Beschlussvorlage - 0540/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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18.09.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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07.10.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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15.10.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
30.09.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Dritte
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0683/05-BV 0723/06-BV 0720/07-BV |
0683/05-BV |
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finanzielle
Auswirkungen |
Einnahmen: 2.799.800 € (2.755.100 €
Gebühreneinnahmen + 44.700 € Gebührenrücklage) Zuschuss: : 1.137.100 € |
Begründung
Mit
der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 und der § 6 Abs. 1 der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert
werden.
Im
§ 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.
Auf
der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der
Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2009 etwas höhere Gebührensätze
als im laufenden Jahr. Die höheren Gebührensätze sind ausschließlich durch
höhere Verwaltungskosten innerhalb der Stadtverwaltung begründet (siehe
Abschnitt „Verwaltungskosten“).
Die
Hansestadt Rostock und die Stadtentsorgung Rostock (SR) GmbH haben 2007 die
zweite Zielvereinbarung für die vertraglich vereinbarten Leistungen in den
Bereichen Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft geschlossen
(Bürgerschaftsbeschluss 0824/06-BV vom 14.03.2007). Der Zeitraum für die
Zielvereinbarung umfasst die Jahre 2008-2010. Diese Zielvereinbarung ermöglicht
eine stufenweise Kostenreduzierung zugunsten der Hansestadt Rostock und die
Erhöhung der Planungssicherheit und Eigenverantwortung für die SR GmbH durch
die Verlängerung des Kalkulationszeitraums von einem auf jeweils drei Jahre.
Im
Jahr 2007 war durch die SR GmbH ein einheitlicher Jahresfestpreis für den
Leistungszeitraum 2008-2010 zu kalkulieren. Die entsprechende
Kalkulation zur Straßenreinigung und zum Winterdienst hat das Amt für Umweltschutz
der Hansestadt Rostock durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen (gab
Designer und Ingenieure GmbH) auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen
Vorschriften prüfen lassen.
Die
SR GmbH hat in ihrer Kalkulation die Prüfungsfeststellungen der Vorjahre
berücksichtigt und z. T. erhebliche Einsparungen durch eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Logistikverbesserung und sozialverträglichen Personalanpassung
realisiert. Vertriebskosten wurden für die Leistungen der Straßenreinigung
nicht angesetzt.
Aufgrund
der durch die SR GmbH zu tragenden Kalkulations- und Preisrisiken wurde ein
kalkulatorischer Gewinn in Höhe von 5 % der Nettoselbstkosten festgelegt. Dies
entspricht der aktuellen Rechtsprechung des OVG Greifswald aus dem Jahr 2003
zur zulässigen Höhe des kalkulatorischen Gewinns.
Kostenentwicklung 2009 im
Vergleich zum Vorjahr
Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH haben sich im Vergleich zu 2008 nicht verändert.
Erstattung an die DB Station & Service AG
Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.
Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Kosten für zusätzliche Reinigungen
Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (Stürme, aber kein Winterdienst) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2008 um 181.600 € gestiegen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 11,8 %.
Die Kostensteigerung ergibt sich zum einen daraus, dass im Gegensatz zu den vergangenen Jahren Kosten der Stadtkasse in die Kalkulation einfließen. Zum anderen tragen die neuen Tarifabschlüsse zu den gestiegenen Verwaltungskosten bei.
Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen
Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.
Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.
Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.
Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten
Aus dem Budgetabschluss für das Jahr 2007 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 44.681,66 € (siehe Anlage 4).
Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“
Der oben genannte Betrag wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation Gebühren mindernd eingestellt, damit sind die Kostenüberdeckungen ausgeglichen.
Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2008 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.
Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den
Reinigungsklassen 1-7 (Anlage 2 Seite 4)
Im Vergleich von 2005 bis 2009 hat sich das Verhältnis von gebührenfähigen Ausgaben zu Einnahmen wie folgt entwickelt.
Jahr |
Ausgaben (gebührenfähig) |
Einnahmen |
Zuschuss HRO |
2005 |
3.928.000 € |
2.919.900 € |
1.008.100 € |
2006 |
3.879.500 € |
2.905.800 € |
973.700 € |
2007 |
4.031.100 € |
3.064.500 € |
966.600 € |
2008 |
3.563.500 € |
2.647.100 € |
916.400 € |
2009 |
3.709.200 € |
2.755.100 € |
954.100 € |
Mit der Einführung der neuen Finanzsoftware in der Stadtverwaltung wird ab 2009 sowohl die Grundsteuer als auch die Straßenreinigungsgebühr durch einen gemeinsamen Bescheid erhoben. Der neue Grundbesitzabgabenbescheid wird neben den Gesamtfälligkeiten der zusammen veranlagten Abgaben auch den Aufdruck für künftige Fälligkeiten enthalten.
Daher wird im § 6 „Festsetzung, Fälligkeit und Einziehung der Gebühr“ im Absatz 1 folgender Satz hinzugefügt:
„In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlage und der Gebührenbetrag nicht ändern.“
Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle
Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:
Anlage 1 Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (2 Seiten), liegt auch im KSD vor)
Anlage 2 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2009 (Seiten 1 - 6)
Anlage 3 Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite)
Anlage 4 Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (1 Seite)
Anlage 5 Verwaltungsaufwand der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2009 (Seiten 1 - 3)
Nachstehende
zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der
Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht
verteilt werden konnten
Anlage 6 Vertrag über die Straßenreinigung
Anlage 7 geplanter Leistungsumfang 2009
Anlage 8 Bericht über die Angebotspreise 2008 – 2010 (Preisprüfung)
Anlage 9 Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für die Jahre 2008 - 2010 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Anlage 1 zur Beschlussvorlage
0540/08-BV
Dritte
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Hansestadt Rostock
Auf der
Grundlage der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni
2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007
(GVOBl. M-V S. 410, 413),
der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom
14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 50 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993
(GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Juli
2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 2008 folgende Satzung
erlassen:
§ 1
Änderungen
Die
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock vom 2.
Dezember 2005, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt
Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 25 vom 14. Dezember 2005,
zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock vom 10. Dezember 2007,
veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock
„Städtischer Anzeiger“ Nr. 26 vom 27. Dezember 2007, wird wie folgt
geändert:
1. Der §
4 erhält folgende Fassung:
„§
4 Gebührensätze
Die
jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Flächenmeter in der
Reinigungsklasse 1 |
65,40
EUR |
Reinigungsklasse 2 |
43,08
EUR |
Reinigungsklasse 3 |
27,48
EUR |
Reinigungsklasse 4 |
20,28
EUR |
Reinigungsklasse 5 |
13,08
EUR |
Reinigungsklasse 6 |
6,96 EUR |
Reinigungsklasse 7 |
3,84 EUR.“ |
2. Der § 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„§ 6 Festsetzung,
Fälligkeit und Einziehung der Gebühr
(1) Die Gebühr wird durch schriftlichen Gebührenbescheid
festgesetzt und erhoben. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für
künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlage und der
Gebührenbetrag nicht ändern.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.
Januar 2009 in Kraft.
Rostock,
Roland Methling
Oberbürgermeister