Beschlussvorlage - 0298/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0298/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. mit § 6 (3) Hauptsatzung

 

23.04.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.05.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Außerplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von 852.750,95 EUR

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600041: Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von: 852.750,95 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 02.9100.3100: Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von: 852.750,95 EUR.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600041 in Höhe von 852.750,95 EUR

Deckung aus der Haushaltsstelle: 02.9100.3100: Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 852.750,95 EUR

 

Begründung der Dringlichkeit:

Bezug nehmend auf das derzeit anhängige Gerichtsverfahren zur Begleichung der 1. Abschlagsrechnung zuzüglich möglicher Zinsen ist es erforderlich, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine finanzielle Deckung bereitzustellen. Im Ergebnis eines umfangreichen verwaltungsinternen Prüfprozesses wurde entschieden, diese aus der Rücklage zu finanzieren.

Zur Sitzung des Finanzausschusses am 17.4.2008 lag noch keine Entscheidung vor, die nächste Sitzung findet erst am 15.5.2008 statt. Aufgrund der monatlich anfallenden Zinsen in Höhe von ca.                8.000,00 EUR ist besondere Dringlichkeit geboten.



Begründung

 

Der Bahnübergang / Tunnel an der Schwaaner Landstraße stellt eine wichtige Wegebeziehung zwischen den Wohngebieten auf der südlichen Seite und den Einrichtungen der Infrastruktur (Schule, Einkauf, ÖPNV) auf der nördlichen Seite dar. Auf Grund der Entwicklung neuer Wohngebiete hat deren Bedeutung wesentlich zugenommen.

 







 

Der nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbare Bahnübergang (BÜ) wies wegen der Vielzahl der zu querenden Gleise sehr hohe Schließzeiten auf, die häufig zur Nichtakzeptanz führten. Die dadurch entstandene Gefährdung im Eisenbahnbetrieb veranlasste das Eisenbahnbundesamt, als zuständige Aufsichtsbehörde, den BÜ ersatzlos zu schließen. Eine Ausnahmegenehmigung zur Weiterbetreibung wurde unter der Maßgabe der Realisierung einer niveaufreien Lösung durch das Eisenbahnbundesamt erteilt. Daraufhin wurden 1993 die Planungen begonnen, welche sich auf Grund von Variantendiskussionen und der Finanzierungsunsicherheit bis 2005 hinzogen.

Aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs wurde der Bahnübergang durch eine niveaufreie Lösung (Tunnel) ersetzt, womit gleichzeitig Forderungen resultierend aus § 11 Bahnübergänge der Eisenbahnbauordnung entsprochen werden.

Das Tunnelbauwerk ist ausgelegt für die Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen.

 

Die Bauarbeiten am Fußgängertunnel (FGT) Schwaaner Landstraße sind abgeschlossen, es werden noch Restarbeiten (Grün) ausgeführt.

Die bauausführenden Firmen stellen ihre Rechnung an den Auftraggeber, die DB Projekt Bau. Nach Prüfung durch die DB Netz AG wird den Kreuzungsbeteiligten, hier die Hansestadt Rostock, eine Zahlungsaufforderung über den Kostenanteil des Straßenbaulastträgers übergeben. Nach Abzug der 1. Abschlagsrechnung in Höhe von 852.750,95 EUR verbleiben für die Hansestadt Rostock Kosten in Höhe von derzeit 1.267.304,60 EUR. Wann und ob diese als weitere Abschlags- oder Schlussrechnung gestellt werden, kann nicht eingeschätzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass nach Zahlung der ersten Abschlagsrechnung mit der DB AG Verhandlungen über einen Zahlungsplan aufgenommen werden können, die realisierbare Zahlungen durch die Hansestadt Rostock ermöglichen.

Der Anspruch der DB AG resultiert aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz §§ 3/13, wonach sich der Straßenbaulastträger mit einem Drittel an den kreuzungsbedingten Kosten bei Maßnahmen an Bahnübergängen zu beteiligen hat. Entsprechend den vorliegenden Angaben aus der Kreuzungsvereinbarung und dem 1. Nachtrag hierzu werden Kosten für die Hansestadt Rostock in Höhe von ca. 2.120.055,52 EUR veranschlagt. Eine genaue Endabrechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch das zuständige Eisenbahnbundesamt.

 

Der Anspruch der DB AG ist angreifbar. Er wird erst unangreifbar, wenn die rechtskräftige Feststellung des Anspruches besteht. Der Rechtsstreit wird auch nach Zahlung der 1. Abschlagsrechnung weitergeführt. Erst mit Unterzeichnung der vorliegenden Kreuzungsvereinbarung (Voraussetzung Mittelbereitstellung) oder mit Zahlung der in Rechnung gestellten Mittel in voller Höhe durch die Hansestadt Rostock kann die DB AG von einer Klage absehen. Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten und Anwalt der DB AG) werden mit ca. 10.000,00 EUR beziffert. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle: 01.0231.6550.

 

Nachweis der Mehrausgaben:

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600041

2008

852.750,95

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße

 

       Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

852.750,95

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

852.750,95

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unvorhersehbar:

Die Kreuzungsvereinbarung wurde entspr. § 3/13 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch die DB Projekt Verkehrsbau GmbH vorbereitet und der Hansestadt Rostock im März 2004 zur Unterzeichnung vorgelegt. Im November 2006 wurde der 1. Nachtrag auf Grund einer Kostenerhöhung nach Ausschreibungsergebnis vorgelegt. Mit Verweis auf § 53 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung durch die Hansestadt Rostock zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt, da keine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingeordnet war bzw. aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht eingeordnet werden konnte.

 

 

Auch in der Folgezeit konnte die Finanzierung seitens des Tief- und Hafenbauamtes im Rahmen der jeweils vorgegebenen Kennziffern nicht sichergestellt werden.

Im Mai 2007 erhielt das Tief- und Hafenbauamt die 1. Abschlagsrechnung von der DB Netz AG in Höhe von 852.750,95 EUR. Mit Verweis auf das anhängige Gerichtsverfahren wurde diese Abschlagszahlung zurück gewiesen. Im September 2007 erfolgte eine Mahnung zur 1. Abschlagsrechnung, die ebenfalls zurück gewiesen wurde.

Die DB Netz AG hat im Dezember 2005 beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage (Feststellung der Kostentragungspflicht) gegen die Hansestadt Rostock eingereicht. Dieses Verfahren ist derzeit offen.

 

unabweisbar:

Nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Hansestadt Rostock Ausgaben nur anordnen, zu deren Leistung sie gesetzlich verpflichtet ist.

Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnerkreuzungsgesetz) regelt unter anderen die Kostenteilung zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund. Nach diesem Gesetz hat die Deutsche Bahn AG der Hansestadt Rostock eine Kreuzungsvereinbarung in Höhe von 2,2 Mio. EUR vorgelegt, die durch die Hansestadt Rostock nicht unterzeichnet worden ist. Obwohl der zurzeit geführte Rechtsstreit noch nicht beendet ist, liegt derzeit eine 1. Abschlagsrechnung des Kostendrittels der Hansestadt Rostock zuzüglich Zinsen von monatlich 8.000 EUR vor. Um eine Schadensbegrenzung bezüglich der anfallenden Zinsen zu erreichen, ist eine schnellstmögliche Zahlung durch die Hansestadt Rostock erforderlich.

 

 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.9100.3100

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

1.572.050,95

Mehreinnahmen

=

1.572.050,95

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

     

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

719.300,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

852.750,95

als Deckungsquelle eingesetzt

 

852.750,95

 

 

 

Begründung der Mehreinnahmen

Mit der Jahresrechnung wurden nicht mehr benötigte Mittel der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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