Beschlussvorlage - 0026/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans
Erweiterung der Sondergebietsflächen im Überseehafen
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.03.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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11.02.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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12.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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20.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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21.02.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.03.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 5 Abs. 1 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus Ausschuss für Stadt- und
Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
12.02.2008 17:00 20.02.2008 17:00 21.02.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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2. Änderung
des Flächennutzungsplans Erweiterung der
Sondergebietsflächen im Überseehafen Aufstellungs-
und Auslegungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
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Beschluss
über den Flächennutztungsplan Nr.
1193/05 vom 01.03.2006 |
keine |
keine |
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Beschlussvorschlag |
Die im wirksamen Flächennutzungsplan
der Hansestadt Rostock als naturnahe Grünflächen G.16.5, G.16.8 und G.16.13
dargestellten Flächen sollen künftig in
Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Hafen"
integriert und ausgewiesen werden. 2. Der
Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) und die
Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
sind öffentlich auszulegen |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Für das überwiegende Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock ist der
Flächennutzungsplan vom 01.03.2006 wirksam.
Gerade im Raum Nord-Ost der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter
Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner
Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des
wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und
Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.
Andererseits wurden im Bereich des Überseehafens
(Sondergebietsflächen „Hafen“) innerhalb der großen
Sonderbauflächen (insgesamt ca. 688 ha) besonders sensible Bereiche (ca. 22 ha)
entsprechend dem von der Bürgerschaft beschlossenen Rahmenplan
„Überseehafen“ als Grünflächen ausgewiesen.
Durch eine forcierte Intensivierung der Umschlags- und
Ansiedlungstätigkeit in den letzten Jahren sind alle im Rahmenplan noch aufgezeigten
Reserveflächen insbesondere für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und
Logistikbetriebe größtenteils bereits genutzt worden bzw. eine Nutzung ist
absehbar. Es stehen nur noch wenige erschlossene Restflächen zur Verfügung.
Im Rahmen der Aufstellung des Hafenentwicklungsplanes 2010/2015
wurde ein weiterer erheblicher Bedarf sowohl für den Bereich der klassischen
Umschlagsfunktionen wie auch für Industrie- und Logistikfunktionen
nachgewiesen.
Die in den Rostocker Handelshäfen für den Umschlag zur Verfügung
stehenden Flächen reichen bis 2015 aus, wenn auch erhebliche Umwidmungen
innerhalb der Hafenterritorien und Anpassung der Infrastrukturen erforderlich
sind.
Neben der Möglichkeit der Ansiedlung in den im Flächennutzungsplan
dargestellten angrenzenden Sonderbauflächen müssen für den prognostizierten
Flächenbedarf aber auch alle Reserveflächen im jetzigen Hafengebiet mobilisiert
werden.
Da einer intensiven Entwicklung der Flächen im bestehenden
Hafengebiet der Vorrang gegenüber einer extensiven Flächenerweiterung gegeben
wird, sollen die bisher ausgewiesenen Grünflächen unter besonderer Beachtung
der naturschutzrechtlichen und weiteren Umweltbelange der
Sonderbauflächennutzung „Hafen“
zugänglich gemacht werden.
Die Fortschreibung des Rahmenplans „Überseehafen“
erfolgt zeitnah dazu.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt, da die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, vorbereitet wird. Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daher frühzeitig um
Ihre Stellungnahme, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, gebeten. Dabei wurden nur relevante
Belange mitgeteilt, die bereits bei der Aufstellung des wirksamen
Flächennutzungsplanes bekannt waren.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und im Rahmen der
Vorstellung des Hafenentwicklungsplans auf einer Sitzung des Ortsbeirates
Gehlsdorf/ Nordost unterrichtet wurde, wird von einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.
Der vorliegende Entwurf der 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes soll deshalb
zur Auslegung beschlossen werden.
Roland Methling