Beschlussvorlage - 0171/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0171/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

30

Beschlussvorschriften

Datum

 

§§ 31 - 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

18.03.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

02. Mai 2007 - III 103/3222 - 9 SH - hat die Hansestadt Rostock bis zum 01. Mai 2008

die Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen aufzustellen (§ 36 Abs. 1 GVG) sowie diese bis zum 01. Juli 2008 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.

 

Die Zahl der Vorschläge für die zu erstellende Liste der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen wurde durch den Präsidenten des Landgerichts für die Hansestadt Rostock mit 200 bestimmt.

 

Aus der vorgelegten Liste wählt der nach § 40 Abs. 3 GVG zu bildende Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss) die erforderliche Anzahl von Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.

 

Die Aufstellung der Liste erfolgte aufgrund von Selbstbewerbungen nach zahlreichen Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk. Entsprechend § 36 Abs. 2 GVG sollen in der Liste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt sein.

 

Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist die Erfüllung der Anforderungen an das Schöffenamt gemäß §§ 31 - 34 GVG, wonach in die Liste nicht aufzunehmen sind

 

1.   Personen, die nicht Deutsche sind;

 

2.   Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter  

      nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als

      6 Monaten verurteilt sind;

 

3.   Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust

      der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

 

4.   Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2009) das 25. Lebensjahr noch nicht

      vollendet haben würden;

 

5.   Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amts-

      periode vollenden würden;

 

6.   Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde

      wohnen;

 

7.      Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

 

8.   Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;

 

9.   Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

                                                                                                              

10. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden  

      können;

 

11. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

 

12. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Straf-

      vollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

 

13. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß

      zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

 

14. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander

      folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum

      Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (08.04.08):
Geburtsdatum von Frau Evelyn Koch redaktionell berichtigt (entspr. Schreiben v. 31.03.08)


Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen – Amtsperiode 2009 - 2013

 

- wurde am 22.09.2010 auf bitten des Rechtsamtes entfernt
03.1 - Ke

 

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