Beschlussvorlage - 0451/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben "Kauf und Installation eines Kassenautomaten" in Höhe von 73.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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28.08.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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23.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 51 der Kommunalverfassung MV i. V. mit § 6 (3) Hauptsatzung |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
Beteiligt |
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Außerplanmäßige
Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben "Kauf und
Installation eines Kassenautomaten" in Höhe von 73.000 EUR |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
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Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt wird
für folgende Haushaltsstelle erteilt: 02.1100.96000001
Installation Kassenautomat in Höhe von 73.000 EUR Die Deckung erfolgt aus
der Haushaltsstelle 02.5101.98100001 Krankenhaus-Investitionskostenbeitrag in
Höhe von 73.000 EUR |
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Begründung
Mit dem Kassenautomat soll
sichergestellt werden, dass bare Zahlungsvorgänge für Dienstleistungen, die im
Objekt Charles-Darwin-Ring 6 erbracht werden, jederzeit realisiert werden
können. Es ist bereits festzustellen, dass geplante Vertretungsregelungen immer
wieder durch ungeplante und längerfristige Ausfälle durchbrochen werden. Gerade
aber die massenhaften Bezahlvorgänge im Bereich Kfz-Zulassung, aber auch die
der anderen Abteilungen, die in diesem Objekt untergebracht sind, bedürfen
einer sachgerechten organisatorischen Absicherung.
Diese ist, auch unter
Berücksichtigung der mit einer Stellenreduzierung verbundenen Realisierung des
kw-Vermerkes für die ehemalige Kassiererstelle 32 11 000 011, nicht mehr
gegeben.
Die prioritäre
Aufrechterhaltung der Kassenabsicherung während der Öffnungszeiten führte im SG
Verwaltung/Haushalt/Fundwesen bereits zu Leistungsausfällen in anderen
Aufgabenbereichen, wie z. B. Fundbüro oder Sterbefälle.
Die geplante Installation des
Kassenautomaten ist darüber hinaus die Voraussetzung für eine Flexibilisierung
der Öffnungszeiten für bestimmte Kundengruppen und Einzelfälle, welche bisher
regelmäßig an der fehlenden Kassenabsicherung scheiterte.
Die Anschaffung und
Installation eines Kassenautomaten war Entscheidungsgrundlage zur Umwandlung
eines Wiederbesetzungsvermerkes in einen kw-Vermerk der Kassiererstelle
32 11 000 011.
Der Kassenautomat soll im
Rahmen der durch Technik im Amt verfolgten Konsolidierungseffekte menschliche
Arbeitskraft durch Technik ersetzen und zur dauerhaften Aufrechterhaltung des
Einspareffektes durch die im Februar 2008 weggefallene Planstelle beitragen.
Nachweis der Mehrausgaben
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.1100.96000001 |
2008 |
73.000 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
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Kauf und Installation eines
Kassenautomaten |
Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
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Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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0,00 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
73.000 |
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Summe der
voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
73.000 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Seit der Realisierung des kw-Vermerkes für die
ehemalige Kassiererstelle 3211000011 im Febr. 2008 steht für die Absicherung
der Barzahlungsvorgänge nunmehr nur noch eine Stelle zur Verfügung. Als eine
der Voraussetzungen für die Umsetzung des kw-Vermerkes
wurde der Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch
Technik in Form der Beschaffung und Installation eines Kassenautomaten gesehen.
Mit dem Kassenautomat soll sichergestellt werden, dass
bare Zahlungsvorgänge für Dienstleistungen, die im Objekt Charles-Darwin-Ring 6
erbracht werden, jederzeit realisiert werden können.
Bedingt durch die massenhaften Bezahlvorgänge im
Bereich KfZ-Zulassung aber auch die der anderen Abteilungen, die in diesem
Objekt untergebracht sind - es handelt sich hier um ein durschnittliches
Einnahmevolumen von ca. 10 000 EUR an den Öffnungstagen, welches auf hunderte
Einzahlungsvorgänge verteilt ist - bedarf die Sicherstellung der Barkassierung
zwingend einer sachgerechten organisatorischen Absicherung. Diese ist nach der
Stellenreduzierung, verbunden mit der Nichtrealisierung des Projektes
„Kassenautomat“, nicht mehr gegeben.
Es ist bereits jetzt festzustellen, dass hilfsweise geplante
Vertretungsregelungen immer wieder durch nicht planbare und längerfristige
Ausfälle durchbrochen werden.
Ggf. möglich erscheinende Alternativvarianten für die
Bezahlung, wie z. B. die Einführung eines Lastschriftverfahrens oder die
einzelfallbezogene Rechnungslegung mittels Kostenbescheids an die
Kostenschuldner, ist mit einem nicht leistbaren internen Mehraufwand sowie mit
einem hohen Risiko hinsichtlich der Realisierung der Außenstände verbunden.
Beim Lastschriftverfahren ist
jeder Vorgang einzeln zu erfassen und dementsprechend zu
bearbeiten. Dies erfordert,
dass für jeden Vorgang eine Einzugsermächtigung mit vollständiger Adresse,
Bankverbindung und Gebührensumme erfasst wird.
Diese Belege sind dann mit
dem Kassenabschluss an die interne Haushaltsbearbeitung zu senden. Hier beginnt
die Weiterbearbeitung, indem jeder Beleg bei der Finanzadressdatei abgefragt
wird. Ist der Zahlungspflichtige nicht erfasst, erfolgt die Einpflege in die Finanzadressdatei
durch die Stadtkasse, währenddessen die Bearbeitung im Stadtamt ruht. Am
darauffolgenden Tag muss der Beleg wieder über die Adressdatei abgeprüft
werden. Ist die Einpflege vorgenommen worden, kann die Buchung in der AS 400
erfolgen. Somit muss jeder einzelne Beleg mindestens 4 x für die Abarbeitung in
die Hand genommen werden.
Mit dem vorhandenen Personal
im Bereich Haushalt kann diese zusätzliche Aufgabenstellung nicht bewältigt
werden, zumal eine zusätzliche Einbindung auch der Haushaltssachbearbeiter in
die Kassentätigkeit erfolgen musste, da die geplante Kompensation der
entfallenen Kassiererstelle durch Technikeinsatz (Kassenautomat) nicht
realisiert werden konnte.
Die Realisierung der Bezahlvorgänge mittels
Kostenbescheide bedingt die zusätzliche Bescheiderstellung für jeden einzelnen
Bezahlvorgang und seine Übersendung an den Kostenschuldner. Hier ist
erheblicher Mehraufwand für Schreibarbeiten, Papier, Porto und
Einzahlungsüberwachung zu leisten, welcher mit dem vorhandenen Personal nicht
abgedeckt werden kann.
Beide Varianten beinhalten gemeinsam ein nicht
unerhebliches Risiko bei der Einnahmerealisierung.
Das Lastschriftverfahren als
Zahlungsmöglichkeit bereitet der Stadtkasse viele Probleme, da oftmals der
Einzug der geforderten Gebühr nicht erfolgen kann, da die Konten nicht in
entsprechender Höhe gedeckt sind und somit Kosten für die Stadt zusätzlich
entstehen und dann mit dem Bürger wieder Kontakt gesucht werden muss, um die
Gebühren einzuziehen.
Auch die Vollstreckung von rechtskräftigen
Kostenbescheiden bereitet erhebliche Probleme hinsichtlich der Ermittlung der
Kostenschuldner (falsche Adresse), nicht gegebener finanzieller
Leistungsfähigkeit und der Einbindung externer Vollstreckungsbehörden
(einzelfallbezogene Kostenforderung oftmals unter der finanziellen
Vollstreckungsgrenze im Aufwand - Nutzen - Verhältnis).
Die sich hieraus ergebende Zwangslage zur prioritären
Absicherung der Kassentätigkeiten während der Öffnungszeiten führte im
Sachgebiet Verwaltung/Haushalt/Fundwesen bereits zu Leistungsausfällen in
anderen Aufgabenbereichen, wie z.B. Sterbefälle (Sozialbestattungen),
Leistungsbescheiden oder dem Fundbüro.
Da es sich durchweg um pflichtige Aufgaben oder deren
Aufgabenbestandteile handelt, führen diese Ausfälle zum Protest der Betroffenen
und könnten ggf. Haftungsansprüche gegen die Hansestadt Rostock begründen. Auf
die hohe Sensibilität des Bereiches Sterbefälle wird hingewiesen.
Die geplante Installation des Kassenautomaten ist
darüber hinaus die Voraussetzung für eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten
für bestimmte Kundengruppen und Einzelfälle, welche bisher regelmäßig an der
fehlenden Kassenabsicherung scheiterte.
unvorhersehbar:
Die Anschaffung und Installation eines Kassenautomaten war Entscheidungsgrundlage zur Umwandlung eines Wiederbesetzungsvermerkes in einen kw-Vermerk der Kassiererstelle 3211000011. Der Kassenautomat soll im Rahmen der durch Technik im Amt verfolgten Konsolidierungseffekte menschliche Arbeitskraft durch Technik ersetzen und zur dauerhaften Aufrechterhaltung des Einspareffektes durch die im Febr. 2008 weggefallene Planstelle beitragen.
2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.5101.98100001 |
Krankenhaus-Investitionskostenbeitrag |
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in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle |
./. |
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noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. g. Haushaltsjahr |
= |
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als Deckungsquelle eingesetzt |
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Begründung
der Minderausgaben
Durch das Ministerium für
Gesundheit und Soziales M-V wurde für die Hansestadt Rostock zur Beteiligung an
den Kosten der Krankenhausförderung 2008 ein Bescheid in Höhe von 2.681.527,78
EUR am 30.05.2008 erlassen.
Roland Methling