Beschlussvorlage - 0396/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0396/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,62,10,20,06,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansetadt Rostock

 

17.06.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

15.07.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Liegenschaftsausschuss

10.07.2008 17:00

02.07.2008 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Übernahme von baulichen Anlagen auf den Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow, Reutershagen und Südstadt

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Übernahme der baulichen Anlagen der Stadtentsorgung Rostock GmbH auf den Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow, Reutershagen und Südstadt durch die Hansestadt Rostock wird zugestimmt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung wird über den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft und über den Betrieb gewerblicher Art Duales System Deutschland (zweckgebundene Mittel gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung) sichergestellt.

 

Begründung

 

Die Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock betreibt zurzeit die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) gemäß dem „Vertrag über den Betrieb von Wertstoffannahmestellen, im folgenden Recyclinghöfe genannt“. Diese Beauftragung endet zum 31.12.2008. Für die Herrichtung, Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe im Zeitraum von 2009 bis 2013 führt die Hansestadt Rostock zurzeit eine europaweite Ausschreibung durch.

 

Nach dem Vertrag über den Betrieb der Recyclinghöfe hat die SR die baulichen Anlagen für die Recyclinghöfe errichtet (§ 2 Abs. 8), insbesondere die Grundstücksflächen befestigt, eingezäunt und beleuchtet.

 

Die Grundstücke in Dierkow, Reutershagen und Südstadt sind im Eigentum der Hansestadt Rostock und wurden an die SR zum Betrieb der Recyclinghöfe verpachtet. Die Pachtverträge sehen den vollständigen Rückbau der baulichen Anlagen zum Ende des Pachtzeitraums vor.

 

Nach den beschriebenen vertraglichen Regelungen hätte die SR die Befestigung, Einzäunung und Beleuchtung der Grundstücke der Recyclinghöfe auf ihre Kosten zurückbauen müssen. Da die Grundstück anschließend weiterhin als Recyclinghöfe genutzt werden sollen, hätte die Hansestadt Rostock oder der zukünftige Betreiber die Grundstücke danach erneut pflastern, einzäunen sowie beleuchten müssen.

 

Bei angenommenen Kosten von 75 Euro/m² würden für die Neuerrichtung der baulichen Anlagen Kosten von schätzungsweise 665.625 Euro entstehen. Darüber hinaus müsste für den Zeitraum des Rückbaus und Neubaus der Betrieb der Recyclinghöfe unterbrochen werden.

 

Um diese zusätzlichen Kosten und unnötigen Aufwand zu vermeiden, hat das Amt für Umweltschutz Möglichkeiten zur weiteren Nutzung der baulichen Anlagen untersucht und entsprechende Abstimmungen und Verhandlungen durchgeführt.

 

Es wurde für die genannten Recyclinghöfe ein Verkehrsgutachten erstellt, um abzusichern, dass eine Übernahme der Anlagen zum Restbuchwert die kostengünstigste Variante darstellt.

 

Die SR war grundsätzlich bereit, der Hansestadt Rostock die baulichen Anlagen der Recyclinghöfe zum Buchwert zu überlassen. Dieses Angebot hat das Amt für Umweltschutz im Dezember 2007 durch den mit Preisprüfung der Leistungen der SR betrauten Beratenden Ingenieur prüfen lassen. Der Prüfvermerk vom 07.12.2007 lautet:

 

„Die SR GmbH hat der Hansestadt Rostock ein Angebot zur Überlassung von baulichen Einrichtungen auf den gepachteten Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow (Dierkower Damm 34, 18146 Rostock), Reutershagen (Etkar-André-Straße 54, 18069 Rostock) sowie Südstadt (Zur Mooskuhle 1, 18059 Rostock) unterbreitet.

Hierbei hat die SR GmbH die handelsrechtlichen Buchwerte der baulichen Einrichtungen – es handelt sich jeweils um Pflasterung und Entwässerung, Zaun und Tor, Elektroerschließung und Beleuchtung, Wasser- und Abwasseranschluss – zugrundegelegt, um eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Hansestadt Rostock zu verhindern.

Da die SR GmbH nach den Pachtverträgen zum Rückbau der baulichen Einrichtungen verpflichtet ist, ist eine Reduzierung dieser Buchwerte um die Rückbaukosten in Betracht zu ziehen.

Aufgrund der von der SR GmbH vorgelegten Kalkulationen im Rahmen der Preisprüfung sind die über die Entgelte der SR GmbH in die Abfallgebühren eingeflossenen Abschreibungsbeträge für die betreffenden Anlagen bekannt. Danach wurde für die Entgeltermittlung eine längere Abschreibungszeit gewählt, als steuerlich und handelsrechtlich zulässig. Diese zulässige Kalkulation führt dazu, dass die preisrechtlichen Buchwerte der baulichen Anlagen gem. der folgenden Tabelle um 32.639,00 Euro über den handelsrechtlichen Buchwerten liegen.

Restwerte der baulichen Anlagen zum 31.12.2008:

 

Anlage Recyclinghof

Buchrestwerte nach

Handelsbilanz

Preisrechtskalkulation

Befestigung Reutershagen

34.374,00 Euro

61.446,00 Euro

Befestigung Südstadt

86.920,00 Euro

92.487,00 Euro

Summe:

121.294,00 Euro

153.933,00 Euro

Differenz:

32.639,00 Euro

 

 

Bei der Wertung des Angebotes der SR GmbH ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Hansestadt Rostock ein erhebliches Interesse an dem Erwerb hat, da diese Anlagen ansonsten für einen deutlich höheren Preis zum weiteren Betrieb der Recyclinghöfe neu errichtet werden müssten. Ob diese höheren Ausgaben dann dem gebührenrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten genügen, ist angesichts des möglichen Erwerbs zweifelhaft.

Die aufgeführten Gründe sprechen für die Annahme des Angebotes der SR GmbH.“

 

Der Recyclinghof Dierkow wird in dem obigen Prüfvermerk nicht betrachtet, da der Restbuchwert mit 0 € durch die SR angegeben wurde.

 

Im Ausschreibungsverfahren zum Betrieb der Recyclinghöfe 2009-2013 wurden optional Kosten für den Rückbau der baulichen Anlagen nach der Vertragslaufzeit abgefragt. Die durchschnittlichen Rückbaukosten der Angebote für die drei Recyclinghöfe betrugen 28.349,50 Euro.

 

Zur Feststellung des Zustandes der baulichen Anlagen der Recyclinghöfe wurden Begehungen der Recyclinghöfe durch das Amt für Umweltschutz und die SR durchgeführt. Der SR wurde aufgegeben, die Baugenehmigung des Recyclinghofes Dierkow entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen herbeizuführen. Diese Genehmigung wurde erteilt.

 

Die finanziellen Mittel zum Erwerb der baulichen Anlagen auf den Recyclinghöfen in Höhe von 121.294,00 Euro (netto) stellt das Amt für Umweltschutz bereit. Das Anlagevermögen wird zukünftig im Amt für Umweltschutz verwaltet.

 

Zur haushaltsmäßigen Abwicklung wird mit Bestätigung des Haushaltes 2008 entsprechend § 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Haushaltsplans eine Vorlage für die Zustimmung einer außerplanmäßigen Bewilligung im Vermögenshaushalt zur Beschlussfassung eingereicht.

 

Aus den in der Haushaltsstelle 02.1203.94500004 – Errichtung eines Recyclinghofes – geplanten finanziellen Mitteln in Höhe von 349.900 Euro kann der erforderlichen Kaufpreis gedeckt werden, da statt der Errichtung eines neuen Recyclinghofes nur bauliche Anlagen aus den vorhandenen Recyclinghöfen übernommen werden. Anstelle des Baus eines neuen Recyclinghofes wird der vorhandene Hof auf dem Grundstück der SR in Lütten Klein (Koppelweg) für den Zeitraum von 2009 bis 2013 angemietet.

 

Eine Absichtserklärung zur Übernahme der baulichen Anlagen auf den Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow, Reuterhagen und Südstadt wurde am 05.12.2007/06.12.2007 durch das Amt für Umweltschutz und die SR unterzeichnet.

 

Mit dem angestrebten Beschluss gem. § 6 (3) der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock soll die Umsetzung der Absichterklärung (Anlage) und damit eine reibungsloser Anschlussbetrieb der Recyclinghöfe ab 01.01.2009 sichergestellt werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Anlage

Absichtserklärung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.07.2008 - Liegenschaftsausschuss

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10.07.2008 - Finanzausschuss

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15.07.2008 - Hauptausschuss

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26.08.2008 - Hauptausschuss

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23.09.2008 - Hauptausschuss