Antrag - 0338/08-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0338/08-A

 

Antrag

Datum

 

25.04.2008

Absender

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

25.4.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.05.2008 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

WIRO Wohnungsgesellschaft mbH

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vor- und Nachteile eines Verkaufs von maximal 5.000 Wohnungen der WIRO GmbH jeweils für das Unternehmen und die Hansestadt Rostock zu prüfen und der Bürgerschaft das Prüfergebnis bis zu ihrer Juli-Sitzung vorzulegen.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Während der Oberbürgermeister öffentlich von Wohnungsverkäufen in einer Größenordnung von 4-10.000 Wohnungen spricht, um ca. 50 Millionen Euro Gewinn für die Stadt zu erzielen, verwiesen Landesrechnungshof und Geschäftsführer der WIRO GmbH darauf, dass nach einer Konsolidierungsphase des Unternehmens dauerhaft hohe Gewinnabführungen an die Stadt erfolgen könnten.

Ginge man von 8 Millionen Euro jährlicher Gewinnabführung an die Stadt aus, so würde bereits nach 6 ½ Jahren die gleiche Summe, wie sie vom OB angestrebt wird, erzielt, ohne Wohnungen zu veräußern und dadurch auch künftigen Gewinn in gleicher Höhe abzusichern.

 

Erst eine betriebswirtschaftliche Gesamtbetrachtung ließe eine Entscheidung über einen eventuellen Verkauf von Wohnungen zu, wobei die Größenordnung so gestaltet sein müsste, dass die geplante Gewinnausschüttung an die Stadt dauerhaft nicht gefährdet wird.

 

Hinzu kommt: Am 01.02.2006 beschloss die Bürgerschaft den Abschluss einer Zielvereinbarung   zwischen Gesellschafterin und Unternehmen, nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG. Eine solche Zielvereinbarung ist bis dato nicht abgeschlossen worden, würde jedoch eine Maßnahme im Rahmen echter Vermögensaktivierung bedeuten.

 

Entsprechend Beschluss der Bürgerschaft vom 19.12.2007 soll kein Verkauf eines  städtischen Unternehmens oder von Unternehmensanteilen ausschließlich zum Zweck der Haushaltskonsolidierung erfolgen.

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende  

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Beschlüsse

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24.06.2008 - Hauptausschuss