Beschlussvorlage - 0167/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0167/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37

Beschlussvorschriften

Datum

Satzung der Hansestadt Rostock über die Errichtung und Unterhaltung einer Wasserwehr vom 20.10.1997, § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 30.08.2006

 

 

11.04.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

22.04.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Bestellung als ehrenamtliches Mitglied in der Wasserwehr der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Herr Kay   G a r b e   wird auf Grund seiner Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in der Wasserwehr der Hansestadt Rostock zum Mitglied der Wasserwehr bestellt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Entschädigung gemäß § 94 Abs. 3 LWaG (Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall)

 

Begründung

 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Errichtung und Unterhaltung einer Wasserwehr bestellt der Hauptausschuss die Mitglieder der Wasserwehr. Die Mitglieder werden vom Oberbürgermeister zum Ehrenamt verpflichtet.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

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22.04.2008 - Hauptausschuss