Beschlussvorlage - 0399/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0399/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2305,41,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

28.05.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.07.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

11.06.2008 19:00

18.06.2008 19:00

17.06.2008 17:00

26.06.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129

„Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock"

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

1681/62/1998 vom 07.10.1998

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplan Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock" wird beschlossen

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die 2. Fortschreibung des Sanierungsrahmenplanes bildet die notwendige Grundlage für die Vergabe von Städtebaufördermitteln durch das Land auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien. Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln kann der städtische Haushalt entlastet werden.

 

 

Begründung

 

Nachdem im November 1991 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock der Kernbereich der Rostocker Innenstadt per Beschluss zum Sanierungsgebiet erklärt worden war, erfolgte bis 1993 die Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“.

 

In dieser Dokumentation wurden die städtebaulichen und funktionellen Entwicklungsziele für die historische Altstadt und ihre Übergangszonen zu den Vorstädten Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Steintor-Vorstadt erstmals übergreifend formuliert und dargestellt.

 

Mit der 1. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes im Jahr 1998 konnten Ergebnisse und Erkenntnisse eines mehrjährigen intensiven Arbeitsprozesses eingearbeitet und Sanierungsziele konkretisiert und inhaltlich geschärft werden.

 

Um mit der Städtebaulichen Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ auch zukünftig eine solide Arbeitsgrundlage für die Durchführung der Sanierung zu haben, steht nach weiteren neun Jahren mit der 2. Fortschreibung die Aufgabe, bisherige Zielsetzungen zu vertiefen, bei Bedarf auch zu hinterfragen und Planungen wenn notwendig stärker als bisher zu differenzieren.

 

Inzwischen von den Fachämtern der Hansestadt erstellte gesamtstädtische Planungen wie z.B.

 

-          das Schul- und Sportstättenkonzept,

-          Lärmschutzuntersuchungen

-          vertiefende Gutachten und Untersuchungen zum ruhenden und fließenden Verkehr

-          das Spielplatzkonzept,

-          die Konzeption für den Reisebusverkehr,

 

bzw. aktuelle externe Gutachten wie das Einzelhandelsgutachten sind einzuarbeiten und in ihren Auswirkungen auf das Sanierungsgebiet zu bewerten.

 

Der örtlich angrenzende Rahmenplan für den Stadthafen wird zur deutlicheren Darstellung städtebaulich-funktioneller Zusammenhänge der historischen Altstadt zum Wasser informell in die Rahmenplandokumentation eingearbeitet.

 

Und nicht zuletzt sollen Beziehungen zu den gegenwärtig stattfindenden vorbereitenden Untersuchungen für drei unmittelbar an das Sanierungsgebiet angrenzende Bereiche verdeutlicht werden

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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17.06.2008 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

18.06.2008 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

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26.06.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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09.07.2008 - Bürgerschaft