Beschlussvorlage - 0817/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0817/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 43 Kommunalverfassung M-V

 

19.11.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.12.2007 15:00

I, gez.i.V. Scholze

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Rechnungsprüfungsausschuss

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Klinikausschuss

Finanzausschuss

Jugendhilfeausschuss

Hauptausschuss

Schul- und Sportausschuss

Kulturausschuss

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

Ortsbeirat Hansaviertel (9)

Ortsbeirat Schmarl (7)

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Ortsbeirat Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)

Ortsbeirat Gartenstadt-Stadtweide (10)

Ortsbeirat Lütten Klein (5)

Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

Ortsbeirat Evershagen (6)

Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

Ortsbeirat Groß Klein (4)

Ortsbeirat Reutershagen (8)

Ortsbeirat Biestow (13)

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ortsbeirat Lichtenhagen (3)

 

21.11.2007 16:00

21.11.2007 17:00

21.11.2007 17:00

 

06.12.2007 17:00 29.11.2007 17:00

11.12.2007 16:00

11.12.2007 17:00

12.12.2007 17:00

13.12.2007 17:00

18.12.2007 17:00

18.12.2007 17:00

 

 

21.11.2007 19:00

04.12.2007 18:30

04.12.2007 18:30

 

04.12.2007 18:00

04.12.2007 19:00

04.12.2007 19:00

 

05.12.2007 18:00

 

 

06.12.2007 18:00

06.12.2007 18:30

06.12.2007 18:30

10.12.2007 19:00

11.12.2007 18:00

11.12.2007 19:00

11.12.2007 18:30

11.12.2007 18:00

12.12.2007 19:00

12.12.2007 19:00

13.12.2007 18:30

18.12.2007 18:30

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0738/05-BV

0552/07-BV

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

1.         Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt das anliegende
           Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011.

2.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft halbjährig Sachstands-

            berichte zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 vorzulegen.

3.         Der Finanzausschuss begleitet die Umsetzung des Haushaltsicherungskonzeptes.

4.         Nach Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2008 durch die Bürgerschaft sind die zu             ändernden Kennziffern des Finanzplanes der Hansestadt Rostock für die Jahre 2007-            2011 in das Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 einzuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird ein Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 - wie von der Rechtsaufsicht gefordert, zeitgleich mit dem Entwurf zur Haushaltssatzung 2008 - zur Beschlussfassung zur Sitzung am 19. Dezember 2007 vorgelegt. Grundlage dieses Konzeptes ist das am 4. Juli 2007 beschlossene Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010 (Beschluss Nr. 0552/07-BV) sowie weitergehende Untersuchungen der Verwaltung.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Georg Scholze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept

2008 bis 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss Nr.: 0817/07-BV

zur Beschlussfassung am 19. Dezember 2007

 


Der Inhalt.

 

 

 

Seite

1

Die Ausgangssituation.

5

1.1

Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010.

5

1.2     

Der Nachtragshaushalt 2007.

6

1.3     

Der Haushalts- und Finanzplanentwurf 2008.

7

1.4     

Die Entwicklung der Personalausgaben.

8

1.4.1  

Die rechtlichen Grundlagen einer unternehmerischen Entscheidung.

9

1.4.2  

Die hinreichende Bestimmtheit der kw-Vermerke.

9

1.5     

Die Entwicklung der Transferleistungen.

10

1.6     

Die Entwicklung der sonstigen Finanzausgaben.

11

 

 

 

2      

Die Konsolidierungsmaßnahmen.

13

 

Zusammenfassung der Haushaltsverbesserungen

13

2.1     

Das Volkstheater Rostock.

14

2.2     

Die weitere Senkung der Personalausgaben.

14

2.2.1  

Die Grünflächenunterhaltung.

15

2.2.2  

Die Straßenunterhaltung und die Bauhöfe.

16

2.2.3  

Die technischen Dienste in Schulen und Sportstätten.

17

2.2.4  

Der „Bezirkliche TV zur Konsolidierung und sozialen Absicherung“.

18

2.2.5  

Die Aussetzung des Vollzugs der kw-Vermerke.

18

2.3     

Die weitere Senkung der Ausgaben.

19

2.3.1  

Die Ortsämter.

19

2.3.2  

Die Raumkosten.

20

2.3.3  

Die Transferleistungen.

20

2.4     

Die Vermögensaktivierung.

21

 

 

 

Die Anlagen.

 

(1)

Die konsolidierte Finanzplanung bis 2011

 

(2)

Die Stellen- und Personalkostenentwicklung 2005 bis 2016

 

 

 

 

 


1       Die Ausgangssituation.

 

Der Haushalt der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2001 mit zunächst steigender Tendenz defizitär. Der höchste strukturelle Fehlbetrag wurde im Jahr 2005 mit 45.685 T€ erreicht.

 

Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 27. Oktober 2006 Möglichkeiten zur Wiederherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Ziel beschrieben, vom Jahr 2009 an wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt der Hansestadt Rostock aufzustellen.

 

Der am 28. Februar 2007 von der Bürgerschaft beschlossene Haushalt 2007 lag mit einem unbereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 31.732 T€ geringfügig über dem Rechnungsergebnis 2006 (= 31.637 T€).

 

Diesem unbereinigten strukturellen Fehlbedarf waren für 2007 allerdings

 

-        die Mehreinnahmen aus dem FAG in Höhe von 8.526 T€, die für den Abbau struktureller (Alt-) Fehlbeträge einzusetzen sind sowie

-        die Erlöse aus Immobilienverkäufen in Höhe von 4.527 T€

 

hinzuzurechnen, so dass sich ein bereinigter struktureller Fehlbedarf in Höhe von 44.785 T€ ergab.

 

 

1.1    Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010.

 

Nach Erörterung in der Projektsteuerungsgruppe Haushaltssicherung unter Beteiligung des Innenministeriums und des Landesrechnungshofes waren die Beteiligten am 23. Februar 2007 übereingekommen, dass bei einem noch im Februar 2007 beschlossenen Haushalts- und Stellenplan der Verwaltungsentwurf eines „Rahmenkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung 2007 bis 2010“ ausreiche, um die vorläufige Haushaltsführung zu beenden und damit die Handlungsfähigkeit der Hansestadt Rostock wieder herzustellen.

 

Am 04. Juli 2007 hat die Bürgerschaft ein Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung mit einem Konsolidierungsvolumen in Höhe von insgesamt 41.399 T€ beschlossen, von denen 34.750 T€ auf die laufenden aufgabenkritischen Konsolidierungsprojekte entfielen.

 


Für die Senatsbereiche wurden folgende Konsolidierungsvorgaben festgelegt:

 

Übersicht 1:

 

1.2    Der Nachtragshaushalt 2007.

 

Durch den Haushaltserlass des Innenministeriums vom 10. Oktober 2007 wurde die Hansestadt Rostock unter anderem aufgefordert, eine Nachtragssatzung 2007 zu beschließen und den (unbereinigten) Fehlbedarf im laufenden Jahr um 20 Mio. Euro abzusenken.

 

Der Nachtragshaushalt wurde am 17. Oktober 2007 durch die Bürgerschaft beschlossen und sieht einen bereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 37.611,9 T€ vor. [1] Die im Nachtrag erzielten Haushaltsverbesserungen beruhen im Wesentlichen auf einmaligen Mehreinnahmen und einmaligen Minderausgaben.

 

1.3    Der Haushalts- und Finanzplanentwurf 2008.

 

Der Haushalts- und Finanzplanentwurf sieht für das Jahr 2008 nach den vorliegenden Ämteranmeldungen einen wiederum steigenden bereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 45.369,5 T€ vor (vgl. Anlage 1).

 

In die defizitäre Finanzplanung sind dabei schon alle Konsolidierungseffekte eingerechnet, die sich aus der natürlichen Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der daraus folgenden Personalkostensenkung ergeben. Ferner sind Konsolidierungsergebnisse, die sich zwischenzeitlich auf Basis der Vorschläge des LRH realisieren ließen (z. B. Absenkung des Verlustausgleichs für den ÖPNV um jährlich rd. 6.000 T€) ebenso berücksichtigt, wie die seitens der Verwaltung eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen aus den vorangegangenen Haushaltssicherungskonzepten (z. B. Zuschussreduzierung für das VTR im Jahr 2008 um 2.200 T€).

 

Der bereinigte Fehlbedarf wird sich – ohne Fortführung der begonnenen und der Durchführung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen – danach wie folgt entwickeln (Angaben in T€):

 

 

                    Diagramm 1:

 

 

Vor diesem Hintergrund ist das Haushaltssicherungskonzept darauf angelegt, die nach der Finanzplanung im jeweiligen Jahr des Planungszeitraums entstehenden Defizite zu beseitigen.

 


1.4    Die Entwicklung der Personalausgaben.

 

Bei der Entwicklung der Personalausgaben zeigen sich erste positive Ergebnisse des eingeleiteten Konsolidierungsprozesses (Angaben in T€): [2]

 

                   Diagramm 2:

 

 

Die infolge natürlicher Fluktuation frei werdenden Stellen werden grundsätzlich nicht wieder besetzt und eingespart. Dadurch können für einzelne Ämter die Konsolidierungsvorgaben aus der natürlichen Fluktuation heraus erwirtschaftet werden. [3] 

 

Die Zielgröße für die Personalausgaben liegt auf Grundlage der LRH - Empfehlungen bei rd. 78.000 T€ jährlich. [4]

 

Bei den Personalausgaben ist zur weiteren Konsolidierung neben tariflichen Überlegungen die Ausgliederung betrieblicher Aufgaben erforderlich, um betriebsbedingte Maßnahmen zu vermeiden.[5] Gleichwohl ist als Voraussetzung sowohl für tarifliche Verhandlungen als auch für die weitere Konsolidierung im Haushalt 2008 eine rechtskonforme Basis für unternehmerische Entscheidungen zu betriebsbedingten Maßnahmen nach folgenden Grundsätzen zu schaffen:

 

 


1.4.1      Die rechtlichen Grundlagen einer unternehmerischen Entscheidung.

 

Der Begriff der „unternehmerischen Entscheidung“ entstammt dem Kündigungsschutzrecht. Durch eine unternehmerische Entscheidung wird das betriebliche Erfordernis manifestiert, das erste Voraussetzung für betriebsbedingte (Kündigungs-) Maßnahmen ist. In der Regel entsteht das betriebliche Erfordernis aufgrund einer durch wirtschaftliche Entwicklungen oder fiskalische Überlegungen veranlassten Entscheidung des Arbeitgebers.

 

Im öffentlichen Dienst liegt eine unternehmerische Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung beispielsweise vor, wenn

 

-        in einem Haushaltsplan eine Stelle gestrichen
(vgl. BAG vom 28. November 1956,  GS 3/ 56, BAG vom 3. Mai 1978, 4 AZR 698/ 76 und BAG vom 21. Januar 1993,  2 AZR 330/ 92),

-        ein kw-Vermerk angebracht oder
(vgl. BAG 6. September 1978, 4 AZR 84/ 77 und BAG vom 7. Oktober 2004, 2 AZR 122/04)

-        aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird
(vgl. BAG 18. November 1999, 2 AZR 77/ 99).

 

Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidungen eines öffentlichen Arbeitgebers ist von den Arbeitsgerichten nur darauf hin nachprüfbar, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG 17. Juni 1999, 2 AZR 141/ 99).

 

Aus den amtlichen Leitsätzen zum BAG-Urteil vom 7. Oktober 2004 (2 AZR 122/04) ergibt sich unter anderem:

 

-        Regelmäßig liegt in der Streichung einer bestimmten Stelle oder im Anbringen eines "kw-Vermerks" an einer bestimmten Stelle im Haushaltsplan eines öffentlichen Arbeitgebers ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst.

 

-        Die Zweckmäßigkeit der Stellenstreichung ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt überprüfbar. Offenbar unsachlich kann die Organisationsentscheidung sein, wenn sie unmittelbar oder mittelbar gegen Gesetze oder Verträge verstößt oder deren Umgehung dient oder sie sich nur unter Verstoß gegen Gesetzes- oder Tarifrecht realisieren lässt.

 

 

1.4.2      Die hinreichende Bestimmtheit der kw-Vermerke.

 

Die kw-Vermerke müssen allerdings hinreichend bestimmt sein, um die Qualität einer unternehmerischen Entscheidung zu gewinnen. In diesem Zusammenhang obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist.

 

Voraussetzung ist, dass die Organisationsentscheidung ursächlich für den vom Arbeitgeber behaupteten Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung sich auf eine nach sachlichen Merkmalen genauer bestimmte Stelle bezieht (vgl. BAG vom 7. Oktober 2004, 2 AZR 122/04).

 

Nach § 4 Abs. 2 der für M-V geltenden Stellenplanverordnung vom 10. September 1991 sind Stellen, die nicht mehr benötigt werden, unter Angabe eines bestimmten Zeitpunktes als künftig wegfallend (kw) zu bezeichnen.

 

Das Ausbringen von kw-Vermerken ohne Inhalt – wie beispielsweise im Nachtragsstellenplan 2007 - genügt diesen Voraussetzungen nicht und stellt keine rechtlich gesicherte „unternehmerische Entscheidung“ dar.[6] Die nachgereichte „Veränderungsliste“ zum Stellenplanentwurf 2008 sieht nunmehr eine zeitliche Bestimmung für die kw-Vermerke vor.

 

 

1.5    Die Entwicklung der Transferleistungen.

 

Die bisherigen Konsolidierungsergebnisse werden durch die Steigerungen bei den Transferleistungen zu großen Teilen wieder aufgezehrt.

 

Die Nettoausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II entwickeln sich wie folgt (Angaben in T€):[7]

 

 

                   Diagramm 3:

 

 

Der Nettoaufwand für die KdU ist seit dem Haushaltsjahr 2005 zu dem Haushaltsjahr 2008 um 5.361 T€ gestiegen und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich auf diesem Niveau verharren.

 

Im Zuge der weiteren Konsolidierung ist insbesondere die Angemessenheit der Kostenhöhe unter Berücksichtigung der vom Bundessozialgericht entwickelten Rechtsprechung kritisch zu überprüfen.

 

Die sonstigen Transferleistungen (Ausgaben der Gr. 7 = Zuwendungen und Zuschüsse an Dritte) entwickeln sich wie folgt (Angaben in T€):

 

                   Diagramm 4:

 

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte erhöhen sich seit dem Haushaltsjahr 2005 zum Haushalt 2011 danach um 11.360 T€. Im Rahmen der weiteren Konsolidierung wird die Überprüfung ausgewählter Transferleistungen ein wesentlicher Schwerpunkt sein.

 

 

1.6    Die Entwicklung der sonstigen Finanzausgaben.

 

Eine weitere Aufzehrung der Konsolidierungsergebnisse findet durch die Steigerungen bei den sonstigen Finanzausgaben statt. Ursache hierfür ist insbesondere die steigende Zinsbelastung für die zunehmenden fehlbetragsbedingten Kassenkredite.

 

Diese Kassenkredite entwickeln sich wie folgt (Angaben in T€):

 

                   Diagramm 5:

 


Die – vom Gesetzgeber als kurzfristige Liquid vorgesehenen – Kassenkredite werden zum Dauerfinanzierungsinstrument des städtischen Haushalts. Von ursprünglich 191,6 Mio. Euro im Jahr 2005 stiege der Kassenkreditbedarf ohne weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen auf 309,4 Mio. Euro im Jahr 2011.

 

 

Die sonstigen Finanz- und die darin enthaltenen Zinsausgaben für fehlbetragsbedingte Kassenkredite entwickeln sich dann wie folgt (Angaben in T€):

 

       Diagramm 6:

b)

 

a)

 

 

 

Die sonstigen Finanzausgaben stiegen danach im Vergleich zwischen dem Haushalt 2005 und dem Haushalt 2011 ohne Abbau der Kassenkredite um 8.394 T€. Bereits der LRH hatte nachdrücklich auf diese Entwicklung hingewiesen, die den städtischen Haushalt zunehmend belastet. [8]

 

Diese aus der vorhergehenden finanzwirtschaftlichen Verfahrensweise herrührende Belastung kann kurz- und mittelfristig nur durch eine konsequente Rückführung der fehlbetragsbedingten Kassenkredite durch Vermögensaktivierung gelöst werden.

 

 


2       Die Konsolidierungsmaßnahmen.

 

Wesentlich für den Erfolg des Rostocker Konsolidierungsprozesses sind:

 

-        die Reduzierung des negativen Saldos zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Einzelaufgabenbereichen (= „kameraler Zuschuss“) und

-        die verbindliche Festlegung der abgesenkten „Zuschussbeträge“ für die Folgejahre sowie

-        die politische Akzeptanz der für die Konsolidierung erforderlichen Maßnahmen.

 

Nachstehend sind die wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite beschrieben.[9] Einnahmenseitig kommt die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe hinzu, für die – vgl. auch Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 vom 01. Februar 2006 – ein Volumen von 450 T€ eingeplant ist.

 

 

Zusammenfassung der Haushaltsverbesserungen

 

Übersicht 2:

 

 

Die folgende Darstellung dient als Grundlage für die erforderlichen Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011:

 

 


2.1    Das Volkstheater Rostock.

 

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft vom 17. Oktober 2007 (Beschluss Nr. 0697/07-BV) wird das bislang als Amt 46 organisierte Volkstheater Rostock in eine GmbH mit der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit umgewandelt. Der kamerale Zuschuss wird von ursprünglich 8.778 T€ (2005) im Jahr 2008 auf 6.600 T€ und im Jahr 2009 auf 4.800 T€ abgesenkt.

 

Die inhaltlichen Auswirkungen der Zuschussreduzierung werden durch ein zu erstellendes theaterfachliches Konzept beschrieben, nach dessen Vorliegen die Bürgerschaft über die verschiedenen Varianten entscheiden wird.

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft ist das Konsolidierungsziel für das Volkstheater Rostock auf Grundlage der Empfehlungen des LRH im Wesentlichen erreicht.

Im Vergleich zum Haushalt 2005 (Basisjahr der LRH - Prüfung) ergeben sich danach folgende Konsolidierungseffekte: [10]

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           4.000 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           4.000 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           4.000 T€.

 

 

2.2    Die weitere Senkung der Personalausgaben.

 

Die natürliche Fluktuation genügt nicht, um die im Personalausgabenbereich erforderliche Konsolidierung zu bewirken. Erforderlich ist eine weitere Absenkung der Ausgaben in der Gr. 4 auf zumindest rd. 89.900 T€ bis zum Haushalt 2011 (Angaben in T€): [11]

 

                   Diagramm 7:

 

 

Die durch Ausgliederung und Zuschussreduzierung beim Volkstheater Rostock zusätzlich von 2009 an entstehende Entlastung in Höhe von 1.800 T€ ist in den Werten des Diagramms 7 enthalten.

 

Danach verbleibt eine erforderliche Personalkostensenkung für:

 

-        den Haushalt 2009 in Höhe von                  9.800,0 T€,

-        den Haushalt 2010 in Höhe von                11.100,0 T€,

-        den Haushalt 2011 in Höhe von                11.615,0 T€.

 

Um diese Einsparungen realisieren zu können, sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

 

2.2.1   Die Grünflächenunterhaltung.

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2007 (Beschluss Nr. 0679/07-BV) den Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung und die Friedhöfe von ursprünglich rd. 7.750 T€ (2005) auf 5.550 T€ vom Jahr 2009 an abgesenkt. Dies entspricht der Empfehlung des LRH.

 

Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen, insbesondere der Ausgliederung der Aufgabenbereiche Rasenmahd und Pflege von Wege und Plätzen ist die Bürgerschaft hingegen nicht gefolgt. Der Oberbürgermeister wird deshalb beauftragt, im Rahmen gesonderter Tarifverhandlungen für diesen Bereich den erforderlichen Konsolidierungsbetrag zu erwirtschaften.

 

Sollte ein entsprechendes Verhandlungsergebnis nicht zustande kommen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, ggf. folgende weitergehende Maßnahmen einzuleiten, um die Zuschussreduzierung zu sichern:

 

-        Abgabe von öffentlichen Grünflächen an Dritte (z. B. Wohnungsgesellschaften), und Einleitung betriebsbedingter Maßnahmen aufgrund des dann eintretenden Aufgabenrückgangs

-        Haushaltswirksame Reduzierung der Pflegestandards bei den öffentlichen Grünflächen,

-        Abschalten und Abbau städtischer Brunnen,

-        Anhebung der Friedhofsgebühren auf den rechtlich zulässigen Höchstsatz.

 

Im Vergleich zum Haushalt 2005[12] ergeben sich danach folgende Konsolidierungseffekte: [13]

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           2.200 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           2.200 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           2.200 T€.

 

 


2.2.2        Die Straßenunterhaltung und die Bauhöfe.

 

Vergleichbar mit dem ursprünglichen Ansatz für die Grünflächenunterhaltung sollen auch für die Straßenunterhaltung einzelne Aufgabenbereiche durch Betriebsübergang ausgegliedert werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bau- und Betriebshöfe zusammenzufassen. Für die Leistungen dieser Einrichtungen sowie weitere betriebliche Leistungen in der Straßenunterhaltung  ist ein ausschreibungsfähiges Verzeichnis zu erstellen, auf dessen Grundlage im Wege einer indikativen Markterkundung über die wirtschaftlichen Vorteile einer Leistungsvergabe mit Betriebsübergang durch die Bürgerschaft entschieden werden kann.

 

Im Vergleich zum Haushalt 2005 sollen sich danach folgende Konsolidierungseffekte ergeben:

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           1.400 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           2.200 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           2.200 T€.

 

Alternativ wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen gesonderter Tarifverhandlungen für diesen Bereich den vorstehend genannten Konsolidierungsbetrag zu erwirtschaften.

 

 

2.2.3        Die technischen Dienste in Schulen und Sportstätten.

 

Für die 47 Schulen sowie für die Sportstätten sind insgesamt 133,00 Stellen für technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingerichtet, hinzukommen 5,00 Stellen für die Immobilienverwaltung:

 

        Übersicht 3:

 

 

Der LRH hatte eine Reduzierung um 65 Stellen (ca. 2.600 T€) empfohlen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Leistungen der technischen Betreuung von Schulen und Sportstätten ein ausschreibungsfähiges Verzeichnis zu erstellen, auf dessen Grundlage im Wege einer indikativen Markterkundung über die wirtschaftlichen Vorteile einer Leistungsvergabe mit Betriebsübergang durch die Bürgerschaft entschieden werden kann. Dabei ist vorzusehen, dass im Durchschnitt jeder Schule zumindest eine eigene Hausmeisterstelle zugeordnet bleibt.

 

Im Vergleich zum Haushalt 2005 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           1.000 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           1.800 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           2.600 T€.

 

 

2.2.4        Der „Bezirkliche Tarifvertrag zur Konsolidierung und sozialen
                 Absicherung“.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den o. g. Konsolidierungsmaßnahmen über den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu einem „Bezirklichen Tarifvertrag zur Haushaltskonsolidierung und sozialen Absicherung bei der Hansestadt Rostock“  zu initiieren.

 

Dieser Tarifvertrag muss – soweit die unter Nr. 2.2.1 bis 2.2.3 genannten Konsolidierungsbeträge durch gesonderte Maßnahmen realisiert werden – folgende Mindestvolumina umfassen:[14]

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           6.000 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           5.700 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           5.415 T€.

 

Im Gegenzug ließe sich ein tarifvertraglicher Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen einräumen.

 

Soweit die unter Nr. 2.2.1 bis 2.2.3 genannten Konsolidierungsbeträge nicht vollständig erwirtschaftet werden können, sind eventuelle Differenzbeträge den vorstehenden Volumina hinzuzurechnen.

 

Um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung auch bei Arbeitszeitverkürzung zu erhalten, sind die aufgabenkritischen Teilprojekte in den einzelnen Ämtern mit dem Ziel fortzuführen, die auf aktualisierten Arbeitsmengen beruhende aufgabenangemessene zukünftige Stellenausstattung festzulegen. Nicht erforderliche Stellen sind dem „Stellenpool“ zuzuordnen.

 

 


2.2.5        Die Aussetzung des Vollzugs der kw-Vermerke.

 

Die im Stellenplan 2008 zum Zwecke der Konsolidierung nach Aufgabenkritik ausgebrachten kw-Vermerke mit einer zeitlichen Bestimmung zum 31. Dezember 2009 sind nicht zu vollziehen, sobald ein den Konsolidierungserfordernissen entsprechendes Ergebnis der Tarifverhandlungen in Aussicht steht.

 

 

2.3        Die weitere Senkung der Ausgaben.

 

Neben den Personalausgaben sind zumindest folgende Ausgabesenkungen bei den Sachkosten und den Transferleistungen vorzunehmen:

 

 

2.3.1        Die Ortsämter.

 

Die bisherigen acht Ortsämter sollen deutlich reduziert werden. Eine mögliche Variante stellt die Verdichtung auf vier Standorte dar, und zwar in der Stadtmitte, im Nordwesten und im Nordosten. Diese Ortsämter können den an diesen drei Standorten eingerichteten „Regionalbüros“ angegliedert werden. Ein mögliches viertes Ortsamt könnte in der weiter bestehenden Kfz-Zulassungsstelle eingerichtet werden, das keine zusätzliche Stellenausstattung erfordert.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die zur Reduzierung der Ortsämter erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die aktuelle Datenerhebung zeigt folgendes Bild:

 

Übersicht 4:

 


Durch die Aufgabe angemieteter Immobilien und die Reduzierung des sonstigen Sachaufwandes sind im Vergleich zum Haushalt 2005 folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           250 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           500 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           500 T€.

 

 

2.3.2        Die Raumkosten.

 

Bis Ende 2009 scheiden im Vergleich zum Haushalt 2005 rd. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege der natürlichen Fluktuation aus. Hierdurch ergeben sich bei den arbeitsplatzbezogenen Sachausgaben tatsächlich entstehende Reduzierungen. Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur räumlichen Verdichtung rechnet die Verwaltung mit Einsparungen in Höhe von rd. 4.000 Euro je frei werdender Stelle.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein an der zukünftigen Stellenausstattung orientiertes Raumkonzept zu erstellen. Im Vergleich zum Haushalt 2005 sind mindestens folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           2.000 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           2.240 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           2.600 T€.

 

 

2.3.3        Die Transferleistungen.

 

Der Netto-Aufwand für die Kosten der Unterkunft (Gr. Nr. 5/6) sowie die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte (Gr. Nr. 7) belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2008 mit rd. 193.500 T€. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen liegen die einwohner- und/oder fallbezogenen Ausgaben in der Hansestadt Rostock deutlich und zum Teil ganz erheblich über dem Durchschnitt anderer kreisfreier Städte in M-V.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Konsolidierung Einsparvorschläge zu unterbreiten, zunächst insbesondere für folgende Bereiche:

 

-        Kosten der Unterkunft nach SGB II,[15]

-        Jugendhilfe nach dem SGB VIII,[16]

-        Einrichtungen der Jugendhilfe (u. a. Kita, Horte).[17]

 


Im Vergleich zum Haushalt 2005 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen: [18]

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           3.500 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           3.500 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           3.500 T€.

 

 

2.4        Die Vermögensaktivierung.

 

Um eine kurz- und mittelfristig stabile Haushaltswirtschaft zu erreichen, sollen die fehlbetragsbedingten Kassenkredite spätestens bis Anfang 2009 durch Vermögensaktivierung vollständig abgebaut werden. [19]

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Januar 2008 ein Verkaufskonzept für städtisches Vermögen in einer Größenordnung von bis zu 250 Mio. Euro netto zugunsten des städtischen Haushaltes vorzulegen.

 

Das Konzept soll folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:

 

-        eine Gesamtveräußerung der Stadtwerke Rostock AG, der Stadtentsorgung Rostock GmbH oder der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH kommt nicht in Betracht,

-        für die Beurteilung der städtischen Vermögenswerte sind geeignete Grundlagen zu schaffen (Verkehrswertgutachten, Angebotspreise im Wettbewerbsverfahren),

-        der ÖPNV-Verlustausgleich in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro jährlich muss über den steuerlichen Querverbund der RVV GmbH gewährleistet bleiben,

-        die Erhöhung der Unternehmensrentabilität hat in geeigneten Fällen Vorrang vor der Vermögensveräußerung.

 

 

Insbesondere kommen für eine Veräußerung in Betracht:

 

-        das Südstadt Klinikum[20],

-        Aktien der Stadtwerke Rostock AG [21],

-        Geschäftsanteile an der Stadtentsorgung Rostock GmbH [22],


-        ein „gemischtes Wohnungspaket“ der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH [23] oder alternativ die Erhöhung der jährlichen Netto-Ausschüttung, um fehlbetragsbedingte Kassenkredite in Höhe von 150 Mio. Euro in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren zu tilgen und innerhalb dieses Zeitraumes verzinsen zu können. In diesem Fall sollte mit der Kommunalaufsicht geklärt werden, ob der verbleibende – durch WIRO - Ausschüttungen abzubauende – Kassenkredit in ein „normales“ Kommunaldarlehen des Vermögenshaushaltes umgewandelt werden kann. Die erhöhten WIRO - Ausschüttungen wären dann bis zum Abbau dieses Darlehens mit einem Zweckbindungsvermerk zu versehen.[24]

 

Im Vergleich zum Haushalt 2005 sind durch Reduzierung der Zinsbelastung infolge des vollständigen Abbaus der fehlbetragsbedingten Kassenkredite folgende Konsolidierungseffekte bei den sonstigen Finanzausgaben zu erzielen:

 

-        für den Haushalt 2009 in Höhe von           10.550,8 T€,

-        für den Haushalt 2010 in Höhe von           10.550,8 T€,

-        für den Haushalt 2011 in Höhe von           10.550,8 T€.

 

Durch die Ablösung der fehlbetragsbedingten Kassenkredite tritt eine zusätzliche nachhaltige Entlastung des Verwaltungshaushalts bei den Zinszahlungen ein:

 

                       Diagramm 8:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dadurch können weiter gehende Einschnitte bei den Personal- und Transferleistungen vermieden werden.

 


Der Haushalt wäre in diesem Fall nach der heute absehbaren finanzwirtschaftlichen Entwicklung nicht nur strukturell ausgeglichen, sondern auch in der Lage, von 2009 an wieder eine Investitionsrate durch eine deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag liegende Zuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften.

 

 

Die Rückführung der fehlbetragsbedingten Kassenkredite zeigt folgendes Bild:

 

                    Diagramm 9:

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt entwickelte sich dann wie folgt:

 

                    Diagramm 10:

 

 

Damit wäre der städtische Verwaltungshaushalt wieder in der Lage, eine Investitionsrate darzustellen und Eigenanteile für Zukunftsinvestitionen abzubilden.

 

 


Die strukturellen Fehlbedarfe könnten vom Haushalt 2009 an vollständig vermieden werden:

 

                    Diagramm 11:

 

 


 

 


Anlage 2

Die Vorschau zur Stellen- und Personalkostenentwicklung 2005 bis 2016 aufgrund natürlicher Fluktuation.    (Stand: 13.11.2007

 

 

 

 

 

 

 



[1]  Der bereinigte strukturelle Fehlbedarf berücksichtigt, dass nach der Erlasslage im Haushalt 2007 zusätzliche Einnahmen aus dem FAG, auf die nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz des FAG ein kommunaler Anspruch besteht, zur Deckung von Altfehlbeträgen gebunden und nicht zum Ausgleich der laufenden Rechnung einzusetzen sind. Gleiches gilt für Erlöse aus Vermögensveräußerungen, die üblicherweise als Einnahme des Vermögenshaushaltes zu planen und nicht zur Ausgabendeckung im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden dürfen. Durch diese Vorgaben wird – bei unausgeglichenen und mithin rechtswidrigen Haushalten - das tatsächliche strukturelle Defizit deutlich. Ferner sind bei der Darstellung des bereinigten strukturellen Fehlbedarfs die investiv, d.h. grundsätzlich im Vermögenshaushalt, zu veranschlagenden Zuweisungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG sowie nach § 6 AG SGB II abgesetzt. Bei einem Haushaltsausgleich sind diese Einnahmen im Vermögenshaushalt zu planen.

[2]  Die Erhöhung der Personalausgaben 2007 im Verhältnis zu 2006 beruht im Wesentlichen auf einmaligen Zahlungen für Abfindungen und Rentenminderungsausgleiche infolge der Abfindungsangebote des OB sowie auf Kostensteigerungen durch Erhöhung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung infolge der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Ost um 1,5%, der Versorgungsumlage für Beamte (8,5%) und der Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (0,75%). Für die Jahre 2009 bis 2011 sind noch keine Tarifsteigerungen eingeplant.

[3]   Eine Übersicht zur Stellen- und Personalkostenentwicklung ist als Anlage 2 beigefügt.

[4]  Vgl. Seite 40 der Anlage E zur Prüfungsmitteilung vom 27.10.2006.

[5]  Der Stellenabbau muss zudem durch eine konsequente Modernisierung der Arbeitsabläufe flankiert werden. Die Personalintensität einfachster Verwaltungsvorgänge durch Mehrfachbefassung und papiergestütztes Arbeiten, die Schwierigkeiten, Dokumente vorgangsbezogen vollständig aufzufinden oder Vorgänge zeitgerecht zu bearbeiten, können bei zunehmendem Personalabbau  ansonsten die Funktionsfähigkeit der Verwaltung noch weiter einschränken. Diese Fragestellung sollte im Rahmen der weiteren Konsolidierung vertieft werden.

[6]  Ein denkbarer Verzicht des Innenministeriums auf eine Beanstandung des Stellenplanes wegen Verstoßes gegen die Stellenplanverordnung für den Fall, dass die kw-Vermerke ohne zeitliche Bestimmung ausgewiesen sind, steht dieser Auffassung nicht entgegen. Die rechtsaufsichtliche Behandlung der hinreichenden Bestimmtheit der kw-Vermerke ist im Verhältnis zur kündigungsschutz- und damit tarifrechtlichen Relevanz eine cura posterior. 

[7]  Bei dem „Netto-Aufwand“ der an die Arge (Hanse-Job-Center) zu erstattenden Kosten der Unterkunft ist die in Gr.-Nr. 19 veranschlagte Leistungsbeteiligung des Bundes gegen gerechnet. Die Leistungsbeteiligung wird vom Jahr 2008 an von 31,2% auf 28,6% reduziert. Dies führt von 2008 an zu einer jährlichen Mindereinnahme von rd. 1.800 T€.

[8]  Vgl. Tz. 44 ff. der LRH - Prüfungsmitteilung vom 27.10.2006.

[9]   Die erzielbaren Konsolidierungsbeträge sind in die Spalten 10 bis 12 der Anlage 1 eingearbeitet.

[10]  Aufgrund des HaSiKo 2006 vom 01.02.2006 sind 2.200 T€ des Konsolidierungseffektes bereits in der Finanzplanung berücksichtigt.

[11]  Der vom LRH berechnete Wert von rd. 78.000 T€ wird erst nach Ende des jetzigen Finanzplanungszeitraums  erreichbar sein.

[12]  Der Haushalt 2005 war das Basisjahr der überörtlichen Prüfung des LRH und dient als Bezugszeitpunkt für die Darstellung der absoluten Konsolidierungsbeträge.

[13]  In der Finanzplanung ist ein im Vergleich zum Haushalt 2005 um rd. 800 T€ reduzierter kameraler Zuschuss schon berücksichtigt, den das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bereits mit der Haushaltsanmeldung für 2008 vorgesehen hat.

[14]  Aufgrund der natürlichen Fluktuation sinken die Konsolidierungsvolumina in den Jahren 2010 und 2011 wegen Abnahme der Beschäftigtenanzahl. Die vorstehenden Werte sind mit einem jährlichen Reduzierungsfaktor von 5% der durch den Tarifvertrag erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechnet.

[15]   Der Netto-Aufwand ist im Haushalt 2008 mit 52.456 T€ geplant.

[16]   Der kamerale Zuschuss 2008 ist im Haushaltsabschnitt 45 mit 28.738 T€ geplant.

[17]   Der kamerale Zuschuss 2008 ist im Haushaltsabschnitt 46 mit 21.264 T€ geplant.

[18]   Die Höhe der Konsolidierungsbeträge ergibt sich aus dem Rahmenkonzept zur Haushalts-
      sicherung 2007 bis 2010 (Beschluss der Bürgerschaft vom 04.07.2007).

[19]  Die Veräußerung städtischen Vermögens zum Abbau von Altfehlbeträgen ist kein Novum. Diesen Weg ist  in jüngster Zeit auch die Landeshauptstadt Düsseldorf gegangen, die ihre Verschuldung in vergleichbarer Weise abgebaut hat (Vgl. Etatrede 2008 von Oberbürgermeister Joachim Erwin vom 30.08.2007, www.duesseldorf.de). 

[20]   Dies entspricht der Beschlusslage der Bürgerschaft vom 01.02.2006 zum Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009.

[21]  Vgl. Tz. 503 der Prüfungsmitteilung des LRH vom 27.10.2006: „Der Verkauf weiterer Aktien der SWR ist denkbar. Ein professionell gesteuerter Veräußerungsprozess dürfte einen nennenswerten Erlös zur Abdeckung der bisher aufgelaufenen Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock ergeben. Die steuerlichen Implikationen müssen dabei beachtet werden.“

[22]  Vgl. Tz 512  aus der Prüfungsmitteilung des LRH vom 27.10.2006: „Die Beteiligung des privaten Gesellschafters sollte Auswirkungen auf zukünftig ertragreichere Strukturen haben.“

[23]  “Gemischtes“ Wohnungspaket bedeutet ein Verkaufsportfolio von Wohnungen aller Qualitäten.

[24]   Angesichts der Fremdkapitalquote des Unternehmens sind die Auswirkungen der Veräußerung auf den Unternehmensbestand zu prüfen. Die Stellenausstattung der WIRO muss schon beim heutigen Wohnungsbestand deutlich angepasst werden (vgl. Prüfungsmitteilung des LRH vom 27.10.2006). Ein weiterer Personalabbau ist im Falle der Veräußerung von Wohnungsbeständen vorzunehmen. Das Unternehmen ist in jedem Fall so zu ertüchtigen, dass in der Zukunft dauerhaft eine Ausschüttung in der bislang vereinbarten oder der konsolidierungserforderlichen Höhe aus Gewinnen im operativen Kerngeschäft geleistet werden kann.

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Beschlüsse

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04.12.2007 - Ortsbeirat Hansaviertel (9)

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04.12.2007 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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04.12.2007 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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04.12.2007 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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06.12.2007 - Klinikausschuss

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06.12.2007 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

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06.12.2007 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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06.12.2007 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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06.12.2007 - Ortsbeirat Lütten Klein (5)

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10.12.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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10.12.2007 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

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11.12.2007 - Hauptausschuss

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11.12.2007 - Finanzausschuss

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11.12.2007 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

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11.12.2007 - Ortsbeirat Groß Klein (4)

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11.12.2007 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

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12.12.2007 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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12.12.2007 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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13.12.2007 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

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18.12.2007 - Jugendhilfeausschuss

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18.12.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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18.12.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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19.12.2007 - Bürgerschaft