Antrag - 0336/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtentsorgung Rostock GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.07.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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24.06.2008
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt, mindestens zwei Jahre ab Beschlussfassung keinen Verkauf von Anteilen an der Stadtentsorgung Rostock GmbH an private Interessenten vorzunehmen. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die Hansestadt Rostock hält über die RVV 51 % der
Anteile an der Stadtentsorgung Rostock GmbH. Bei einem Verkauf weiterer Anteile
ginge automatisch die Mehrheit der Kommune am Unternehmen verloren und damit
die Basis für kommunale Steuerungsprozesse. Eine öffentliche Mehrheit an der
Daseinsvorsorgeaufgabe Stadtentsorgung sollte jedoch erhalten bleiben.
Hinzu kommen vergaberechtliche Problemstellungen
hinsichtlich bestehender Verträge und ihrer eventuellen
Neuausschreibungspflicht im Falle eines Verkaufs von weiteren Anteilen, was
sich negativ auf das Unternehmen auswirken könnte.
Entsprechend Beschluss der Bürgerschaft vom
01.02.2006 sollte der Weg der Zielvereinbarung zur Reduzierung der Zuschüsse
der Stadt an die RVV und damit der Gewinnerhöhung bei der Stadtentsorgung
Rostock GmbH fortgesetzt werden. Dies würde eine echte Vermögensaktivierung
darstellen.
Entsprechend Beschluss der Bürgerschaft vom 19.12.2007
soll kein Verkauf eines städtischen
Unternehmens oder von Unternehmensanteilen ausschließlich zum Zweck der
Haushaltskonsolidierung erfolgen.
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende