Beschlussvorlage - 0171/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.09.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.04.2008
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HANSESTADT ROSTOCK |
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§§ 31 - 36
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Wahl
der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft
beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der
Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
02. Mai 2007 - III 103/3222 - 9 SH - hat die Hansestadt Rostock bis zum 01. Mai 2008
die Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen aufzustellen (§ 36 Abs. 1 GVG) sowie diese bis zum 01. Juli 2008 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Die Zahl der Vorschläge für die zu erstellende Liste der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen wurde durch den Präsidenten des Landgerichts für die Hansestadt Rostock mit 200 bestimmt.
Aus der vorgelegten Liste wählt der nach § 40 Abs. 3 GVG zu bildende Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss) die erforderliche Anzahl von Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.
Die Aufstellung der Liste erfolgte aufgrund von Selbstbewerbungen nach zahlreichen Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk. Entsprechend § 36 Abs. 2 GVG sollen in der Liste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt sein.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist die Erfüllung der Anforderungen an das Schöffenamt gemäß §§ 31 - 34 GVG, wonach in die Liste nicht aufzunehmen sind
1. Personen, die nicht Deutsche sind;
2. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
6 Monaten verurteilt sind;
3. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust
der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
4. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2009) das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben würden;
5. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amts-
periode vollenden würden;
6. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen;
7. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
8. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
9. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
10. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden
können;
11. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
12. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Straf-
vollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
13. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß
zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
14. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander
folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum
Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).
Roland Methling
Anmerkung
Sitzungsdienst/Wo. (08.04.08):
Geburtsdatum von Frau Evelyn Koch
redaktionell berichtigt (entspr. Schreiben v. 31.03.08)
Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen – Amtsperiode 2009 - 2013
- wurde am 22.09.2010 auf bitten des
Rechtsamtes entfernt
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