Beschlussvorlage - 0007/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vergabepraxis - Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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30.01.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Änderung
der Vergabepraxis - Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0555/07-A |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in der
Sitzung am 12. September 2007 über den Antrag Nr. 0555/07-A „Änderung der
Vergabepraxis - Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit“ entschieden.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, bis zur
Sitzung der Bürgerschaft am 05. Dezember 2007 die Vergabepraxis in der
Hansestadt Rostock neu zu regeln. Die kommunalen Eigenbetriebe und
Eigengesellschaften wurden angeschrieben. Von den städtischen Eigenbetrieben
und Eigengesellschaften wurde das politische Anliegen der Bürgerschaft positiv
aufgenommen.
Ein Formblatt wurde entwickelt und wird den
Vergabevorschriften der Stadt beigefügt und den Eigenbetrieben und
Eigengesellschaften zur Verfügung gestellt.
Roland Methling
Entwurf
Formular
zur Erklärung des Bieters über die Produktionsbedingungen
Nachweis
zur Eignung des Bieters über seine
Zuverlässigkeit nach § 97 und 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat eine Änderung der
Vergabepraxis der Hansestadt Rostock beschlossen.
Danach soll verhindert
werden, dass die Stadt künftig Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
einkauft.
Folgende Produkte sind
von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen:
· Bälle, Sportartikel,
Sportbekleidung
· Spielwaren
· Teppiche, Wohn- und
Kleidungstextilien
· Lederprodukte
· Billigprodukte aus
Holz
· Pflastersteine
· Agrarprodukte wie
Kakao, Orangensaft oder Tomatensaft
In welchem
Land/Ländern werden die von Ihnen angebotenen oben genannten Produkte
hergestellt oder bearbeitet?
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Falls oben genannte
Produkte in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet
werden, ist folgender
Nachweis bzw. Erklärung erforderlich:
Nachweis:
· Eine unabhängige
Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer
Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder
bearbeitet wurde (z.B. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) liegt bei
Liegt kein Nachweis
vor ist nachfolgende Erklärung abzugeben.
· Ich/Wir versichern,
dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention Nr. 182
hergestellt und/oder verarbeitet wurde
Ja
Nein
Kann auch diese
Erklärung nicht abgegeben werden, ist folgende Zusicherung notwendig:
· Ich/Wir erklären
verbindlich, dass mein/unser Unternehmen meine/unsere Lieferanten
und deren
Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der
ausbeuterischen
Kinderarbeit eingeleitet haben
Ja
Nein
Entsprechende Codes of
Conducts sowie Beschreibungen über die eingeleiteten
Maßnahmen sollen
beigelegt werden.
· Ich bin/Wir sind uns
bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von diesem
und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
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Datum, Stempel,
Unterschrift