Ergänzung Antrag - 0264/08-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Besetzung von Stellen und Stellenanteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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22.04.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Prof. Dr.
Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Externe Besetzung von
Stellen und Stellenanteilen |
Beschlussvorschlag |
1. In Punkt 1. wird folgende Formulierung angefügt: "Unter Beachtung
bereits gefasster Beschlüsse der Bürgerschaft sowie geltender Festlegungen
durch das Innenministerium M-V entscheidet der Hauptausschuss innerhalb
dieser sechsmonatigen Sperrfrist, ob die entsprechende Stelle intern oder
extern ausgeschrieben wird." 2. Punkt 2. wird ersatzlos gestrichen. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Dieser Änderungsvorschlag
führt zu mehr Flexiblität, die im Hinblick auf den Aufbau junger
Nachwuchsführungskräfte notwendig ist.
neue
Formulierung des geänderten Antrags:
1. Für
freiwerdende Stellen und Stellenanteile wird für den Zeitraum von sechs Monaten
eine Wiederbesetzungssperre festgelegt. Ausnahmen hiervon sind nur durch
Beschluss des Hauptausschusses möglich. Unter
Beachtung bereits gefasster Beschlüsse der Bürgerschaft sowie geltender
Festlegungen durch das Innenministerium M-V entscheidet der Hauptausschuss
innerhalb dieser sechsmonatigen Sperrfrist, ob die entsprechende Stelle intern
oder extern ausgeschrieben wird.
2. Die Nachbesetzung freier und
freiwerdender Stellen und Stellenanteile
(einschließlich
der
mit Altersteilzeitbeschäftigten) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu
erfolgen.
Die Stellen sind intern auszuschreiben.
Sofern
Nachbesetzungen von Stellen besonderer Berufsgruppen aus dem
vorhandenen
Personalbestand nicht möglich sind, hat die vorherige Zustimmung zur
externen
Besetzung und die Personalentscheidung an sich durch den Hauptausschuss zu
erfolgen. Auch bei Personalzuführungen (auch zeitlich befristete) im Zuge von
Abordnung, Zuweisung etc. ist die vorherige Zustimmung des Hauptausschusses
einzuholen.
gez.
Prof. Dr. Norbert Ulfig
Vorsitzender