Beschlussvorlage - 0295/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0295/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 12 Abs. 3 und 28 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 und § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 30.08.2006

 

 

07.05.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

20.05.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Zustimmung zur Wahl zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

-

-

-

 

Beschlussvorschlag

1. Der Wahl des Herrn Robert  B e r f e l d e  zum Stellvertreter des Ortswehrführers der    Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2002 zugestimmt.

 

2. Der Ernennung des Herrn Robert Berfelde zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Fassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 30.08.2006 für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 19.03.2014, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.          

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 63,91 € gemäß § 2 Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Buchst. e FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000

 

Begründung

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide am 19.03.2008 wurde Herr Robert   B e r f e l d e   gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

 - BrSchG - vom 03. Mai 2002 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers  gewählt. Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Orts- und des Gemeindewehrführer und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Robert   B e r f e l d e  alle Voraussetzungen erfüllt werden, um zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Robert Berfelde gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Robert Berfelde ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.

Gemäß FwDV 2/1 sind die Lehrgänge Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Robert Berfelde hat die Lehrgänge Gruppenführer -Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr  absolviert.

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Robert Berfelde hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Robert Berfelde vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschluss-fassung vorgelegt. 

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen.  Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herrn Robert Berfelde gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 30.08.2006 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ehrenbeamten vorgenommen werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.05.2008 - Hauptausschuss