Beschlussvorlage - 0028/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das Wohngebiet "An der Mühle" in der Schwaaner Landstraße
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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12.02.2008
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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14.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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20.02.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.03.2008
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07.05.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Südstadt Ausschuss für Wirtschaft und |
12.02.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das
Wohngebiet "An der Mühle" in der Schwaaner Landstraße Aufstellungs-
und Auslegungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Satzungsbeschluss
Nr.0697/01 vom 05.12.2001 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1. Der in der Anlage 1 dargestellte
Bebauungsplan im Ortsteil Südstadt, begrenzt: im Norden und Osten: durch den Bahndamm der Deutschen Bahn AG, im Süden: durch die Kleingartenanlage "Mooskuhle",
im Westen: durch die
westliche Randbebauung der Schwaaner Landstraße soll
geändert werden. 2. Der
Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
i. V. m § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
·
Aufgrund
derzeit teilweise unzweckmäßiger Festsetzungen hat sich im östlichen Bereich
des B-Planes bislang keine Umsetzung der Ursprungsplanung eingestellt.
In
der Folge entwickelte sich durch erschlossene aber brachliegende Flächen ein
städtebaulicher Missstand, dessen Behebung mit der vorliegenden 1. Änderung
gesichert werden soll.
Die 1. Änderung soll in
diesem Teilbereich des B-Planes die Bedingungen für eine weitere bauliche
Nutzung für Wohnzwecke in Übereinstimmung mit den Grundzügen des
Ursprungsbebauungsplans verbessern und erleichtern.
Eine Reihe von in den
vergangenen Jahren erteilten Befreiungen hat gezeigt, dass einige Festsetzungen
unnötig getroffen wurden und das Anliegen des Ursprungsplans auch ohne diese
Festsetzungen erreicht werden kann. Diese Festsetzungen des Bebauungsplans
sollen nun mit inzwischen umgesetzten Vorhaben in Übereinstimmung gebracht
werden.
Auf
Grund der veränderten verkehrlichen Situation in der Südstadt und der
veränderten Entwicklung des B-Plangebietes ist der Rückbau des Pollers
sinnvoll.
Das
Plangebiet selbst hat sich ausschließlich für den Wohnungsbau entwickelt.
Verkehrsintensive Nutzungen gewerblicher Art sind durch die Festsetzungen des
B-Planes ausgeschlossen.
Darüber
hinaus ist die bedarfsorientierte Vermarktung des Gebietes in den letzten
Jahren dahingehend erfolgt, dass eine klare Abkehr vom festgesetzten
Geschoßwohnungsbau zugunsten des individuellen Einfamilien-, Doppel- und
Reihenhausbaus erfolgt ist.
Dies hat eine deutliche Reduzierung des prognostizierten Verkehrsaufkommens für
das Gebiet selbst zur Folge.
·
Mit veränderten
Planungs- und Entwicklungsabsichten der Deutschen Bahn AG zur Nutzung der im
Osten angrenzenden Eisenbahnanlagen haben sich neue Emissionsauswirkungen auf
das Bebauungsplangebiet ergeben.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung
und Entwicklung und zur Behebung eines diesbezüglichen Aktualitätsdefizits
sollen die Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aktualisiert und angepasst werden.
·
Nicht mehr
zweckmäßige Festsetzungen zu Grünflächen, Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen und untergeordnete
Festsetzungen wie Neben- und Gemeinschaftsanlagen sowie zu Anpflanz- und
Erhaltungsgeboten sollen gleichzeitig aufgehoben bzw. realistischen Bedingungen
angepasst werden.
Roland Methling