Beschlussvorlage - 0026/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0026/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2308,60,66,67,73,83

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 5 Abs. 1 BauGB

 

23.01.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.03.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

11.02.2008 19:00

12.02.2008 17:00

20.02.2008 17:00

 

21.02.2008 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

2. Änderung  des Flächennutzungsplans

Erweiterung der Sondergebietsflächen im

Überseehafen

 

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Beschluss über den Flächennutztungsplan Nr. 1193/05 vom 01.03.2006

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1.

Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock als naturnahe Grünflächen G.16.5, G.16.8 und G.16.13 dargestellten Flächen sollen künftig in  Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Hafen" integriert und ausgewiesen werden.

 

2.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind öffentlich auszulegen

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Für das überwiegende Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock ist der Flächennutzungsplan vom 01.03.2006 wirksam.

Gerade im Raum Nord-Ost der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.


 

Andererseits wurden im Bereich des Überseehafens (Sondergebietsflächen „Hafen“) innerhalb der großen Sonderbauflächen (insgesamt ca. 688 ha) besonders sensible Bereiche (ca. 22 ha) entsprechend dem von der Bürgerschaft beschlossenen Rahmenplan „Überseehafen“ als Grünflächen ausgewiesen.

 

Durch eine forcierte Intensivierung der Umschlags- und Ansiedlungstätigkeit in den letzten Jahren sind alle im Rahmenplan noch aufgezeigten Reserveflächen insbesondere für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Logistikbetriebe größtenteils bereits genutzt worden bzw. eine Nutzung ist absehbar. Es stehen nur noch wenige erschlossene Restflächen zur Verfügung.

Im Rahmen der Aufstellung des Hafenentwicklungsplanes 2010/2015 wurde ein weiterer erheblicher Bedarf sowohl für den Bereich der klassischen Umschlagsfunktionen wie auch für Industrie- und Logistikfunktionen nachgewiesen.

Die in den Rostocker Handelshäfen für den Umschlag zur Verfügung stehenden Flächen reichen bis 2015 aus, wenn auch erhebliche Umwidmungen innerhalb der Hafenterritorien und Anpassung der Infrastrukturen erforderlich sind.

Neben der Möglichkeit der Ansiedlung in den im Flächennutzungsplan dargestellten angrenzenden Sonderbauflächen müssen für den prognostizierten Flächenbedarf aber auch alle Reserveflächen im jetzigen Hafengebiet mobilisiert werden.

Da einer intensiven Entwicklung der Flächen im bestehenden Hafengebiet der Vorrang gegenüber einer extensiven Flächenerweiterung gegeben wird, sollen die bisher ausgewiesenen Grünflächen unter besonderer Beachtung der naturschutzrechtlichen und weiteren Umweltbelange der Sonderbauflächennutzung  „Hafen“ zugänglich gemacht werden.

Die Fortschreibung des Rahmenplans „Überseehafen“ erfolgt zeitnah dazu.

 

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt, da die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, vorbereitet wird. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daher frühzeitig um Ihre Stellungnahme, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, gebeten. Dabei wurden nur relevante Belange mitgeteilt, die bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes bekannt waren.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und im Rahmen der Vorstellung des Hafenentwicklungsplans auf einer Sitzung des Ortsbeirates Gehlsdorf/ Nordost unterrichtet wurde, wird von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.

 

Der vorliegende Entwurf der 2.  Änderung des Flächennutzungsplanes soll deshalb

zur Auslegung beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

11.02.2008 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

Erweitern

12.02.2008 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

20.02.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

21.02.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

05.03.2008 - Bürgerschaft