Beschlussvorlage - 0298/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von 852.750,95 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. mit § 6 (3)
Hauptsatzung |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Außerplanmäßige
Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben Fußgängertunnel
Schwaaner Landstraße in Höhe von 852.750,95 EUR |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung der Dringlichkeit:
Bezug
nehmend auf das derzeit anhängige Gerichtsverfahren zur Begleichung der 1.
Abschlagsrechnung zuzüglich möglicher Zinsen ist es erforderlich, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine finanzielle Deckung bereitzustellen. Im Ergebnis
eines umfangreichen verwaltungsinternen Prüfprozesses wurde entschieden, diese
aus der Rücklage zu finanzieren.
Zur
Sitzung des Finanzausschusses am 17.4.2008 lag noch keine Entscheidung vor, die
nächste Sitzung findet erst am 15.5.2008 statt. Aufgrund der monatlich
anfallenden Zinsen in Höhe von ca. 8.000,00 EUR ist besondere
Dringlichkeit geboten.
Begründung
Der
Bahnübergang / Tunnel an der Schwaaner Landstraße stellt eine wichtige
Wegebeziehung zwischen den Wohngebieten auf der südlichen Seite und den
Einrichtungen der Infrastruktur (Schule, Einkauf, ÖPNV) auf der nördlichen
Seite dar. Auf Grund der Entwicklung neuer Wohngebiete hat deren Bedeutung
wesentlich zugenommen.
Der nur
für Fußgänger und Radfahrer nutzbare Bahnübergang (BÜ) wies wegen der Vielzahl
der zu querenden Gleise sehr hohe Schließzeiten auf, die häufig zur
Nichtakzeptanz führten. Die dadurch entstandene Gefährdung im Eisenbahnbetrieb
veranlasste das Eisenbahnbundesamt, als zuständige Aufsichtsbehörde, den BÜ
ersatzlos zu schließen. Eine Ausnahmegenehmigung zur Weiterbetreibung wurde
unter der Maßgabe der Realisierung einer niveaufreien Lösung durch das
Eisenbahnbundesamt erteilt. Daraufhin wurden 1993 die Planungen begonnen,
welche sich auf Grund von Variantendiskussionen und der
Finanzierungsunsicherheit bis 2005 hinzogen.
Aus
Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs wurde der Bahnübergang
durch eine niveaufreie Lösung (Tunnel) ersetzt, womit gleichzeitig Forderungen
resultierend aus § 11 Bahnübergänge der Eisenbahnbauordnung entsprochen werden.
Das
Tunnelbauwerk ist ausgelegt für die Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und
mobilitätseingeschränkte Personen.
Die
Bauarbeiten am Fußgängertunnel (FGT) Schwaaner Landstraße sind abgeschlossen,
es werden noch Restarbeiten (Grün) ausgeführt.
Die
bauausführenden Firmen stellen ihre Rechnung an den Auftraggeber, die DB
Projekt Bau. Nach Prüfung durch die DB Netz AG wird den Kreuzungsbeteiligten,
hier die Hansestadt Rostock, eine Zahlungsaufforderung über den Kostenanteil
des Straßenbaulastträgers übergeben. Nach Abzug der 1. Abschlagsrechnung in
Höhe von 852.750,95 EUR verbleiben für die Hansestadt Rostock Kosten in Höhe
von derzeit 1.267.304,60 EUR. Wann und ob diese als weitere Abschlags- oder
Schlussrechnung gestellt werden, kann nicht eingeschätzt werden. Es wird davon
ausgegangen, dass nach Zahlung der ersten Abschlagsrechnung mit der DB AG
Verhandlungen über einen Zahlungsplan aufgenommen werden können, die
realisierbare Zahlungen durch die Hansestadt Rostock ermöglichen.
Der
Anspruch der DB AG resultiert aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz §§ 3/13, wonach
sich der Straßenbaulastträger mit einem Drittel an den kreuzungsbedingten
Kosten bei Maßnahmen an Bahnübergängen zu beteiligen hat. Entsprechend den
vorliegenden Angaben aus der Kreuzungsvereinbarung und dem 1. Nachtrag hierzu
werden Kosten für die Hansestadt Rostock in Höhe von ca. 2.120.055,52 EUR
veranschlagt. Eine genaue Endabrechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
durch das zuständige Eisenbahnbundesamt.
Der
Anspruch der DB AG ist angreifbar. Er wird erst unangreifbar, wenn die
rechtskräftige Feststellung des Anspruches besteht. Der Rechtsstreit wird auch
nach Zahlung der 1. Abschlagsrechnung weitergeführt. Erst mit Unterzeichnung
der vorliegenden Kreuzungsvereinbarung (Voraussetzung Mittelbereitstellung)
oder mit Zahlung der in Rechnung gestellten Mittel in voller Höhe durch die
Hansestadt Rostock kann die DB AG von einer Klage absehen. Die Kosten des
Verfahrens (Gerichtskosten und Anwalt der DB AG) werden mit ca. 10.000,00 EUR
beziffert. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle: 01.0231.6550.
Nachweis der Mehrausgaben:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
02.6300.94600041 |
2008 |
852.750,95 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
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Fußgängertunnel
Schwaaner Landstraße |
Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
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0,00 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
852.750,95 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
852.750,95 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unvorhersehbar:
Die Kreuzungsvereinbarung wurde entspr. § 3/13 EKrG
(Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch die DB Projekt Verkehrsbau GmbH vorbereitet
und der Hansestadt Rostock im März 2004 zur Unterzeichnung vorgelegt. Im
November 2006 wurde der 1. Nachtrag auf Grund einer Kostenerhöhung nach
Ausschreibungsergebnis vorgelegt. Mit Verweis auf § 53 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern wurde die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung durch
die Hansestadt Rostock zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt, da keine
Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingeordnet war bzw. aufgrund der
angespannten Haushaltssituation nicht eingeordnet werden konnte.
Auch in der Folgezeit konnte die Finanzierung seitens
des Tief- und Hafenbauamtes im Rahmen der jeweils vorgegebenen Kennziffern
nicht sichergestellt werden.
Im Mai 2007 erhielt das Tief- und Hafenbauamt die 1.
Abschlagsrechnung von der DB Netz AG in Höhe von 852.750,95 EUR. Mit Verweis
auf das anhängige Gerichtsverfahren wurde diese Abschlagszahlung zurück
gewiesen. Im September 2007 erfolgte eine Mahnung zur 1. Abschlagsrechnung, die
ebenfalls zurück gewiesen wurde.
Die DB Netz AG hat im Dezember 2005 beim
Verwaltungsgericht Schwerin Klage (Feststellung der Kostentragungspflicht)
gegen die Hansestadt Rostock eingereicht. Dieses Verfahren ist derzeit offen.
unabweisbar:
Nach §
51 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Hansestadt
Rostock Ausgaben nur anordnen, zu deren Leistung sie gesetzlich verpflichtet
ist.
Das
Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnerkreuzungsgesetz)
regelt unter anderen die Kostenteilung zwischen der Deutschen Bahn AG, dem
Straßenbaulastträger und dem Bund. Nach diesem Gesetz hat die Deutsche Bahn AG
der Hansestadt Rostock eine Kreuzungsvereinbarung in Höhe von 2,2 Mio. EUR
vorgelegt, die durch die Hansestadt Rostock nicht unterzeichnet worden ist.
Obwohl der zurzeit geführte Rechtsstreit noch nicht beendet ist, liegt derzeit
eine 1. Abschlagsrechnung des Kostendrittels der Hansestadt Rostock zuzüglich
Zinsen von monatlich 8.000 EUR vor. Um eine Schadensbegrenzung bezüglich der
anfallenden Zinsen zu erreichen, ist eine schnellstmögliche Zahlung durch die
Hansestadt Rostock erforderlich.
Nachweis der Deckung
durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.9100.3100 |
Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
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0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
1.572.050,95 |
Mehreinnahmen |
= |
1.572.050,95 |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
|
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
719.300,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
852.750,95 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
852.750,95 |
Begründung der Mehreinnahmen
Mit
der Jahresrechnung wurden nicht mehr benötigte Mittel der allgemeinen Rücklage
zugeführt.
Roland Methling