Beschlussvorlage - 0202/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0202/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40,20

Beschlussvorschriften

Datum

- § 22 Abs. 3 KV M-V

- SchulG M-V § 107/108

- SEP-VO M-V vom 04. Okt. 2005

 

 

02.04.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.05.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Schul- und Sportausschuss

17.04.2008 17:00

23.04.2008 17:00

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und
Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung
des Schuljahresbeginns 2008/09
Teil 2

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0030/06-BV

1135/06-BV

0124/07-BV

0970/07-BV

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die "Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09"
- Teil 2 (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2008: im Haushaltsentwurf 2008 bereits eingearbeitete  zusätzliche Gesamteinsparungen in Höhe von 13.900,00 EUR bei den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie bei den Personalkosten der aufzulösenden Schulstandorte.

 

Haushaltsjahr 2009: weitere zusätzliche Gesamtseinsparungen in Höhe von 29.000,00 EUR bei den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten der aufzulösenden Schulstandorte sowie bereits in der Personalkostenplanung eingearbeitete Personalkosten von 64.800,00 EUR.

 

Stillgelegte und den Schulnetzen entnommene Schulgebäude erfahren keine weitere schulische Nutzung mehr. Sie werden seitens der Hansestadt Rostock einer Vermarktung, soweit dies nicht möglich ist, einem Abriss zugeführt.

 

 


 

Begründung


Auf der Basis des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar  2006 sowie der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Okt. 2005 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0030/06-BV vom 14. Juni  2006 sowie 1135/06-BV vom 31. Januar  2007 die „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock  für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ beschlossen. Mit Beschluss vom 14. März 2007 wurde mit Beschluss-Nr. 0124/07-BV die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und der daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, beschlossen.

 

Schulrechtlichte Vorschriften und verordnungsbedingte Zeitabläufe erfordern, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09, erstmalig Entscheidungen zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und zu schulorganisatorischen Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Während ausgewählte schulrechtliche Entscheidungen bereits im IV. Quartal 2007 getroffen werden mussten (diese waren insofern Bestandteil des Beschlusses 0970/07-BV vom 05. Dez. 2007 – zwischenzeitlich durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt), liegen für andere schulrechtliche Entscheidungen (berufliche Schulen, Klassen- und Schulstrukturen bezüglich der Klassenstufen 1, 5 und 7) die Entscheidungsvoraussetzungen nunmehr erst im II. Quartal 2008 vor. Insofern erfolgt die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09, erstmalig zeitversetzt in getrennten Teilen und zu unterschiedlichen Terminen. Der vorliegende Beschluss beinhaltet Teil 2.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  des Landes Mecklenburg-Vorpommern  hatte den  fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden und der beruflichen  Schulen der Hansestadt Rostock genehmigt. Die beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2010/11erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben.“

 

Der vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 - Teil 2  enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock enthalten

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


Anlage zur

Beschlussvorlage

 

 

Jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 - Teil 2

 

I.     Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2008/09

_________________________________________________________________

 

-          Für die Schulnetze der Hansestadt Rostock gelten derzeitig die Aussagen der „3. Fortschreibung der langfristigen  Schulentwicklungsplanung  der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06-BV vom 14. Juni 2006) sowie die „3. Fortschreibung der langfristigen  Schulentwicklungsplanung  der Schulnetze der beruflichen  Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (1135/06-BV vom 31. Januar 2007);

 

-          die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und der daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08 (Beschluss 0124/07-BV vom 14. März 2007);

 

-          und die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und der daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 - Teil 1 (Beschluss- 0970/07-BV vom 05. Dez. 2007)

 

      Davon abweichende, neue oder ergänzende Veränderungen bezüglich der darin enthaltenen    Aussageinhalte liegen zum Schuljahresbeginn 2008/09 nicht vor.

 

II.   Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09

 

 

1.  Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Str. 50

 

Die Grundschule  „Kleine Birke“ nutzt bislang das unsanierte Gebäude einer

ehemaligen Kindertagesstätte im Rahmen einer zeitlich befristeten Sondernutzungsgenehmigung. Eine Sanierung mit dem Ziel schulrechtlich erforderlicher Unterrichtsraumgrößen wäre mit vertretbarem Finanzierungsaufwand nicht möglich.

 

Der Grundschule „Kleine Birke“ wird beginnend ab dem Schuljahr 2008/09 ein ausreichend dimensionierter Unterrichtsraumanteil des benachbarten Schulgebäudes in der Kopenhagener Str. 3 zur Verfügung gestellt. Bislang alleiniger Nutzer des bereits generalsanierten Schulgebäudes ist das Erasmus-Gymnasium. Ausgehend vom künftigen Wegfall der Klassenstufen 5, 6 und 13 der Schulart Gymnasium kann, beginnend mit dem  Schuljahr 2008/09, eine Schulraumversorgung der Grundschule „Kleine Birke“ im Schulgebäude Kopenhagener Str. 3 auskömmlich erfolgen.

 

Der Umzug der Grundschule „Kleine Birke“ erfolgt in den Herbstferien des Schuljahres 2008/09. Das bisherige Schulgebäude Kopenhagener Str. 50 wird dem Schulgebäudenetz entnommen und für andere Verwendungszwecke zur Verfügung gestellt.

 

 2.  Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Jenaplanschule „Peter Petersen“

 

Bereits mit dem Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, Bürgerschaftsbeschluss-Nr. 0124/07-BV,  wurde über den zukünftigen Schulstandort der Jenaplanschule „Peter Petersen“ am Standort Lindenstraße 3a entschieden.

 

Um den planmäßigen und kostengünstigsten Ablauf der Sanierung in dem zwischenzeitlich durch das Innerstädtische Gymnasium  frei gezogenen  Schulstandort, Lindenstraße 3a, zu gewährleisten, bezieht die Jenaplanschule „Peter Petersen“ während der Bauphase das Schulgebäude Lindenstr. 3a noch nicht. Da ein weiterer Verbleib der Jenaplanschule „Peter Petersen“ aufgrund der bislang bereits erreichten Klassenanzahlen im bislang mitgenutzten Schulgebäude Barnstorfer Weg 21a bis zum Abschluss der Sanierung des Schulgebäudes Lindenstr. 3a im Sommer 2009 aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, wird die Jenaplanschule „Peter Petersen“ bis zum Sommer 2009 an den zwischenzeitlich ebenfalls durch das Innerstädtische Gymnasium frei gezogenen Schulstandort, Wallstr. 1, wechseln. Der Umzug erfolgt in den Osterferien des Schuljahres 2007/2008.

 

Nach Abschluss der Sanierung des Schulgebäudes Lindenstr. 3a wechselt die Jenaplanschule „Peter Petersen“ zum Schuljahresbeginn 2009/10 an den Schulstandort, Lindenstr. 3a.

 

Das Schulgebäude, Wallstr. 1, wird nach Ablauf des Schuljahres 2008/09 frei gezogen, dem Schulgebäudenetz entnommen und für andere Verwendungszwecke zur Verfügung gestellt.

 

Dieses Verfahren gewährleistet gleichzeitig bestandsschützende Funktionen bezüglich des Gebäudes Wallstraße 1 bis zum Beginn dafür vorgesehener Umnutzungen.

 

3.  Grundschule „Türmchenschule“, John-Schehr-Str. 10

 

Die Türmchenschule, John-Schehr-Str. 10, ist die alleinige kommunal getragene Grundschule im Ortsamtsbereich Reutershagen, Hansaviertel und Gartenstadt. Aufgrund des bereits ausgeschöpften Schulraumvolumens wurde, beginnend mit dem Schuljahr 2007/08, ein ausgelagerter Schulteil der Grundschule „Türmchenschule“ am Standort,  Mathias-Thesen-Str. 17,  errichtet. Diese Entwicklungsaussage ist bereits Bestandteil des seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur „3. Fortschreibung der langfristigen  Schulentwicklungsplanung  der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06-BV vom 14. Juni 2006).

 

      Eine eigenständige Grundschule muss gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 45a Absatz 1 mindestens 3 Jahrgangsstufen führen. Diesen Sachverhalt wird die im Aufbau befindliche zukünftige Grundschule in der Mathias-Thesen-Str. 17 zum Schuljahresbeginn 2009/10 erstmalig erfüllen.

 

      Insofern verbleiben die Klassen der Klassenstufen 1 und 2 am Schulstandort der Mathias-Thesen-Str. 17 für das Schuljahr 2008/09 noch Bestandteil des Schulverbandes der „Türmchenschule“, John-Schehr-Str. 10.

 

 

4. Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe -, 

    Hinrichsdorfer Str. 7

 

   Die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe -

      nutzt am Schulstandort, Hinrichsdorfer Str. 7,  einen Schulgebäudekomplex, bestehend aus 2 Schulgebäuden. Darüber hinaus nutzte die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe - bis zum Schuljahr 2006/07 das Schulgebäude Thomas-Morus-Str. 3 und bis dato das Schulgebäude in der Messestr. 1a als zusätzliche Außenstelle.

 

      Bereits mit Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur „3. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (1135/06-BV vom 31. Januar 2007) wurde die schrittweise Schulgebäudekonzentration am Schulstandort, Hinrichsdorfer Str. 7, beschlossen.

 

Als erster Schritt der Schulgebäudekonzentration wurde das Schulgebäude Thomas-Morus-Str. 3 zum Schuljahr 2006/07 frei gezogen und nachfolgend der Regionalen Schule „Ehm Welk“, ehemals K.-Rasmussen-Str. 8, zur Verfügung gestellt. Das Schulgebäude, K.-Rasmussen-Str. 8, wurde nachfolgend dem Schulgebäudenetz entnommen und zurückgebaut.

 

Deutlich spürbar verbesserte Bedingungen auf dem Ausbildungsmarkt haben erfreulicherweise in den zurückliegenden 2 Lehr- und Ausbildungsjahren dazu geführt, dass trotz rückläufiger demographischer Bedingungen  eine nicht rückläufige und nach wie vor eine sehr hohe Anzahl von Auszubildenden sowie Schülern/Schülerinnen an der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe - ausgebildet werden. Demzufolge muss das Schulgebäude in der Messestr. 1a zur Absicherung des Unterrichtes für das Schuljahr 2008/09 letztmalig noch als Außenstelle geführt werden. Zum Schuljahresbeginn 2009/10 wird das Schulgebäude, Messestraße 1a, frei gezogen, dem Schulgebäudenetz entnommen und für andere Verwendungszwecke  bzw. zum Rückbau zur Verfügung gestellt.

 

5.         Abendgymnasium, Kopenhagener Straße 3

 

Das Abendgymnasium, Kopenhagener Straße 3, nutzt bislang Unterrichts- und Schulverwaltungsräume des Erasmus-Gymnasiums, Kopenhagener Str. 3.

 

Mit der Sanierung des Schulgebäudes des Innerstädtischen Gymnasiums, Goetheplatz 5/6, wurden gleichzeitig die Voraussetzungen dafür geschaffen, das      Abendgymnasium der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2008/09 zur Mitnutzung von Unterrichtsräumen des Innerstädtischen Gymnasiums in das Schulgebäude Goetheplatz 5/6 umzuziehen.

 

Für die Gymnasiasten des Abendgymnasiums der Hansestadt Rostock verbessern sich damit die zentralen Erreichbarkeitsbedingungen erheblich. Zugleich werden im Schulgebäude Kopenhagener Str. 3 die notwendigen Bedingungen für die Aufnahme der Grundschule „Kleine Birke“ geschaffen.

 

III.  Prognose der voraussichtlichen Möglichkeiten zur Klassenbildung in den Schuleingangsklassen der Klassenstufen  1, 5 und 7 zum   Schuljahresbeginn  2008/09

 

 

1.  Die zum Schuljahresbeginn 2008/09  möglichen Gesamtanzahlen bildungsfähiger   

Schulklassen der Klassenstufen 1,  5 und 7 regeln sich gemäß der jährlichen „Verordnung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen“ auf der Basis der insgesamt in der Altersjahrgangsstufe vorhandenen Schüleranzahlen. In Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 wurde zumindest bislang noch keine neue Verordnung erlassen. Für die Eingangsklassenstufen 1, 5 und 7 sind gemäß dem Arbeitsstand – März  2008 – voraussichtlich nachfolgend nachrichtlich benannte Klassenzahlen zu erwarten:

 

1.1  Klassenstufe 1

Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen und aus dem Umland zur Aufnahme an Grundschulen der Hansestadt Rostock beantragten  1467 Schüler/Schülerinnen verteilen sich auf 1237 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen und auf 230 Schüleranmeldungen an frei getragenen Grundschulen. Die 1237 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen lassen auch bei noch laufenden Schultauglichkeitsuntersuchungen und noch möglichen Wanderungsbewegungen eine Gesamtanzahl von 44 neuen Klassen der Klassenstufe 1 und 13 Klassen der  DFK 0 an kommunalen Grundschulen erwarten. Die Verteilung dieser Grundschulklassen führt nach geltendem Schulrecht nachfolgend  zur genehmigungsfähigen Neueröffnung der Eingangsklassenstufe 1 an allen bestehenden Grundschulstandorten der Hansestadt Rostock.

 

1.2  Klassenstufe 5

 Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen Schüler/Schülerinnen der Klassenstufe 4 sowie der zu erwartende Zugang aus anderen Schulträgerbereichen lassen eine Gesamtanzahl von 38 neuen Klassen der Klassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen erwarten. 

 

Entsprechend dem vorjährigen Elternwahlverhalten  ist dabei eine Verteilung auf die einzelnen weiterführenden Schularten kommunal getragener Schulen  wie folgt zu erwarten:

 

·         an Regionalen Schulen                                                       15 Klassen

·         an Gesamtschulen                                                             19 Klassen

·         am Gymnasium mit Hochbegabtenförderung

Reutershagen                                                                                  2 Klassen

·         an der IGS mit Grundschule                                                  1 Klasse

           („Jenaplanschule“)

·         am Musikgymnasium, Käthe-Kollwitz-Gymnasium      1 Klasse

 

Daraus ergibt sich für die Neubildung von Klassen der Eingangsklassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen nachfolgend aufgeführte voraussichtlich mögliche  Verteilung für den Schuljahresbeginn 2008/09.

 

 

Regionale Schulen

 

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

„Nordlicht-Schule“

Ratzeburger Str. 9

2

„Störtebeker-Schule“

Taklerring 43

2

„Ehm-Welk-Schule“

Thomas-Morus-Str. 3

4

„H.-Schütz-Schule“

Heinrich-Schütz-Str. 10a

4

„Otto-Lilienthal-Schule“

Bertha-von-Suttner-Ring 1a

3

 

Gesamt:

15

 

Gesamtschulen

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

Integrierte Gesamtschule

 

 

IGS "Hundertwasser-Gesamtschule“

Sternberger Str. 10

4

IGS Krusenstern-Gesamtschule

St.-Jantzen-Ring 6

2

IGS Borwinschule

Am Kabutzenhof 8

5

IGS „Baltic-Schule“

P.-Picasso-Str. 43

3

Kooperative Gesamtschule

 

 

Kooperative Gesamtschule

Mendelejewstr. 12a

5

 

Gesamt:

19

 

Gesamtschule mit Grundschule

 

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

Jenaplanschule „Peter Petersen“

Barnstorfer Weg 21a

1

 

Gesamt:

1

 

Gymnasien mit speziellen Förderangeboten (Sport, Musik, Hochbegabte)

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

Gymnasium Reutershagen

Bonhoefferstraße 16

2

Käthe-Kollwitz-Gymnasium

H.-Tessenow-Str. 47

1

 

                    Gesamt:

3

 

 

Soweit solche Klassenstrukturen mit den Erstwünschen von Eltern und Schülern/Schülerinnen kompatibel gestaltbar werden, wären bis auf die IGS Krusenstern-Gesamtschule  alle anderen betroffenen Eingangsstufen der weiterführenden Schulen der Klassenstufe 5 schulrechtlich ohne Sonderanträge genehmigungsfähig. Die schulgesetzlichen und schulorganisatorischen Bedingungen an den weiterführenden kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock wären gleichfalls langfristig darauf vorbereitet.

 

Insofern stellt die Hansestadt Rostock hiermit den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der Mindestschülerzahlen und der Mindestzügigkeit an der IGS Krusenstern-Gesamtschule der Hansestadt Rostock, St.-Jantzen-Ring 6 in der Klassenstufe 5 zum Schuljahresbeginn 2008/09.

 

Bereits zum Schuljahresbeginn 2007/08 musste die Hansestadt Rostock aufgrund einer ähnlichen Ausgangslage eine Ausnahmegenehmigung für die seinerzeitige Klassenstufe 5 stellen, die nachfolgend seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V auch genehmigt wurde.

 

Bereits mit dieser Antragstellung zur Ausnahmegenehmigung bezüglich der Klassenstufe 5 der o. g. Schule, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, wurden die Rahmenbedingungen analysiert und auf mögliche grundlegende Änderungen bezüglich höherer Schüleranzahlen erst wieder zum Schuljahresbeginn 2009/10 verwiesen. Diese Rahmenbedingungen haben sich damit auch in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 insofern in der Tat noch nicht verändert.  Im Rahmen des gesamten Antragsverfahrens zur Anwahl der Eingangsklassenstufe 5 der schulartunabhängigen Orientierungsstufe werden im Rahmen erforderlicher Umlenkungen bezüglich eines speziellen Standortes in Vorbereitung des Schuljahres 2008/09 noch Optimierungen angestrebt. 

 

Auch daraus im Einzelfall resultierende Notwendigkeiten und Möglichkeiten  der Umdelegierung durch das Staatliche Schulamt gemäß § 45 Abs. 3 SchulG Mecklenburg-Vorpommern werden diesbezüglich genutzt.

 

Damit liegen derzeitig ausreichend gesicherte Prognosen der Schüleranzahlen vor. Dementsprechend haben 34 Schüler/Schülerinnen bislang die zukünftige Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule, zum Schuljahresbeginn 2008/09 angewählt. Im Rahmen der Umdelegierungen soll von 44 Schülern/Schülerinnen ausgegangen werden. 

 

Der § 45 Absatz 4 Punkt 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern kann damit bezüglich der Vorgabe einer in der Regel zu erreichenden Dreizügigkeit nicht eingehalten werden.

 

Gemäß § 45 Absatz 5 SchulG Mecklenburg-Vorpommern stellt die Hansestadt Rostock hiermit  den Antrag, die Zweizügigkeit der Eingangsklassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule, zum Schuljahresbeginn 2008/09 mit insgesamt 44 Schülern/Schülerinnen zu genehmigen.

 

Begründung:

 

-

Abzüglich der 48 Schüleraufnahmen  im Rahmen der Hochbegabtenförderung an das Gymnasium Reutershagen, Bonhoefferstr. 16, sowie der 30 Schüleraufnahmen im Rahmen der Musikförderung an das Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 47, wird die Hansestadt Rostock insgesamt 874 Schüler/Schülerinnen in die Klassenstufe 5 der schulartunabhängigen Orientierungsstufe der anderen weiterführenden Schulen aufnehmen. Entsprechend der Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2007/08 (UntVersVO Mecklenburg-Vorpommern 2007/08 vom 13. März 2007) können demzufolge 35 Klassen gebildet werden.

 

Die Hansestadt Rostock bildet einschließlich der beantragten Zweizügigkeit der Krusenstern-Gesamtschule  35 Klassen:

 

darunter an Regionalen Schulen:                             15 Klassen

darunter an kooperativen- und integrierten

Gesamtschulen:                                                     20 Klassen

 

                                             gesamt:                   35 Klassen

 

Die Gesamtanzahl der gemäß Unterrichtsversorgungsverordnung für die Klassenstufe 5 genehmigungsfähigen Klassen wird insofern trotz dieses Antrages auf genehmigte Zweizügigkeit der Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule,  nicht überschritten.

 

-

Die Integrierte Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule, führt gleichzeitig die Sekundarstufe 2 der gymnasialen Oberstufe, neben dem eigenen Schüleraufkommen, auch für die Gesamtheit der im Raum Rostock Nordwest befindlichen Gesamtschulen. Zeitversetzt um die entsprechenden Schuljahre wird die jetzt beantragte Klassenstufe insofern nach der Klassenstufe 10 zusätzlich aufgefüllt.

 

-

Die Integrierte Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule, übernimmt Schüler/Schülerinnen in die kommende Klassenstufe 5 aus allen Wohngebieten des Großraumes Rostock Nordwest mit einer Gesamtbevölkerungsanzahl von 77.151 Einwohnern.

 

Die damit verbundene weit reichende Territorialausdehnung von 3,2 km in der Ost-West-Richtung und von 7,7 km in der Nord-Süd-Richtung,  der Zerschnitt dieses Territoriums durch Fernverkehrsstraßen und Eisenbahntrassen  und relativ ungünstige Erschließungslagen durch den öffentlichen Personennahverkehr führen dazu, dass für einen Teil der künftigen Schüler/Schülerinnen der kommenden 5. Klassen an der Integrierten Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule,  ansonsten die Erreichbarkeit innerhalb einer Schulwegezeit von 60 min nicht gegeben wäre.

 


 

-

Die zum Schuljahresbeginn 2008/09 in die Klassenstufe 5 aufzunehmenden Schüler/Schülerinnen resultieren aus den Geburtenjahrgängen 1996/1997. Die Geburtenentwicklung der zurückliegenden Geburtsjahre der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Geburtsjahr

Geburtenanzahlen in der HRO

1987

3643

1988

3440

1989

3256

1990

2894

1991

1610

1992

1227

1993

1174

1994

1037

1995

1183

1996

1293

1997

1348

1998

1438

1999

1480

2000

1492

2001

1448

2002

1451

2003

1582

2004

1559

2005

1573

2006

1612

 

 

 

Deutlich sichtbar wird die seit Mitte der 90er Jahre wieder ansteigende Geburtenanzahl, die zeitversetzt in künftigen Schuljahren auch wieder zu ansteigenden Schüleranzahlen in künftige Klassenstufen 5 führen werden.

 

Der noch vorhandene Schüleranteil für die Klassenstufe 5 aus dem Zeitraum des extremen Geburtentiefs muss insofern überbrückt werden, um spätere Schuljahre wieder angemessen berücksichtigen zu können.

 

-

Die vorliegende 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11 (Bürgerschaftsbeschluss 0030/06 – BV vom 14. Juni 2006) sowie der dazu ergangene Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 22. Dezember 2006 sieht für die Integrierte Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule, noch eine prognostizierte Schülereingangsanzahl in die Klassenstufe 5 des Schuljahres 2008/09 von 84 Schülern/Schülerinnen vor.  Zum Zeitpunkt dieser Prognose konnte es aufgrund der schulgesetzlichen Neueinführung der schulartunabhängigen Orientierungsstufe keinerlei Erfahrungswerte zur Verteilung des Anwahlverhaltens der Schüler/Schülerinnen für die jeweils speziellen Schulstandorte geben. Insofern hat sich das tatsächliche Ist der künftigen Schüleranzahl der Klassenstufe 5 der Integrierte Gesamtschule, Krusenstern-Gesamtschule, zum Schuljahresbeginn 2008/09 auf 44 Schüler/Schülerinnen reduziert.

 

-

Hauptherkunftsschulen  für diese Schülerschaft sind die Grundschulen

·         Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5 und

·         Groß Klein, Taklerring 44.

Die Schulstrukturen dieser Grundschulen werden sich für die kommenden Schuljahre wie folgt darstellen:

 

 

 

  Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5

 

Schuljahr

 

Kl. 1

Kl. 2

Kl. 3

Kl. 4

2006/07

56/2

40/2

40/2

40/2

2007/08

38/2

56/2

77/3

40/2

2008/09

54/2

38/2

73/3

77/3

2009/10

62/3

54/2

48/2

73/3

2010/11

73/3

62/3

64/3

48/2

2011/12

64/3

73/3

72/3

64/3

 

       Grundschule Groß Klein, Taklerring 44

 

Schuljahr

 

Kl. 1

Kl. 2

Kl. 3

Kl. 4

DFK 0

DFK 1

DFK 2

2007/08

75/3

68/3

63/3

47/2

16/2

20/2

19/2

2008/09

68/3

75/3

87/4

63/3

24/2

16/2

20/2

2009/10

71/3

68/3

95/4

87/4

17/2

24/2

16/2

2010/11

78/3

71/3

84/4

95/4

21/2

17/2

24/2

2011/12

84/4

78/3

95/4

84/4

18/2

21/2

17/2

 

Auch diese Entwicklung der Schüleranzahlen aus der Abgangsklasse 4 für künftige  Schuljahre, zuzüglich aller weiteren Schülerinteressen aus anderen Stadtteilen des  Raumes Rostock Nordwest,  sprechen für eine Begründbarkeit der beantragten  Zweizügigkeit der Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule,  Krusenstern-Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2008/09.

 

1.3  Klassenstufe 7 an Gymnasien

 

Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen Schüler/Schülerinnen der Klassenstufe 6 einschließlich der Zugänge aus anderen Schulträgerbereichen ergeben insgesamt 302 Schüler/Schülerinnen mit der Antragstellung auf Besuch eines kommunalen Gymnasiums ab Klassenstufe 7. Diese setzen sich zusammen aus:

 

-          263 Schülerinnen/Schüler für Regelklassen kommunaler Gymnasien

-            39 Schülerinnen/Schüler für Spezialklassen mit Hochbegabtenförderung

302 Schülerinnen/Schüler.

 

Ausgehend von der Tatsache, dass bislang keine Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2008/09 mit den darin festzuschreibenden Regularien für die Bildung von Klassen in den jeweiligen Jahrgangsstufen, darunter speziell für die Jahrgangsstufe 7, vorliegt, orientiert sich die nachfolgende Gesamtklassenermittlung an der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2007/08 - UntVers.VO M-V 2007/2008“ vom 13. März 2007 (gültig für den Zeitraum vom 01. August 2007 bis zum 31. Juli 2008). In Ermangelung auch dort nicht geregelter Bildung von Klassen in der Jahrgangsstufe 7 werden ersatzweise die Regelungen bezüglich der Jahrgangsstufe 5 herangezogen.

 

Die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2007/08 Teil 2, § 4 Absatz 1 sieht eine gesonderte Bewertung für Schüler in Sportklassen an Sportgymnasien, in Musikklassen an Musikgymnasien und in Klassen für hochbegabte Schüler vor.

 

Für die o.g. 39 Schülerinnen/Schüler für Spezialklassen mit Hochbegabtenförderung werden damit insgesamt 2 Klassen vorgehalten. Die 263 Schülerinnen/Schüler an kommunal getragenen Gymnasien berechtigen zur Bildung von insgesamt 11 Klassen.

 

In der Hansestadt Rostock besteht damit zum Schuljahresbeginn 2008/09 die Möglichkeit, insgesamt 13 Eingangsklassen der Klassenstufe 7 an kommunal getragenen Gymnasien zu bilden.

 

Entsprechend der Antragslage der Schüler/Schülerinnen im Rahmen des Anmeldeverfahrens verteilen sich diese wie folgt:

 

 

Schüler

Klassen

Erasmus-Gymnasium

59

2

Ostseegymnasium

42

2

Gymnasium Reutershagen

39 + 17

3

Innerstädtisches Gymnasium

100

4

Käthe-Kollwitz-Gymnasium

45

2

Summe

302

13

 

       Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Feb. 2006 weist in § 45 Absatz 4 Punkt 7 die Mindestzügigkeiten und Schülermindestzahlen für die Bildung von Eingangsklassen aus.

 

„7. Für das Gymnasium in der Jahrgangsstufe 7 am Einzelstandort mindestens Zweizügigkeit mit mindestens 54 Schülern, an Mehrfachstandorten mindestens Dreizügigkeit mit 61 Schülern.“

 

Unter Berücksichtigung zulässig reduzierter Schülermindestzahlen für die Klassen für hochbegabte Schüler/Schülerinnen erfüllen damit nachfolgende Gymnasien der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2008/09 die Mindestzügigkeiten bzw. die Schülermindestzahlen zumindest nicht vollständig:

 

-          Erasmus-Gymnasium

-          Ostseegymnasium

-          Käthe-Kollwitz-Gymnasium.

 

Gemäß § 45 Absatz 5 Satz 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen:

 

„Nach Maßgabe der Regelung nach § 69 Nr. 10 kann in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere, wenn eine Schule, an der die Schüler die gleichen Abschlüsse wie an der bisherigen Schule erreichen können, in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden ist, die oberste Schulaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Eingangsklasse bei Unterschreiten der Schülermindestzahlen entscheiden.“

 

§ 69 Nr. 10 erfüllt die Hansestadt Rostock wie dargelegt mit der Einhaltung von insgesamt 13 Klassen. Für die Bildung der Klassenstufe 7 zum Schuljahresbeginn 2008/09 stellt die Hansestadt Rostock den Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Schulstandorte:

 

Erasmus-Gymnasium

Das Erasmus-Gymnasium unterschreitet die geforderte Mindestschülerzahl nur unwesentlich.

 

Die vollständig neue und erstmalige Situation der Anwahl der Klassenstufe 7 an Gymnasien lässt noch keinen dauerhaften Schluss für nachfolgende Schuljahre zu. In Analogie zu den Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der sogenannten Röbeler Erklärungen sollte zumindest zum Schuljahresbeginn 2008/09 die geringfügige Unterschreitung der Schülermindestzahlen am Erasmus-Gymnasium berücksichtigt werden.

 

Im Verlauf des Schuljahres 2008/09 und im Rahmen des Anmeldeverfahrens für den Schuljahresbeginn 2009/2010 wird die Hansestadt Rostock die künftige Erhaltbarkeit der Schulart des Schulstandortes prüfen.

 

Ostseegymnasium

Das Ostseegymnasium unterschreitet die geforderte Mindestschülerzahl.

 

Die vollständig neue und erstmalige Situation der Anwahl der Klassenstufe 7 an Gymnasien lässt noch keinen dauerhaften Schluss für nachfolgende Schuljahre zu. In Analogie zu den Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der sogenannten Röbeler Erklärungen sollte zumindest zum Schuljahresbeginn 2008/09 die Unterschreitung der Schülermindestzahlen am Ostseegymnasium berücksichtigt werden.

 

Im Verlauf des Schuljahres 2008/09 und im Rahmen des Anmeldeverfahrens für den Schuljahresbeginn 2009/2010 wird die Hansestadt Rostock die künftige Erhaltbarkeit des Schulartstatus prüfen.

 

Käthe-Kollwitz-Gymnasium

Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium unterschreitet die geforderte Mindestschülerzahl.

 

Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium ist zum Schuljahresbeginn 2008/09 Musikgymnasium geworden und beginnt in der Klassenstufe 5 mit 30 Schülern/Schülerinnen spezieller Musikbegabung. Bereits im Rahmen des Anmeldeverfahrens in Vorbereitung des Schuljahres 2008/09 ist erkennbar, dass der Anteil zukünftiger Schüleraufnahmen mit spezieller Musikförderung bei weitem noch nicht den Bedarf deckt und in zukünftigen Schuljahren auch höher ausfallen wird.

 

Allein die 30 Schüler/Schülerinnen der speziellen Musikförderung der diesjährigen Klassenstufe 5 werden zeitversetzt um weitere 2 Schuljahre und zuzüglich der bereits in diesem Jahr in der Klassenstufe 7 vorliegenden 45 Anmeldungen, die Mindestschülerzahlen und Mindestzügigkeiten dann dauerhaft erreichen.

 

Die vollständig neue und erstmalige Situation der Anwahl der Klassenstufe 7 an Gymnasien lässt noch keinen dauerhaften Schluss für nachfolgende Schuljahre zu. In Analogie zu den Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der sogenannten Röbeler Erklärungen sollte zumindest zum Schuljahresbeginn 2008/09 und unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestvorgaben in künftigen Schuljahren die Unterschreitung der Schülermindestzahlen am Käthe-Kollwitz-Gymnasium genehmigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.04.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

23.04.2008 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

07.05.2008 - Bürgerschaft