Beschlussvorlage - 0108/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0108/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

§ 27 SGB VIII

 

14.02.200811. 02. 2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

26.02.2008 16:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Standards für formlose Hilfen und fallunspezifische Leistungen in der HRO

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Rostock bekennt sich im Bereich Hilfen zur Erziehung zur Sozialraumorientierung. Wichtige Instrumentarien zur Durchsetzung dieses Arbeitsprinzips sind formlose Hilfen und fallunspezifische Leistungen auf der Grundlage der erarbeiteten Standards (siehe Anlagen).

 

 

finanzielle Auswirkungen

im Rahmen des Budgets Hilfen zur Erziehung

 

Begründung

 

Formlose Hilfen und fallunspezifische Leistungen erfüllen den gesetzlichen Auftrag an notwendiger Präventionsarbeit und niedrigschwelligen Hilfezugängen im Sozialraum. Durch rechtzeitiges und niedrigschwelliges Agieren können spätere schwierige und kostenintensive Hilfeverläufe vermieden werden.

 

Die Qualitätssicherung erfolgt durch die jährliche Dokumentation und Evaluation im Arbeitskreis „Ambulante Hilfen“, der aus Vertretern der freien Träger und des öffentlichen Trägers bestehen wird.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

 

Anlagen zur BV 0108/08-BV

 

Anlage 1

 

Definition fallunspezifischer Leistungen und formloser Hilfen

 

Präambel:

Jugendhilfe in Rostock hat eine Verantwortung bei der Entwicklung des Gemeinwesens. Die Umsetzung erfolgt insbesondere über sozialraumorientierte Arbeit. Hierbei haben Aspekte fallunspezifischer Leistungen sowie formloser Hilfen einen wesentlichen Stellenwert. Ausgenommen davon sind Verfahrens- und Handlungsweisen die im Kontext des §8a SGBVIII stehen

 

 

1.        Formlose Hilfe ist:

ein fallbezogenes zeitlich begrenztes (max.12 Wochen) und niedrigschwelliges Unterstützungsangebot. Dieses bewegt sich auf der Handlungsebene und ist eine zeitnahe praktische Hilfe ohne intensive Ursachenforschung oder Diagnostik. Die Leistungsberechtigten formulieren ihren Unterstützungsbedarf entweder an das Amt für Jugend und Soziales oder die im Sozialraum tätigen Träger. Dieser ist dann die Handlungsgrundlage.

Inhaltliche Ziele sind die kurzfristige, zeitnahe Bearbeitung von konkreten, aktuellen Problemlagen sowie eine Krisenklärung in Richtung praktischer Lebensbewältigung. Die formlose Hilfe ersetzt keine Hilfe zur Erziehung und wird weder parallel zu, noch nach einer bestehenden Hilfe zur Erziehung geleistet.

 

 

 

2.        Unter fallunspezifischen Leistungen ist

 

...die Aneignung von Kenntnissen über einen sozialen Raum zu verstehen. Sie dienen dem Aufbau und der Pflege von Kontakten. Sozialräumliche Ressourcen werden entdeckt, gefördert und aufgebaut. Sie sind eine sozialräumlich orientierte Netzwerk- und Strukturarbeit. Es sind vorrangig Leistungen, die

 

·         keinem Einzelfall zuzuordnen sind

·         das Ziel haben, dass Fälle nicht zum Fall werden

·         die Fallarbeit unterstützen können und präventiv wirken sowie

·         ein förderliches Milieu schaffen

 

 

2.1. Prävention

 

Hierzu gehören Angebote mit aufklärendem und aktivierendem Charakter. Diese werden sowohl in breitenwirksamer und gezielter als auch in zugehender oder niedrigschwelliger Form erbracht. Solche Leistungen, bei denen mit unterschiedlichen Formen der Arbeit typische Problemfelder und mögliche Lösungsansätze für bestimmte Lebenssituationen dargelegt werden,sind ebenfalls hier subsummiert.

Die informierenden Tätigkeiten ermöglichen den Erfahrungsaustausch unter den Betroffenen und bedingen kooperative Arbeitsformen mit anderen Diensten. Hinzu kommt die Sensibilisierung für Themen und Entwicklungen, die in engem Zusammenhang mit den Entwicklungsbedingungen und dem Erziehungsklima von Kindern und Jugendlichen stehen.

Ziele sind:

·         Vermeidung von Problemlagen

·         Stärkung der Selbsthilfepotenziale

·         Sensibilisierung und Entabuiesierung

·         Aufbau und Nutzung eines sozialen Früherkennungs- und Stützsystems

 

2.2. Kooperationsleistungen, Vernetzungsaktivitäten

 

 

2.2.1. Angebote für Institutionen

 

Hierzu gehören Leistungen für Fachkräfte in anderen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren) und nicht professionelle Gruppen, bei denen es im Zusammenhang mit dem Verhalten und Erleben von Kindern/Jugendlichen und/oder deren Eltern um die frühzeitige Klärung, Aufklärung und Anleitung geht. Hier werden pädagogische und psychologische Erkenntnisse und Sichtweisen zur Optimierung der Arbeit in diesen Einrichtungen vermittelt und verankert.

Ziele sind:

·         die Unterstützung beim Finden eigener Lösungsansätze durch die päd. Fachkräfte

·         das Erreichen eines erweiterten Problemverständnisses

·         die Stärkung von lösungsorientiertem Verhalten

·         die Befähigung der päd. Fachkräfte als Multiplikatoren, um selbständig Eltern in  Erziehungsfragen Hinweise geben zu können

·         der Aufbau von vernetzten Strukturen zur frühzeitigen Problemerkennung, Intervention und Vermittlung von Hilfeangeboten

·         das rechtzeitiges Erkennen von Problemlagen und Initiierung von Lösungsangeboten durch Ressourcennutzung im Sozialraum

·         die Stärkung der eigenen Kompetenzwahrnehmung der päd. Fachkräfte  und Ermutigung zur Intervention in schwierigen Fällen

·         die modellhafte Einführung von hilfreichen Gesprächsstrukturen zum fallbezogenen kollegialen Austausch

·         die Aktivierung von Selbsthilfekräften

·         die Unterstützung bei gruppendynamischen Problemen und der              Organisationsentwicklung

 

2.2.2.      Mitwirkung in Fachgremien

 

In diese Gruppe gehören fallunabhängige Tätigkeiten,mit denen die Leistungen im Sozialraum und der Kommune möglichst koproduktiv mit anderen Fachdiensten/-kräften und sozial Tätigen vernetzt und den Adressaten in möglichst niedrigschwelliger Form zugänglich gemacht werden sollten (Seismographenfunktion für Jugendhilfeplanung). Hinzu kommt die Initiierung und Mitgestaltung sozialräumlicher Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung positiver Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen.

Ziele sind:

·         die Optimierung/Institutionalisierung der fallbezogenen Kooperation der Dienste

·         die Verzahnung der Angebote, Sicherstellung von Arbeitsteilung

·         die Ermöglichen breiter sozialräumlicher Initiativen von Diensten aufgrund festgestellter und gemeinsam analysierter Bedarfe

·         die frühzeitige gegenseitige Information über festgestellte Entwicklungen und Bedarfe im Sozialraum, Integration der wahrgenommenen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien in sozialräumlichen Entwicklungsprozessen

·         der Auf-/Ausbau kooperativer Kontakte und Formen der Zusammenarbeit mit sozial Tätigen

·         die fachliche Auseinandersetzung um Zugänge, Inhalte der Arbeit, Methoden

·         die Informationen über Jugendhilfeangebote/Abbau von Vorurteilen im Sozialraum

 

 

2.3.   Abrenzung

 

 

Fallunspezifische Leistungen ersetzen keine Leistungen nach §§11-13 SGB VIII, sowie Angebote der Kultur- und Sportarbeit mit jungen Menschen. Die in den Sozialräumen vorhandenen Angebote werden vorrangig genutzt. Doppelstrukturen sind zur vermeiden.

 

 

 

 

 

3.        Unterstützungsleistungen zum Fallverstehen/Ressourcenmobilisierung       

 

Es handelt sich um Leistungen zum Fallverstehen, zur Koordination und zum Hinzuziehen von fachspezifischem Wissen im Kontext mit anderen Helfersystemen sowohl im Vorfeld einer Leistung als auch in der Prozessbegleitung. Hierbei werden vorrangig die Ressourcen des Sozialraums genutzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

Lenkungsgruppe für fallunspezifische Leistungen im Sozialraum

 

 

 

 Ziele: Übernahme der Verantwortung für eine sinnvolle und gelingende Sozialraumarbeit der HzE- Träger,u.a.:

 

·         durch das Initiieren von bedarfsgerechten Netzwerken

·         durch das Ermöglichen von Kooperation

·         durch das Bilden von Rahmen für Prozessreflektion

·         durch das Schaffen / die Weiterentwicklung einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre zwischen den verschiedenen Trägern auf der Basis von Transparenz und „Arbeit auf gleicher Augenhöhe“. Wertschätzung und Kritik sind wichtige Bestandteile dieser Arbeit.

 

 

Aufgabe: Planung, Steuerung und Koordination bedarfsgerechter und sozialraumorientierter fallunspezifischer Leistungen

 

 

Mitglieder: je ein/e handlungsbevollmächtigte/r, vertretungsberechtigte/r MitarbeiterIn des öffentlichen und aller im Sozialraum tätigen freien Träger, die eine Vereinbarung im Rahmen sozialraumorientierter Arbeit abgeschlossen haben.

Entsprechend der Bedarfe des Sozialraumes sollen weitere Träger, die jugendhilferelevante Aufgaben erfüllen und Interesse an der Mitarbeit haben, kooptiert werden.

 

 

Tagungsmodus: mindestens 1x monatlich

 

 

Vorbereitung/ Planung: ½ Jahrespläne, Tagesordnung

 

 

Dokumentation :

·         Ergebnisprotokolle

·         Jährlicher Qualitätsbericht über die Arbeit aus den Sozialräumen

·         Sozialraumübergreifender Fachaustausch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 3

 

 

Sozialraumfachteam

 

Ziele:

·         Fallsteuerung der formlosen Hilfen

 

Aufgaben:

Steuerung und Koordination im Bereich der formlosen Hilfen bei Neueingangsfällen durch:

·         Auftrags- und Bedarfsfeststellung auf der Grundlage des Erstkontaktbogens

·         Festlegung der am Unterstützungsprozess Beteiligten seitens des öffentlichen und des freien Trägers,

·         Einschätzung des zu erwartenden Stundenumfanges für die praktische Bearbeitung des durch den Leistungsberechtigten formulierten Unterstützungsbedarfes

·         Beratung zum Sachstand laufender formloser Hilfen

·         Bei Bedarf kollegiale Beratung zu unklaren offenen Eingangsfällen

 

Teilnehmer: je ein/e handlungsbevollmächtigte/r, vertretungsberechtigte/r MitarbeiterIn des öffentlichen und der jeweils im Sozialraum tätigen freien Träger, die eine Vereinbarung im Rahmen sozialraumorientierter Arbeit abgeschlossen haben. Entsprechend des Bedarfs sollen weitere Fachkräfte und können Betroffene hinzugezogen werden.

 

 

Tagungsmodus: mindestens 2xmonatlich

                                                                                                                                                      

 

Dokumentation: Protokolle, Dokumentationsbogen formlose Hilfe „Erstkontakt“, Dokumentationsbogen formlose Hilfe „Dokumentation der Hilfe“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 4

 

Dokumentation des Trägers

 

 

 

 

Formlose Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name:

 

 

 

geb. am:

 

 

Anschrift, Tel.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Träger:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgangssituation aus Sicht des Beraters:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verlauf der Betreuung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisse am Ende der formlosen Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HzE:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstkontakt:

 

 

 

Ende der Hilfe:

 

 

 

 

 

 

 

 

geleistete Stunden insgesamt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorstellung im SFT erfolgte am:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift des Trägers

 

 

Übergabe an:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 5

 

Protokoll

 

 

 

 

 

 

Erstkontakt formlose Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name:

 

 

 

geb. am:

 

 

Anschrift, Tel.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sorgeberechtigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlass der Kontaktaufnahme, Erwartungen, genauer Auftrag des Klienten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisher unternommene eigene Lösungsversuche:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ersteinschätzung (aus der subjektiven Sicht des Beraters):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinbarungen im SFT am:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift

 

 

 

Übergabe an:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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