Beschlussvorlage - 0093/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0093/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

11.02.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Der Oberbürgermeister

 

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Schmarl (7)

Bau- und Planungsausschuss

04.03.2008 19:00

25.03.2008 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Erweiterung der vorhandenen Stahllagerhalle durch Anbau und einem Vordach", Rostock,                 Schmarler Damm 11, Az. 03087-07

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der Gemeinde" für den Bauantrag zum Vorhaben "Erweiterung der vorhandenen Stahllagerhalle durch Anbau und einem Vordach", Rostock, Schmarler Damm 11.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das

  "Einvernehmen der Gemeinde" im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 


Anlage 1 zur „Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“

 

 

 

1. Vorhabenbezeichnung:                    Erweiterung der vorhandenen Stahllagerhalle durch Anbau und einem Vordach

                                                        

                                                        

                                                         Aktenzeichen 03087- 07

 

 

2. Bauherr:                                         ThyssenKrupp Services  AG

                                                         Hans-Günther-Sohl-Str. 1

                                                         40235 Düsseldorf

 

 

3. Abmessungen:                                Hallenerweiterung:
Länge:    45,00 m

                                                         Breite     25,50 m

                                                         Traufhöhe: 11,64 m; Firsthöhe: 12,87 m

 

                                                         Geschosse: 1

Vordach:

Länge:    45,00 m
Breite:    11,40 m

 

 

4. Funktion:                                        Lagerfläche insgesamt 1.100 m² Nutzfläche

 

 

5. Gestaltung:                                     Stahlkonstruktion mit Sandwichelementen;
Fassade: beige

 

6. Baurechtliche Zulässigkeit:              § 34 BauGB; § 8 BauNVO

 

7. Bemerkungen:                                Die Lagerfläche für Stahl wird durch den Anbau erweitert.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.03.2008 - Ortsbeirat Schmarl (7)

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25.03.2008 - Bau- und Planungsausschuss