird wie folgt geändert:

 

1.        Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 wird für folgende Straßen die Reinigungsklasse bzw. die Dringlichkeits­stufe geändert:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungsklasse

Dringlichkeitsstufe

Am Bahnhof

 

6

A

Semmelweisstraße

 

6

A

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

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