Beschlussvorlage - 0381/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0381/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,60,66,67,73,32.2308

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

20.05.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.07.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

09.06.2008 19:00

17.06.2008 17:00

25.06.2008 17:00

 

26.06.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

3. Änderung  des Flächennutzungsplans

Bereich der Gewerblichen Baufläche 16.2 und des

Sondergebietes SO.16.1 – GVZ

 

 

Abschließender Beschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0880/07 vom 05.12.2007

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

 

1.        Die während der öffentlichen Auslegung des  Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.        Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 3. Änderung des Flächenutzungsplanes (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3.        Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.        Der Flächennutzungsplan ist in seiner dann geltenden Fassung neu bekannt zu machen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Für das überwiegende Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock ist der Flächennutzungsplan vom 01.03.2006 wirksam.

 

Gerade im Raum Nord-Ost der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.

 

Eine bereits in der Gewerblichen Baufläche G.16.2 angesiedelte Firma zur Herstellung von Windenergieanlagen beabsichtigt in den nächsten Jahren ihren Produktionsstandort im Güterverkehrszentrum flächenmäßig zu erweitern.

Zwangspunkte aus dem Produktionsprozess machen es erforderlich, das vorhandene Betriebsgelände um die unmittelbar südlich und östlich angrenzenden Flächen zu erweitern. Dadurch wird eine Inanspruchnahme von festgesetzten Ausgleichsflächen des B-Plans Nr. 16.SO.40 „Güterverkehrszentrum“ und von bereits hergestellten Ausgleichsflächen des B-Plans Nr. 16.GI.13.1 „nördlich Goorstorfer Straße“ erforderlich.

 

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock sind die innerhalb des B-Plans Nr. 16.SO.40 in Anspruch genommenen Ausgleichsflächen bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. 

Bedingt durch die hohen technologischen Restriktionen des sich ansiedelnden Gewerbes und um Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwick lung von Boden, Natur und Landschaft für die beabsichtigten Eingriffe im Planungsraum bereitstellen zu können, sind aber Änderungen im Bereich der Gewerblichen Baufläche G.16.2 und dem Sondergebiet SO.16.1 GVZ notwendig, um von einer Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ausgehen zu können.

Aus diesen Gründen wurde am 05.12.2007 beschlossen, im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 16.SO.40 den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 16.SO.40 wird aufgrund von Belangen des Artenschutzes hinsichtlich der Verträglichkeit mit der, über eine Ausnahmeregelung zur bisherigen Höhenfestsetzung zugelassnen Errichtung einer Windenergieanlage als spezielle Form der gewerblichen Nutzung, bis September ausgesetzt. Erst dann können die fehlenden Untersuchungen zum Vogelzug vorgenommen werden.

Da aber die Ausweisung des Flächennutzungsplans „ Gewerbliche Baufläche“ nicht auf die Errichtung einer Windenergieanlage abstellt, sondern dort entsprechend § 1 (1) BauNVO die allgemeine Art der baulichen Nutzung geregelt wird, stehen die Artenschutzbelange der Fortführung der Änderung des Flächennutzungsplans nicht entgegen.

 

Die öffentliche Auslegung (20.12.2007 – 25.01.2008) des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist im „Städtischen Anzeiger“ vom 12. Dezember 2007 bekannt gemacht worden.

Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen von Bürgern eingegangen. Diese und die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)

Der Hinweis des STAUN, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft auf mögliche Einschränkungen von Emissionen aus Sicht des Lärmschutzes gegenüber der umliegenden Wohnbebauung wird als Änderung des Absatzes „Güterverkehrszentrum “ im Punkt 9.4 der Begründung (Anlage 3) aufgenommen.

Da es sich aber nur um die vorsorgliche Ergänzung einer bereits bestehenden Sachlage handelt, ist keine erneute Auslegung erforderlich.

 

Die zum Beschluss vorliegende 3. Änderung des Flächennutzungsplan s und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.

 

Die vorliegende 3. Änderung des Flächennutzungsplans soll beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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09.06.2008 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

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17.06.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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25.06.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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26.06.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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09.07.2008 - Bürgerschaft