Beschlussvorlage - 0396/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme von baulichen Anlagen auf den Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow, Reutershagen und Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Liegenschaftsausschuss
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03.07.2008
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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10.07.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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15.07.2008
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26.08.2008
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23.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
i.V.m. § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansetadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Liegenschaftsausschuss |
02.07.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Übernahme
von baulichen Anlagen auf den Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow,
Reutershagen und Südstadt |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Die
Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock betreibt zurzeit die Stadtentsorgung
Rostock GmbH (SR) gemäß dem „Vertrag über den Betrieb von
Wertstoffannahmestellen, im folgenden Recyclinghöfe genannt“. Diese
Beauftragung endet zum 31.12.2008. Für die Herrichtung, Bewirtschaftung und den
Betrieb der Recyclinghöfe im Zeitraum von 2009 bis 2013 führt die Hansestadt
Rostock zurzeit eine europaweite Ausschreibung durch.
Nach
dem Vertrag über den Betrieb der Recyclinghöfe hat die SR die baulichen Anlagen
für die Recyclinghöfe errichtet (§ 2 Abs. 8), insbesondere die
Grundstücksflächen befestigt, eingezäunt und beleuchtet.
Die
Grundstücke in Dierkow, Reutershagen und Südstadt sind im Eigentum der
Hansestadt Rostock und wurden an die SR zum Betrieb der Recyclinghöfe verpachtet.
Die Pachtverträge sehen den vollständigen Rückbau der baulichen Anlagen zum
Ende des Pachtzeitraums vor.
Nach
den beschriebenen vertraglichen Regelungen hätte die SR die Befestigung,
Einzäunung und Beleuchtung der Grundstücke der Recyclinghöfe auf ihre Kosten
zurückbauen müssen. Da die Grundstück anschließend weiterhin als Recyclinghöfe
genutzt werden sollen, hätte die Hansestadt Rostock oder der zukünftige
Betreiber die Grundstücke danach erneut pflastern, einzäunen sowie beleuchten
müssen.
Bei
angenommenen Kosten von 75 Euro/m² würden für die Neuerrichtung der baulichen
Anlagen Kosten von schätzungsweise 665.625 Euro entstehen. Darüber hinaus
müsste für den Zeitraum des Rückbaus und Neubaus der Betrieb der Recyclinghöfe
unterbrochen werden.
Um
diese zusätzlichen Kosten und unnötigen Aufwand zu vermeiden, hat das Amt für
Umweltschutz Möglichkeiten zur weiteren Nutzung der baulichen Anlagen
untersucht und entsprechende Abstimmungen und Verhandlungen durchgeführt.
Es
wurde für die genannten Recyclinghöfe ein Verkehrsgutachten erstellt, um
abzusichern, dass eine Übernahme der Anlagen zum Restbuchwert die
kostengünstigste Variante darstellt.
Die
SR war grundsätzlich bereit, der Hansestadt Rostock die baulichen Anlagen der
Recyclinghöfe zum Buchwert zu überlassen. Dieses Angebot hat das Amt für
Umweltschutz im Dezember 2007 durch den mit Preisprüfung der Leistungen der SR
betrauten Beratenden Ingenieur prüfen lassen. Der Prüfvermerk vom 07.12.2007
lautet:
„Die
SR GmbH hat der Hansestadt Rostock ein Angebot zur Überlassung von baulichen
Einrichtungen auf den gepachteten Grundstücken der Recyclinghöfe Dierkow
(Dierkower Damm 34, 18146 Rostock), Reutershagen (Etkar-André-Straße 54, 18069
Rostock) sowie Südstadt (Zur Mooskuhle 1, 18059 Rostock) unterbreitet.
Hierbei hat die SR GmbH die handelsrechtlichen Buchwerte der baulichen Einrichtungen – es handelt sich jeweils um Pflasterung und Entwässerung, Zaun und Tor, Elektroerschließung und Beleuchtung, Wasser- und Abwasseranschluss – zugrundegelegt, um eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Hansestadt Rostock zu verhindern.
Da die SR GmbH nach den Pachtverträgen zum Rückbau der baulichen Einrichtungen verpflichtet ist, ist eine Reduzierung dieser Buchwerte um die Rückbaukosten in Betracht zu ziehen.
Aufgrund der von der SR GmbH vorgelegten Kalkulationen im Rahmen der Preisprüfung sind die über die Entgelte der SR GmbH in die Abfallgebühren eingeflossenen Abschreibungsbeträge für die betreffenden Anlagen bekannt. Danach wurde für die Entgeltermittlung eine längere Abschreibungszeit gewählt, als steuerlich und handelsrechtlich zulässig. Diese zulässige Kalkulation führt dazu, dass die preisrechtlichen Buchwerte der baulichen Anlagen gem. der folgenden Tabelle um 32.639,00 Euro über den handelsrechtlichen Buchwerten liegen.
Restwerte der baulichen Anlagen zum 31.12.2008:
Anlage Recyclinghof |
Buchrestwerte nach |
|
Handelsbilanz |
Preisrechtskalkulation |
|
Befestigung Reutershagen |
34.374,00 Euro |
61.446,00 Euro |
Befestigung Südstadt |
86.920,00
Euro |
92.487,00 Euro |
Summe: |
121.294,00
Euro |
153.933,00 Euro |
Differenz: |
32.639,00 Euro |
|
Bei
der Wertung des Angebotes der SR GmbH ist darüber hinaus zu berücksichtigen,
dass die Hansestadt Rostock ein erhebliches Interesse an dem Erwerb hat, da
diese Anlagen ansonsten für einen deutlich höheren Preis zum weiteren Betrieb
der Recyclinghöfe neu errichtet werden müssten. Ob diese höheren Ausgaben dann
dem gebührenrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten genügen, ist
angesichts des möglichen Erwerbs zweifelhaft.
Die aufgeführten Gründe sprechen für die Annahme des Angebotes der SR GmbH.“
Der
Recyclinghof Dierkow wird in dem obigen Prüfvermerk nicht betrachtet, da der
Restbuchwert mit 0 € durch die SR angegeben wurde.
Im
Ausschreibungsverfahren zum Betrieb der Recyclinghöfe 2009-2013 wurden optional
Kosten für den Rückbau der baulichen Anlagen nach der Vertragslaufzeit
abgefragt. Die durchschnittlichen Rückbaukosten der Angebote für die drei
Recyclinghöfe betrugen 28.349,50 Euro.
Zur
Feststellung des Zustandes der baulichen Anlagen der Recyclinghöfe wurden
Begehungen der Recyclinghöfe durch das Amt für Umweltschutz und die SR
durchgeführt. Der SR wurde aufgegeben, die Baugenehmigung des Recyclinghofes
Dierkow entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen herbeizuführen. Diese
Genehmigung wurde erteilt.
Die
finanziellen Mittel zum Erwerb der baulichen Anlagen auf den Recyclinghöfen in
Höhe von 121.294,00 Euro (netto) stellt das Amt für Umweltschutz bereit. Das
Anlagevermögen wird zukünftig im Amt für Umweltschutz verwaltet.
Zur
haushaltsmäßigen Abwicklung wird mit Bestätigung des Haushaltes 2008
entsprechend § 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und
der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Haushaltsplans eine Vorlage für die
Zustimmung einer außerplanmäßigen Bewilligung im Vermögenshaushalt zur
Beschlussfassung eingereicht.
Aus
den in der Haushaltsstelle 02.1203.94500004 – Errichtung eines
Recyclinghofes – geplanten finanziellen Mitteln in Höhe von 349.900 Euro
kann der erforderlichen Kaufpreis gedeckt werden, da statt der Errichtung eines
neuen Recyclinghofes nur bauliche Anlagen aus den vorhandenen Recyclinghöfen
übernommen werden. Anstelle des Baus eines neuen Recyclinghofes wird der
vorhandene Hof auf dem Grundstück der SR in Lütten Klein (Koppelweg) für den
Zeitraum von 2009 bis 2013 angemietet.
Eine
Absichtserklärung zur Übernahme der baulichen Anlagen auf den Grundstücken der
Recyclinghöfe Dierkow, Reuterhagen und Südstadt wurde am 05.12.2007/06.12.2007
durch das Amt für Umweltschutz und die SR unterzeichnet.
Mit
dem angestrebten Beschluss gem. § 6 (3) der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
soll die Umsetzung der Absichterklärung (Anlage) und damit eine reibungsloser
Anschlussbetrieb der Recyclinghöfe ab 01.01.2009 sichergestellt werden.
Roland Methling
Anlage
Absichtserklärung
Anlage