Antrag - 0030/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Einhaltung der Ziele des Feuerwehrbedarfsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.03.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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30.01.2008
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30.01.2008
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30.01.2008
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30.01.2008
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30.01.2008
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30.01.2008
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30.01.2008
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30.01.2008
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05.03.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss
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14.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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21.02.2008
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finanzielle
Auswirkungen |
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Die
Bürgerschaft hat mit dem Feuerwehrbedarfsplan die Schutzziele 1 und 2
beschlossen und trägt damit im Schadensfall, wenn ihr bekannt ist, dass diese
Schutzziele nicht erreicht werden, sowohl die politische als auch die
strafrechtliche Verantwortung. 2006 lang der Erreichnungsgrad im Nord-Osten der
Stadt bei einer festgelegten Hilfsfrist von 9,5 min. unter 10%. Der
Feuerwehrbedarfsplan schreibt 80% vor, d. h. in neun von zehn Brandfällen
braucht die Feuerwehr mehr als 9.5 min. , um am Brandort zu sein. Der städtische
Durchschnitt lag bei unter 24 %.
Die
Berichterstattung zum Feuerwehrbedarfsplan für das Jahr 2006 wies weitere
erhebliche Abweichungen bei der Einhaltung der Schutzziele auf. Für das Jahr
2007 sind ähnliche Werte zu erwarten.
Hier
besteht dringender Handlungsbedarf, unabhängig von beauftragten Gutachten
externer Beratungsunternehmen.
Steffen
Bockhahn
Fraktionsvorsitzender