Beschlussvorlage - 0093/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Erweiterung der vorhandenen Stahllagerhalle durch Anbau und einem Vordach", Rostock, Schmarler Damm 11, Az. 03087-07
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.03.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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04.03.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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25.03.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Der Oberbürgermeister |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss |
25.03.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag)
"Erweiterung der vorhandenen Stahllagerhalle durch Anbau und einem
Vordach", Rostock,
Schmarler Damm 11, Az. 03087-07 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des
Oberbürgermeisters über das
"Einvernehmen der Gemeinde" im
Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich
besteht Genehmigungsfähigkeit.
Roland Methling
Anlage 1 zur
„Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“
1. Vorhabenbezeichnung: Erweiterung der vorhandenen Stahllagerhalle durch Anbau und einem Vordach
Aktenzeichen 03087- 07
2. Bauherr: ThyssenKrupp Services AG
Hans-Günther-Sohl-Str. 1
40235 Düsseldorf
3.
Abmessungen: Hallenerweiterung:
Länge: 45,00 m
Breite 25,50 m
Traufhöhe: 11,64 m; Firsthöhe: 12,87 m
Geschosse:
1
Vordach:
Länge: 45,00 m
Breite: 11,40 m
4. Funktion: Lagerfläche insgesamt 1.100 m² Nutzfläche
5.
Gestaltung: Stahlkonstruktion mit Sandwichelementen;
Fassade: beige
6. Baurechtliche Zulässigkeit: § 34 BauGB; § 8 BauNVO
7. Bemerkungen: Die Lagerfläche für Stahl wird durch den Anbau erweitert.