Beschlussvorlage - 0425/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0425/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

26.06.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

15.07.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

10.07.2008 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Außerplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt
in Höhe von 40.400,00 EUR für den Zuschuss zur Sanierung der Altlast Ahlbecker Straße

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

--

--

--

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe wird für die Haushaltsstelle erteilt:


02.1200.98500005 in Höhe von 40.400,00 EUR.


Die Deckung erfolgt durch die Haushaltsstelle 02.1200.36100006 in Höhe von 40.400,00 EUR
- Zuweisung vom Land Sanierung Ahlbecker Straße.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltstelle 02.1200.98500005 in Höhe von 40.400,00 €

Deckung durch die Haushaltsstelle 02.1200.36100006 in Höhe von 40.400,00 €

 

Begründung

 

Die Sanierung des Grundwasserschadens Ahlbecker Straße ist eine dringend durchzuführende Maßnahme. Hier wurden erhebliche Konzentrationen an Lösungsmitteln nachgewiesen, die aus dem Betrieb einer chemischen Reinigung vor 1990stammen. Bewirtschaftet wird das Objekt durch die WIRO GmbH. Eigentümer ist die Hansestadt Rostock. Verantwortlich für die Sanierung ist die WIRO in Wahrnehmung der Pflichten des Inhabers der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück. Das Land hat Fördermittel für die Sanierung kommunaler Altlasten in Aussicht gestellt. Jedoch ist die WIRO nur als kommunales Unternehmen über die Hansestadt Rostock förderfähig.
Die Fördermittel werden über die Hansestadt Rostock beantragt und nach Zuweisung der Mittel
an die WIRO zweckgebunden ausgezahlt.

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.1200.98500005

2008

40.400,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

Zuschuss für Sanierung Altlast Ahlbecker Straße

 


 

1.         Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

x echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

40.400,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

40.400,00

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe gem. § 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

Unabweisbarkeit:

Das Land M-V hat für die Sanierung der Altlast ehemalige chemische Reinigung Ahlbecker Straße 7 Fördermittel in Aussicht gestellt. Sanierungsträger ist die WIRO GmbH. Als kommunales Unternehmen ist sie berechtigt, Fördermittel zu verwenden. Antragsberechtigt ist aber nur die Hansestadt Rostock. Eine direkte Förderung der WIRO kann nicht erfolgen. Deshalb werden die Fördermittel vom Land über die Hansestadt Rostock an die WIRO gegeben. Die Stadt fungiert somit als Fördermittelgeber. Die Mittel sind zweckgebunden. Die Weitergabe erfolgt erst nach der Zuweisung der Mittel vom Land. Für die Hansestadt Rostock erfolgt die Verwendung der Fördermittel kostenneutral. Es werden keine Eigenmittel oder zusätzliche Aufwendungen für die Sanierung durch die Hansestadt Rostock bereitgestellt.

 

Unvorhersehbarkeit:

Die in Aussicht gestellten Fördermittel sind Restmittel aus der Förderperiode 2000 - 2006, vor allem aus Projekten, die nicht alle beantragten Mittel beansprucht haben. Die Mittel müssen noch in diesem Jahr ausgegeben werden, Fördermittel für die Sanierung kommunaler Altlasten ist in der neuen Förderperiode 2007 - 2013 nicht vorgesehen. Das Land hat die Mittel erst kurzfristig in Aussicht gestellt. Eine Zusage der WIRO über die Bereitstellung des Eigenanteils ist auch erst kurzfristig erfolgt.
Klarheit über Notwendigkeit, Umfang und Kosten der Sanierungsmaßnahme konnte erst mit dem in diesem Jahr erstellten Sanierungskonzept und der dazugehörigen Kostenermittlung geschaffen werden.

2.         Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

 

 

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

0,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

0,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

0,00

 

Begründung der Minderausgaben

 

--

 

3.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.1200.36100006

Zuweisungen vom Land Sanierung Ahlbecker Straße

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

40.400,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

0,00

Mehreinnahmen

=

40.400,00

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0,00

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

40.400,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

40.400,00

Begründung der Mehreinnahmen

Die Mehreinnahmen sind zweckgebundene Fördermittel des Landes für die Sanierung der Altlast ehemalige chemische Reinigung Ahlbecker Straße. Die Mittel wurden kurzfristig in Aussicht gestellt und konnten bisher bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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