Beschlussvorlage - 1195/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1195/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

44,20,41,60,88

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

21.12.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

30.01.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Finanzausschuss     10.01.2008 17:00

Kulturausschuss       17.01.2008 17:00

Sitzungstermin

federführend

 

 

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Musikschulzentrum Große Stadtschule, Wallstr. 1

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0062/03-BV

0370/04-BV

0588/04-A
1280/06-BV

569/07-A

 

 

 

Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft nimmt die Nutzungskonzeption für das neue Musikschulzentrum im

   Gebäude der Großen Stadtschule, Wallstr. 1 zur Kenntnis.

 

2. Zur Absicherung der neben einer möglichen Förderung erforderlichen zusätzlichen 

    städtischen Eigenanteile werden die Immobilien Wallstr. 1, Schillerplatz 2, John-Brinck- 

    man-Str. 5 und 6, sowie Rosa-Luxemburg-Str. 1 in das Anlagevermögen des    

    Eigenbetriebs Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt 

    Rostock (KOE) übertragen und zügig veräußert.

 

3.  Die drei Einrichtungen Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny" (Musikschule der

    Hansestadt Rostock), Neue Musikschule "Carl Orff" e. V. und Jugend-Musikkorps e. V.

     werden als fester Bestandteil der Rostocker Kultur auf der Grundlage der mittelfristigen

    Kosten-, Finanz- und Zuschussplanung abgesichert.

 

 

finanzielle Auswirkungen

s.u.

 

Begründung

 

I. Das Gebäude der „Großen Stadtschule“ wird durch die Verlagerung des Schulbetriebes in das   Gebäude am Goetheplatz zum Schulhalbjahreswechsel im Februar 2008 frei. Bereits seit mehreren Jahren gibt es intensive Überlegungen, wie das historische Gebäude im Herzen der Stadt weiterhin eine öffentliche Nutzung erfahren kann. Nach intensiver Diskussion und Prüfung hat sich aus einer Vielzahl von Überlegungen das Konzept des „Musikschulzentrums“ herauskristallisiert. Die Beteiligten möchten so diesen zentralen Ort zu einem vitalen und lebendigen Kulturzentrum machen, in dem es vielen Nutzerinnen und Nutzern, Vereinen und Initiativen möglich sein wird, sich musisch und anderweitig kulturell zu betätigen.

 

Als ein weiterer Aspekt ist zu berücksichtigen, dass der Erhalt eines lebendigen Ortes in der Innenstadt auch das urbane Zentrum der Hansestadt Rostock stärkt, da die Frequenz der Nutzerinnen und Nutzer, die das Haus durch die Schülerzahlen haben wird, sehr hoch ist. Dies liegt auch im Interesse von übergreifender Stadtplanung und –entwicklung.

 

Bei  Anerkennung des vorgelegten Konzeptes des „Musikschulzentrums“ als Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtung wäre es möglich, die anfallenden Sanierungskosten mit einem nicht unbeträchtlichen Anteil an Städtebaufördermitteln zu bewältigen (s.u.). Nur so ist es der Hansestadt Rostock möglich, diese Investition zu tätigen und so ein positives Signal für die kulturelle Landschaft in der Hansestadt zu setzen.

 

Im Folgenden sind kurz die Profile der drei Einrichtungen skizziert, die die Hauptnutzer des Gebäudes sein werden.

 

1. Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“, Musikschule der Hansestadt Rostock

siehe auch Anlage 1: „Analyse und Konzeption“

 

Das Konservatorium unterrichtet auf der Basis des bundesweit anerkannten Lehr- und Strukturplanes des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) in musikalischen Grundfächern, in allen Instrumental- und Vokalfächern, Ensemble- und Ergänzungsfächern und besitzt eine umfangreiche Studienvorbereitende Ausbildung (SVA).

 

Das Konservatorium hat seit der politischen Wende seine Schülerzahl verdreifacht

(530 Schüler → 1650 Schüler): Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus allen sozialen Schichten können die Angebote wahrnehmen. Die musikalischen Grundfächer wie z.B. Musikalische Früherziehung und die Breitenausbildung wurden seit der Wende stark ausgebaut und durch neue Angebote (Eltern-Kind-Kurs ab 3 Monate, Instrumentenkarussell, Schnupperkurs usw.) bereichert. Der Gruppen- und der Klassenunterricht wurden in den vergangenen fünf Jahren vervielfacht.

 

In den Instrumentalfächern kann das Konservatorium auf ein Angebot „von der Piccoloflöte bis zur Orgel“ verweisen. Auch sogenannte „Orchideen-Instrumente“ (seltene Instrumente), wie

z. B. Oboe, Fagott, Horn, Posaune werden am Konservatorium unterrichtet. Die Anzahl der Schüler in der Streicherabteilung hat z. Z. einen Höchststand erreicht.

 

Entsprechend den Schülerwünschen wurde die Ausbildung in dem musik-popularen Bereich intensiviert (Gründung einer Bigband, Rockbands usw.). Seit dem Schuljahr 2007/08 wurden die vier Fachbereiche um den Fachbereich Popularmusik (mit einem eigenen Fachbereichsleiter) erweitert.

 

Im Bereich der Ergänzungsfächer gehört das Konservatorium zu den wenigen Musikschulen, die noch umfassend die Fächer Korrepetition und Theorie/Gehörbildung anbieten.

 

Das Leitbild „Ensemble-Musikschule“ gründet sich auf eine große Ensemble- und Orchesterarbeit:

Jugendsinfonieorchester (JSO), Junior-Streichorchester, „Streich-Hölzer“ (fünf- bis zehnjährige SchülerInnen), Kammerorchester, Chor, zahlreiche kleine Ensembles mit vier bis zehn Schülern, Bigband, Rock-Pop- und Folk-Formationen). Die Ensemble- und Orchesterarbeit optimiert die Leistungsmotivation, realisiert das Lernen von sozialer Kompetenz, optimiert die Identifikation mit der Musikschule und ist ein Werbeträger für die Hansestadt Rostock. Zwischen dem JSO und der Norddeutschen Philharmonie wurde im Jahr 2006 feierlich eine Orchesterpatenschaft besiegelt.

In der Studienvorbereitenden Abteilung (SVA), die Teil des Strukturplanes des VdM ist,

finden sich die leistungsstarken Schüler des Konservatoriums. Es besteht ein enger pädagogischer Kontakt zu den Professoren der Hochschule für Musik und Theater (HMT).

In jedem Schuljahr beginnen ca. fünf Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums ein Musikstudium. Ehemalige Schüler des Konservatoriums spielen in verschiedenen berühmten Orchestern (Staatskapelle Berlin, Gewandhausorchester Leipzig usw.).

 

Am Wettbewerb „Jugend musiziert“, dem bundesweit größten Wettbewerb des Laienmusizierens, nimmt das Konservatorium jährlich mit ca. 40 bis 50 Schülerinnen und Schülern teil. Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen (Regionalwettbewerb, Landeswettbewerb, Bundeswettbewerb). Ca. fünf bis 10 Teilnehmer schaffen es jährlich bis zum Bundeswettbewerb und vertreten mit ihrem außerordentlichen Können bundesweit erfolgreich die Hansestadt Rostock.

 

Das Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“ ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

Das Konservatorium ist z. Z. die größte kommunale Musikschule in Mecklenburg-Vorpommern.



2. Neue Musikschule „Carl Orff“ e. V.

 

Die von Carl Orff in seinem Schulwerk angeregte und praktizierte Verknüpfung von Musik, Sprache und Bewegung bestimmt seit Gründung der Musikschule im Jahr 1983 das pädagogische Konzept der Neuen Musikschule. Die Einbeziehung bildnerischer Gestaltungsmittel erweitert dieses und bietet die Möglichkeit einer an allen Sinnen ausgerichteten Ausbildung, in deren Zentrum der Schüler mit seinen spezifischen Bedürfnissen und Potenzen steht. Die mit anderen Ausdrucksmitteln vernetzte Form musikalischer Tätigkeit soll die Entfaltung und Entwicklung der gesamten Persönlichkeit unterstützen. Das gilt nicht nur hinsichtlich der Förderung zukünftiger Berufsmusiker, sondern für alle Schüler, seien sie 2 oder 72 Jahre alt, hoch begabt oder geistig behindert.

 

Im Sinne dieser Zielstellung hat ein großer Teil der Pädagogen eine Zusatzausbildung bzw. ein Studium im Fach „Elementare Musikpädagogik“ abgeschlossen, zum Instrumentarium zählen nicht nur Klavier und Co sondern immer auch die Orff-Instrumente in ihrer Vielfalt.

 

Die Musikschule wurde 1983 als Musikunterrichtskabinett gegründet und erhielt 1991 mit Einverständnis der Witwe, Lieselotte Orff, den Namen „Carl Orff“. Seit dieser Zeit ist die Musikschule auch das nordöstliche Regionalzentrum der Orff-Schulwerk-Gesellschaft, die die Arbeit der Musikschule ebenso unterstützt wie die C.-Orff-Stiftung.

 

Zurzeit werden ca. 760 Schüler in 17 Instrumentalfächern unterrichtet. Hinzu kommt der Unterricht in den Fächern Gesang, Musiktheorie und therapeutischer Unterricht sowie die Vielzahl der Kursangebote der Elementaren Musikpädagogik (Zwergenmusik, Früherziehung, Instrumenten-karussell, Tänzerische Früherziehung, Tanz, Orff-Gruppe, „Orff in school“,„Eguana“, Musiktheater, Weiterbildung EMP). Das Altersspektrum reicht vom einjährigen Kleinkind bis zum Senior, der Schwerpunkt liegt allerdings in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im Zuge der Entwicklung der Ganztagsschulen wurde der Unterricht teilweise dezentralisiert und findet vor Ort an den Schulen statt.

Die Neue Musikschule „Carl Orff“ e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

 

3. Jugend-Musikkorps Rostock e. V.

1992 gründete sich der Verein Jugend-Musikkorps Rostock e.V. mit Sitz im Rostocker Freizeitzentrum, um die Arbeit des Orchesters in neuer Trägerschaft zu sichern. Der Verein ist Mitglied im Dachverband des Rostocker Freizeitzentrums.

 

Das Hauptziel des Vereins ist die Erhaltung des Orchesters in seiner Vielfalt der Instrumente und der verschiedenen Formationen sowie eine sinnvolle, interessante Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen. Jedes Kind, egal wie begabt, hat im Verein die Möglichkeit, im Orchester zu musizieren. Derzeit erhalten ca. 100 Schülerinnen und Schüler eine fundierte musikalische Instrumentalausbildung, die sie für ihre Mitwirkung im Nachwuchsorchester, im Jugendblasorchester oder in der Big-Band benötigen. 45 Musiker sind Mitglied im großen Orchester.

 

Die Kinder und Jugendlichen und deren Familien haben eine starke Bindung an den Verein Jugend-Musikkorps e. V. Das resultiert daraus, dass die meisten Kinder vom 5. / 6. Lebensjahr bis zu Beginn des Berufslebens begleitet werden. Zur Sicherung der Qualität der Ausbildung werden seit 1993 regelmäßige jährlich 3 Proben- und Ferienlager organisiert.

Das Jugend-Musikkorps Rostock e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

Der Verein ist Mitglied im Bläserverband Mecklenburg-Vorpommern.




II. Um belastbare Daten für die Planungs- und Umsetzungsphase zu erhalten, hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen (0569/07-A), dass zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen sind:

 

 

a) Festlegungen zur Erstellung einer HU-Bau

Die Kosten wurden vom KOE ermittelt. Sie sind in dem Haushalts-Planentwurf 2008 berücksichtigt (HHST 02.3310.94000002: 195,0 TEUR). Eine Finanzierung durch Städtebaufördermittel ist möglich und sinnvoll.

 

b) Beginn der Sanierungsarbeiten

Der Beginn ist abhängig von den endgültigen Finanzierungszusagen des Landes und der Sicherung der zusätzlichen städtischen Eigenmittel. Bei einer Verzögerung des Beginns der Sanierungsarbeit droht ein Leerstand, der Kosten verursachen wird (u. a. Vandalismus, später einsetzende Einsparungen bei den jetzigen Standorten, späterer Verkauf der Villen usw.).

Insofern sollte der Beginn des Musikschulbetriebes unter der Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen (Teilumzug des Unterrichtsgeschehens aus der John-Brinckman-Str. 5 oder 6) so früh wie möglich erfolgen.

 

c) Zeitliche Festlegung des möglichen Einzugs beider Musikschulen (Umzugstermin)

Der Umzug wird ca. ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen und muss in den Schulferien stattfinden. Die Winterferien (Februar) sind geeigneter als die Sommerferien (konzeptionelle Vorbereitung des neuen Schuljahres, Betriebsferien).

Die Sanierungszeit beträgt aus jetziger Sicht maximal zwei Jahre (einschließlich der Planungsphase). Es sollte der Umzugstermin Februar 2010 angestrebt werden.

 

d) Aussagen über die Finanzierung

Für die Umsetzung des Standortwechsels wurde vom Bauplanungsbüro Buchholz und Schlettwein im Jahr 2006 eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche zwei Varianten beschreibt (Anlage 2).

Es wird die Variante B (Ausbau des Dachgeschosses) empfohlen, durch die der angemeldete Raumbedarf der drei Einrichtungen realisiert werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 5,4 Mio. EUR Gesamtkosten aus.

Mit den drei Nutzern hat es in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche zu Informations- und Abstimmungszwecken gegeben. Die gemeinsame Nutzung des Gebäudes Wallstr. 1 stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, die in weiteren kommunikativen Prozessen intensiv bearbeitet werden wird. So ist zum Beispiel die Frage der Inanspruchnahme von Fläche sowie gemeinsame Nutzung von Tanzsaal, Aula etc. noch von den Nutzern konkret zu klären (daher haben die Aussagen über qm/pro Nutzer in den u.s. Tabellen keinen verbindlichen Charakter sondern dienen der kalkulatorischen Orientierung). Bei allen Beteiligten besteht Einigkeit, dass die Sicherung des Objektes für eine kulturelle Nutzung, vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, eine wichtige Entscheidung für die Hansestadt Rostock darstellt.

 

 

Städtebaufördermittel:

 

Die Große Stadtschule liegt außerhalb des Sanierungsgebietes; ungeachtet dessen wird hier durch das zuständige Ministerium eine Förderung mit Städtebaufördermitteln in Betracht gezogen. Voraussetzung für die Förderung durch das Land ist die grundsätzliche Entscheidung der Kommune, das Projekt auf der Grundlage des vorgelegten Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes umzussetzen und insbesondere die erforderlichen zusätzlichen städtischen Eigenanteile aufzubringen. Eine Förderung könnte für maxiaml 75% der zuwendungsfähigen Kosten für den Modernisierungsanteil und ggf. 50% für notwendige Erweiterungen erfolgen. Für den Fall, dass die Förderung sich an der Anzahl der Schüler/innen im Sanierungsgebiet orientiert, würde der Fördersatz bei 50% liegen. Hierzu werden derzeit Gespräche durch das Bauamt und die RGS mit dem zuständigen Ministerium geführt.

 

Der kommunale Eigenanteil an der Gesamtfinnazierung soll u.a. durch den Verkauf der vier Stadtvillen refinanziert werden. Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) hält einen Verkaufserlös in entsprechender Höhe für realistisch.

 

 

Gesamtkosten

   5.400.000,00 €

abzgl. nicht förderfähige Kosten (NFK) in Höhe von 5 %

      270.000,00 €

ergibt förderfähige Kosten

   5.130.000,00 €

 

 

 

Konserva-torium

MS

Carl Orff

Jugend-Musikkorps

Sonstige

Summe

prozentuale

Kosten HRO

 

 

 

 

 

 

Anteile

 

zusätzl. EA, NFK

 

 

 

 

 

 

 

 

Flächenbedarf in m²

2270

750

150

150

3320

 

 

Anteil

0,6837

0,2259

0,0452

0,0452

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenanteil in € bezogen auf förderfähige Kosten

3.507.560

1.158.886

231.777

231.777

5.130.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fördersatz Schule außerh. SG *1

25%

25%

75%

75%

 

 

 

Zuschuss in €

876.890

289.721

173.833

173.833

1.514.277

28,04%

 

zus. Eigenanteil in €

2.630.670

869.164

57.944

57.944

3.615.723

66,96%

3.615.723

NFK in €

 

 

 

 

270.000

5,00%

270.000

Summe in €

 

 

 

 

 

 

3.885.723

Anteil HRO an Gesamtkosten

 

 

 

 

 

 

71,96%

 

 

 

 

 

 

 

 

Fördersatz allg. Gemeindedarfs-einrichtung

75%

75%

75%

75%

 

 

 

Zuschuss in €

2.630.670

869.164

173.833

173.833

3.847.500

71,25%

 

zus.Eigenanteil in €

876.890

289.721

57.944

57.944

1.282.500

23,75%

1.282.500

NFK in €

 

 

 

 

270.000

5,00%

270.000

Summe in €

 

 

 

 

 

 

1.552.500

Anteil HRO an Gesamtkosten

 

 

 

 

 

 

28,75%

 

 

*1 Bei der Berechnung der nutzerbezogenen förderungsfähigen Kosten wurden 50 % Nutzer/Schüler aus dem SG unterstellt (Gebäude außerhalb SG).

 

Alle Angaben sind ca. Zahlen aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung



 

e) Aussagen zu Folge- und Unterhaltungskosten

Das Konservatorium nutzt derzeit stadteigene Gebäude, für die keine Mietkosten anfallen.

Die Betriebskosten sind im laufenden Haushalt enthalten. Es ist allerdings anzumerken, dass auch bei Verbleib des Konservatoriums in den bisher genutzten Räumlichkeiten in absehbarer Zeit Mietzahlungen an den KOE anfielen.

 

 

Die Ermittlung der Folge- und Unterhaltungskosten erfolgte durch den KOE und in nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Basis für die Berechnungen sind folgende Annahmen:

 

-          Die Gesamtnutzfläche des Objektes beträgt 4357 qm. Auf der angegebenen Hauptnutzfläche (HFN) je Nutzer ist die Kaltmiete kalkuliert. Die berechneten Betriebskosten beziehen sich auf die HFN und die gemeinsam genutzten Räume, Sanitär- Technik- und Verkehrsflächen und den Hausmeisterraum.

-          Die Kalkulation des Mietzinses basiert auf der Annahme, dass die jetzigen Standorte (Schillerplatz 2, J.-Brinckman-Str. 5-6 und R.-Luxemburg-Str. 1) verkauft werden und der Erlös zur Deckung der Umbaukosten verwendet wird. Deshalb wurden Kreditzinsen für eine Laufzeit von drei Jahren berücksichtigt.

-          Die Betriebskosten sind mit 2,10 EUR/qm (inkl. Strom) angesetzt. Dieser Wert ist ein Durchschnittssatz. Jedoch besteht keine Erfahrung in der energetischen Bewertung dieses Objektes. Durch den Standard der Sanierung, vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten ist allerdings davon auszugehen, dass die Kosten pro/qm geringer sind als in dieser Rechnung angesetzt.

 

 

 

Kaltmiete und Betriebskosten der Großen Stadtschule

Kalkulation

 

 

 

 

 

 

 

Nutzer

 

 

Hauptnutz-fläche

(HNF) in qm

 

anteilige gemeinsam genutzte Fläche in qm

 

 

 

Gesamt-fläche in qm

 

Förderung 29,5%

 

Förderung 70%

Betriebskosten:

auf die Gesamtfläche (4357 qm)

 

 

 

Kaltmiete/qm

(HNF)

 

 

Kaltmiete mtl (HNF)

 

 

Kaltmiete/

qm (HNF)

 

 

Kaltmiete mtl. (HNF)

 

 

 

€/qm

 

 

mtl.

Betriebskost.

 

Konser-vatorium

 

1731

 

1273

 

3004

 

6,05 €

 

10.473 €

 

3,38 €

 

5.851 €

 

2,10 €

 

6.308 €

 

Carl Orff

480

353

833

6,05 €

2.904 €

3,38 €

1.622 €

2,10 €

1.749 €

 

JMK

150

110

260

6,05 €

908 €

3,38 €

507 €

2,10 €

546 €

 

Sonstige

150

110

260

6,05 €

908 €

3,38 €

507 €

2,10 €

546 €

 

Summe:

2511

1846

4357

 

15.193 €

 

8.487 €

 

9.149 €

 





Kosten- und Zuschuss-Entwicklung

 

 

1. Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“

 

Schillerplatz 2, J.-Brinckman-Str. 5/6, Waldemarhof

 

 

 

 

in EUR

 

Ausgaben

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Jahr

PK

SK

Mieten

BK

gesamt

Eigenanteil

HRO

Land

M-V

gesamt

2005

1.312.046

93.474

23.342

109.684

1.538.546

570.260

673.823

294.463

1.538.546

2006

1.316.263

99.270

23.342

116.948

1.555.823

584.105

677.255

294.463

1.555.823

2007

1.375.600

107.100

22.986

123.614

1.629.300

609.300

720.000

300.000

1.629.300

2008

1.422.500

119.300

138.300

93.100

1.773.200

625.100

848.100

300.000

1.773.200

2009

1.450.950

121.700

138.300

95.000

1.805.950

637.602

868.348

300.000

1.805.950

2010

1.479.400

124.100

138.300

96.900

1.838.700

650.104

888.596

300.000

1.838.700

2011

1.507.850

126.500

138.300

98.700

1.871.350

662.606

908.744

300.000

1.871.350

2012

1.536.300

128.800

138.300

100.600

1.904.000

675.108

928.892

300.000

1.904.000

2013

1.564.750

131.200

138.300

102.400

1.936.650

687.610

949.040

300.000

1.936.650

 

 

Wallstraße 1

 

 

 

 

 

 

 

 

in EUR

 

Ausgaben

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Jahr

PK

SK

Mieten

BK

gesamt

Eigenanteil

HRO

Land

M-V

gesamt

2010

1.479.400

124.100

70.200

75.700

1.749.400

650.104

799.296

300.000

1.749.400

2011

1.507.850

126.500

70.200

77.200

1.781.750

662.606

819.144

300.000

1.781.750

2012

1.536.300

128.800

70.200

78.700

1.814.000

675.108

838.892

300.000

1.814.000

2013

1.564.750

131.200

70.200

80.200

1.846.350

687.610

858.740

300.000

1.846.350

 

Rechnungsbedingungen für das Konservatorium

1. Für Personalkosten (PK) und Betriebskosten (BK) werden inflationsbereinigte Steigerungsraten angesetzt (2%).

2. Die Betriebskosten (BK) beinhalten sämtliche gebäudebezogenen Positionen (einschl. Reinigung).

 

3. Bei den Gebäuden Schillerplatz 2, J. Brinkman-Str. 5/6 wird ab 2008 eine kalkulatorische Miete von 5 €/qm angesetzt.

 

 

 

 

 

2. Neue Musikschule "Carl Orff" e. V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in Euro

 

Rosa-Luxemburg-Straße

 

Wallstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PK

SK

Mieten

BK

gesamt

 

PK

SK

Mieten

BK

gesamt

2005

360.124

20.087

32.604

11.940

424.755

 

 

 

 

 

 

2006

350.076

19.277

29.737

15.747

414.837

 

 

 

 

 

 

2007

370.600

10.200

32.000

11.000

423.800

 

 

 

 

 

 

2008

370.500

15.600

30.000

11.300

427.400

 

 

 

 

 

 

2009

370.500

15.600

30.000

11.500

427.600

 

 

 

 

 

 

2010

370.500

16.100

30.000

11.800

428.400

 

370.500

16.100

19.500

21.000

427.100

2011

370.500

16.100

30.000

12.000

428.600

 

370.500

16.100

19.500

21.400

427.500

2012

370.500

16.600

30.000

12.300

429.400

 

370.500

16.600

19.500

21.800

428.400

2013

370.500

16.600

30.000

12.500

429.600

 

370.500

16.600

19.500

22.200

428.800



 

Zuschussentwicklung bei der Neuen Musikschule bei Nutzung der Großen Stadtschule ab 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Ausgaben in €

Einnahmen in €

 

PK

SK

Mieten

BK

Gesamt

Eigenanteil

HRO

Land

Gesamt

2005

360.124

20.087

32.604

11.940

424.755

214.784

108.400

101.571

424.755

2006

350.076

19.277

29.737

15.747

414.837

211.937

103.900

99.000

414.837

2007

370.600

10.200

32.000

11.000

423.800

226.710

103.590

93.500

423.800

2008

370.500

15.600

30.000

11.300

427.400

224.800

103.600

99.000

427.400

2009

370.500

15.600

30.000

11.500

427.600

224.800

103.800

99.000

427.600

2010

370.500

16.100

19.500

21.000

427.100

224.800

103.300

99.000

427.100

2011

370.500

16.100

19.500

21.400

427.500

224.800

103.700

99.000

427.500

2012

370.500

16.600

19.500

21.800

428.400

224.800

104.600

99.000

428.400

2013

370.500

16.600

19.500

22.200

428.800

224.800

105.000

99.000

428.800

 

 

 

3. Jugend-Musikkorps Rostock e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in Euro

 

Kuphalstraße

 

Wallstraße

 

PK

SK

Mieten

BK

gesamt

 

PK

SK

Mieten

BK

gesamt

2005

71.551

7.801

4.722

3.198

87.272

 

 

 

 

 

 

2006

71.642

7.417

4.722

3.198

86.979

 

 

 

 

 

 

2007

68.600

5.600

4.722

3.198

82.120

 

 

 

 

 

 

2008

68.000

4.500

4.700

3.200

80.400

 

 

 

 

 

 

2009

68.000

4.500

4.700

3.300

80.500

 

 

 

 

 

 

2010

68.000

4.600

4.700

3.300

80.600

 

68.000

4.600

6.100

6.500

85.200

2011

68.000

4.600

4.700

3.400

80.700

 

68.000

4.600

6.100

6.600

85.300

2012

68.000

4.700

4.700

3.400

80.800

 

68.000

4.700

6.100

6.700

85.500

2013

68.000

4.700

4.700

3.500

80.900

 

68.000

4.700

6.100

6.800

85.600



Zuschussentwicklung beim Jugend-Musikorps e.V. bei Nutzung der Großen Stadtschule ab 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Ausgaben in €

Einnahmen in €

 

PK

SK

Mieten

BK

Gesamt

Eigenanteil

HRO

Land

Gesamt

2005

71.551

7.801

4.722

3.198

87.272

35.072

52.200

0

87.272

2006

71.642

7.417

4.722

3.198

86.979

34.779

52.200

0

86.979

2007

68.600

5.600

4.722

3.198

82.120

35.120

47.000

0

82.120

2008

68.000

4.500

4.700

3.200

80.400

33.400

47.000

0

80.400

2009

68.000

4.500

4.700

3.200

80.400

33.400

47.000

0

80.400

2010

68.000

4.600

6.100

6.500

85.200

33.400

51.800

0

85.200

2011

68.000

4.600

6.100

6.600

85.300

33.400

51.900

0

85.300

2012

68.000

4.700

6.100

6.700

85.500

33.400

52.100

0

85.500

2013

68.000

4.700

6.100

6.800

85.600

33.400

52.200

0

85.600

 

 

Rechnungsbedingungen Neue Musikschule und Jugend-Musikkkorps

 

 

   Für Sach- und Betriebskosten werden inflationsbereinigte Steigerungsraten angesetzt (ca. 2%)




Mit dem Beschluss zur Erarbeitung der Haushaltsunterlage Bau für das Objekt Wallstr. 1 und die darauf folgenden, hier beschriebenen, Arbeitsschritte ist der Grundstein für die Entstehung des Musikschulzentrums unter maximaler Ausschöpfung der Städtebauförderung in der Rostocker Innenstadt gelegt. 

 

 

 

Roland Methling





Anlagen (liegen in Papierform vor)

Anlage 1 – Analyse und Konzeption, Konservatorium „Rudolf Wagner-Eégeny“,

                  Musikschule der Hansestadt Rostock bis 2010

Anlage 2 – Machbarkeitsstudie, Nutzung der „Großen Stadtschule“

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Beschlüsse

Erweitern

10.01.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

17.01.2008 - Kulturausschuss

Erweitern

30.01.2008 - Bürgerschaft