Beschlussvorlage - 0381/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplans
Bereich der Gewerblichen Baufläche 16.2 und des
Sondergebietes SO.16.1 ? GVZ
Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.07.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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09.06.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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17.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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25.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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26.06.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.07.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Gehlsdorf-Nordost (19) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
17.06.2008 17:00 25.06.2008 17:00 26.06.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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3. Änderung
des Flächennutzungsplans Bereich der
Gewerblichen Baufläche 16.2 und des Sondergebietes
SO.16.1 – GVZ Abschließender
Beschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss Nr.
0880/07 vom 05.12.2007 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Für das überwiegende Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock ist der
Flächennutzungsplan vom 01.03.2006 wirksam.
Gerade im Raum Nord-Ost der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter
Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner
Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des
wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und
Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.
Eine bereits in der Gewerblichen Baufläche G.16.2 angesiedelte
Firma zur Herstellung von Windenergieanlagen beabsichtigt in den nächsten
Jahren ihren Produktionsstandort im Güterverkehrszentrum flächenmäßig zu
erweitern.
Zwangspunkte aus dem Produktionsprozess machen es erforderlich,
das vorhandene Betriebsgelände um die unmittelbar südlich und östlich
angrenzenden Flächen zu erweitern. Dadurch wird eine Inanspruchnahme von
festgesetzten Ausgleichsflächen des B-Plans Nr. 16.SO.40
„Güterverkehrszentrum“ und von bereits hergestellten Ausgleichsflächen
des B-Plans Nr. 16.GI.13.1 „nördlich Goorstorfer Straße“
erforderlich.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock sind die
innerhalb des B-Plans Nr. 16.SO.40 in Anspruch genommenen Ausgleichsflächen
bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Bedingt durch die hohen technologischen Restriktionen des sich
ansiedelnden Gewerbes und um Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
Entwick lung von Boden, Natur und Landschaft für die beabsichtigten Eingriffe
im Planungsraum bereitstellen zu können, sind aber Änderungen im Bereich der
Gewerblichen Baufläche G.16.2 und dem Sondergebiet SO.16.1 GVZ notwendig, um
von einer Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ausgehen zu können.
Aus diesen Gründen wurde am 05.12.2007 beschlossen, im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung der 2. Änderung und
Ergänzung des B-Plans Nr. 16.SO.40 den Flächennutzungsplan zu ändern.
Das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 16.SO.40
wird aufgrund von Belangen des Artenschutzes hinsichtlich der Verträglichkeit
mit der, über eine Ausnahmeregelung zur bisherigen Höhenfestsetzung zugelassnen
Errichtung einer Windenergieanlage als spezielle Form der gewerblichen Nutzung,
bis September ausgesetzt. Erst dann können die fehlenden Untersuchungen zum
Vogelzug vorgenommen werden.
Da aber die Ausweisung des Flächennutzungsplans „
Gewerbliche Baufläche“ nicht auf die Errichtung einer Windenergieanlage
abstellt, sondern dort entsprechend § 1 (1) BauNVO die allgemeine Art der
baulichen Nutzung geregelt wird, stehen die Artenschutzbelange der Fortführung
der Änderung des Flächennutzungsplans nicht entgegen.
Die öffentliche Auslegung (20.12.2007 – 25.01.2008) des Entwurfes
der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist im „Städtischen
Anzeiger“ vom 12. Dezember 2007 bekannt gemacht worden.
Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und
Anregungen von Bürgern eingegangen. Diese und die von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten abwägungsrelevanten
Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen.
(Anlage 1)
Der Hinweis des STAUN, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall
und Kreislaufwirtschaft auf mögliche Einschränkungen von Emissionen aus Sicht
des Lärmschutzes gegenüber der umliegenden Wohnbebauung wird als Änderung des
Absatzes „Güterverkehrszentrum “ im Punkt 9.4 der Begründung
(Anlage 3) aufgenommen.
Da es sich aber nur um die vorsorgliche Ergänzung einer bereits
bestehenden Sachlage handelt, ist keine erneute Auslegung erforderlich.
Die zum Beschluss vorliegende 3. Änderung des Flächennutzungsplan
s und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der
Verwaltung abgestimmt worden.
Die vorliegende 3. Änderung des Flächennutzungsplans soll
beschlossen werden.
Roland
Methling