Beschlussvorlage - 0817/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.12.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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04.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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04.12.2007
| |||
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04.12.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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04.12.2007
| |||
●
Erledigt
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|
Klinikausschuss
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06.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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06.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
|
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06.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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|
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06.12.2007
| |||
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06.12.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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10.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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10.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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11.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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11.12.2007
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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11.12.2007
| |||
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11.12.2007
| |||
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11.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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11.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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11.12.2007
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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12.12.2007
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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12.12.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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13.12.2007
| |||
●
Erledigt
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|
Bau- und Planungsausschuss
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|
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18.12.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
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18.12.2007
| |||
●
Erledigt
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|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
18.12.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
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19.12.2007
|
HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Sozial- und Gesundheitsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Klinikausschuss Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Schul- und Sportausschuss Kulturausschuss Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ortsbeirat Stadtmitte (14) Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) Ortsbeirat Hansaviertel (9) Ortsbeirat Schmarl (7) Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Ortsbeirat Markgrafenheide, Hohe Düne,
Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) Ortsbeirat Gartenstadt-Stadtweide (10) Ortsbeirat Lütten Klein (5) Ortsbeirat Toitenwinkel (18) Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19) Ortsbeirat Evershagen (6) Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) Ortsbeirat Groß Klein (4) Ortsbeirat Reutershagen (8) Ortsbeirat Biestow (13) Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Ortsbeirat Südstadt (12) Ortsbeirat Lichtenhagen (3) |
21.11.2007 17:00 21.11.2007 17:00 06.12.2007 17:00 29.11.2007 17:00 11.12.2007 16:00 11.12.2007 17:00 12.12.2007 17:00 13.12.2007 17:00 18.12.2007 17:00 18.12.2007 17:00 21.11.2007 19:00 04.12.2007 18:30 04.12.2007 18:30 04.12.2007 18:00 04.12.2007 19:00 04.12.2007 19:00 05.12.2007 18:00 06.12.2007 18:00 06.12.2007 18:30 06.12.2007 18:30 10.12.2007 19:00 11.12.2007 18:00 11.12.2007 19:00 11.12.2007 18:30 11.12.2007 18:00 12.12.2007 19:00 12.12.2007 19:00 13.12.2007 18:30 18.12.2007 18:30 |
|
||
Gegenstand |
beteiligt |
|||
Haushaltssicherungskonzept
2008 bis 2011 |
|
|||
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
||
0738/05-BV 0552/07-BV |
|
|
||
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Der Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock wird ein Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 - wie von der Rechtsaufsicht gefordert, zeitgleich mit dem Entwurf zur Haushaltssatzung 2008 -
zur Beschlussfassung zur Sitzung am 19. Dezember 2007 vorgelegt. Grundlage
dieses Konzeptes ist das am 4. Juli 2007 beschlossene Rahmenkonzept zur
Haushaltssicherung 2007 bis 2010 (Beschluss Nr. 0552/07-BV) sowie weitergehende
Untersuchungen der Verwaltung.
In
Vertretung
Georg
Scholze
Anlage
Haushaltssicherungskonzept
2008 bis 2011
Beschluss Nr.: 0817/07-BV
zur Beschlussfassung am 19. Dezember 2007
Der
Inhalt.
|
|
Seite |
|
1 |
Die Ausgangssituation. |
5 |
|
1.1 |
Das
Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010. |
5 |
|
1.2 |
Der
Nachtragshaushalt 2007. |
6 |
|
1.3 |
Der
Haushalts- und Finanzplanentwurf 2008. |
7 |
|
1.4 |
Die
Entwicklung der Personalausgaben. |
8 |
|
1.4.1 |
Die
rechtlichen Grundlagen einer unternehmerischen Entscheidung. |
9 |
|
1.4.2 |
Die
hinreichende Bestimmtheit der kw-Vermerke. |
9 |
|
1.5 |
Die
Entwicklung der Transferleistungen. |
10 |
|
1.6 |
Die
Entwicklung der sonstigen Finanzausgaben. |
11 |
|
|
|
|
|
2 |
Die Konsolidierungsmaßnahmen. |
13 |
|
|
Zusammenfassung
der Haushaltsverbesserungen |
13 |
|
2.1 |
Das
Volkstheater Rostock. |
14 |
|
2.2 |
Die
weitere Senkung der Personalausgaben. |
14 |
|
2.2.1 |
Die
Grünflächenunterhaltung. |
15 |
|
2.2.2 |
Die Straßenunterhaltung und die Bauhöfe. |
16 |
|
2.2.3 |
Die technischen Dienste in Schulen und Sportstätten. |
17 |
|
2.2.4 |
Der „Bezirkliche TV zur Konsolidierung und
sozialen Absicherung“. |
18 |
|
2.2.5 |
Die Aussetzung des Vollzugs der kw-Vermerke. |
18 |
|
2.3 |
Die weitere Senkung der Ausgaben. |
19 |
|
2.3.1 |
Die Ortsämter. |
19 |
|
2.3.2 |
Die Raumkosten. |
20 |
|
2.3.3 |
Die Transferleistungen. |
20 |
|
2.4 |
Die Vermögensaktivierung. |
21 |
|
|
|
|
|
Die Anlagen. |
|||
(1) |
Die
konsolidierte Finanzplanung bis 2011 |
|
|
(2) |
Die
Stellen- und Personalkostenentwicklung 2005 bis 2016 |
|
|
|
|
|
|
1 Die Ausgangssituation.
Der
Haushalt der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2001 mit zunächst steigender
Tendenz defizitär. Der höchste strukturelle Fehlbetrag wurde im Jahr 2005 mit
45.685 T€ erreicht.
Der
Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 27. Oktober 2006
Möglichkeiten zur Wiederherstellung der dauerhaften finanziellen
Leistungsfähigkeit mit dem Ziel beschrieben, vom Jahr 2009 an wieder einen
strukturell ausgeglichenen Haushalt der Hansestadt Rostock aufzustellen.
Der
am 28. Februar 2007 von der Bürgerschaft beschlossene Haushalt 2007 lag mit
einem unbereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 31.732 T€
geringfügig über dem Rechnungsergebnis 2006 (= 31.637 T€).
Diesem
unbereinigten strukturellen Fehlbedarf waren für 2007 allerdings
-
die Mehreinnahmen
aus dem FAG in Höhe von 8.526 T€, die für den Abbau struktureller (Alt-)
Fehlbeträge einzusetzen sind sowie
-
die Erlöse aus
Immobilienverkäufen in Höhe von 4.527 T€
hinzuzurechnen,
so dass sich ein bereinigter struktureller Fehlbedarf in Höhe von 44.785
T€ ergab.
1.1 Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010.
Nach
Erörterung in der Projektsteuerungsgruppe Haushaltssicherung unter Beteiligung
des Innenministeriums und des Landesrechnungshofes waren die Beteiligten am 23.
Februar 2007 übereingekommen, dass bei einem noch im Februar 2007 beschlossenen
Haushalts- und Stellenplan der Verwaltungsentwurf eines „Rahmenkonzeptes
zur Haushaltskonsolidierung 2007 bis 2010“ ausreiche, um die vorläufige
Haushaltsführung zu beenden und damit die Handlungsfähigkeit der Hansestadt
Rostock wieder herzustellen.
Am
04. Juli 2007 hat die Bürgerschaft ein Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung mit
einem Konsolidierungsvolumen in Höhe von insgesamt 41.399 T€ beschlossen,
von denen 34.750 T€ auf die laufenden aufgabenkritischen
Konsolidierungsprojekte entfielen.
Für
die Senatsbereiche wurden folgende Konsolidierungsvorgaben festgelegt:
Übersicht 1:
1.2 Der Nachtragshaushalt 2007.
Durch
den Haushaltserlass des Innenministeriums vom 10. Oktober 2007 wurde die
Hansestadt Rostock unter anderem aufgefordert, eine Nachtragssatzung 2007 zu
beschließen und den (unbereinigten) Fehlbedarf im laufenden Jahr um 20 Mio.
Euro abzusenken.
Der
Nachtragshaushalt wurde am 17. Oktober 2007 durch die Bürgerschaft beschlossen
und sieht einen bereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 37.611,9
T€ vor. [1] Die im Nachtrag erzielten Haushaltsverbesserungen
beruhen im Wesentlichen auf einmaligen Mehreinnahmen und einmaligen
Minderausgaben.
1.3 Der Haushalts- und Finanzplanentwurf 2008.
Der
Haushalts- und Finanzplanentwurf sieht für das Jahr 2008 nach den vorliegenden
Ämteranmeldungen einen wiederum steigenden bereinigten strukturellen Fehlbedarf
in Höhe von 45.369,5 T€ vor (vgl. Anlage 1).
In
die defizitäre Finanzplanung sind dabei schon alle Konsolidierungseffekte
eingerechnet, die sich aus der natürlichen Fluktuation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und der daraus folgenden Personalkostensenkung ergeben. Ferner sind
Konsolidierungsergebnisse, die sich zwischenzeitlich auf Basis der Vorschläge
des LRH realisieren ließen (z. B. Absenkung des Verlustausgleichs für den ÖPNV
um jährlich rd. 6.000 T€) ebenso berücksichtigt, wie die seitens der
Verwaltung eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen aus den vorangegangenen
Haushaltssicherungskonzepten (z. B. Zuschussreduzierung für das VTR im Jahr
2008 um 2.200 T€).
Der
bereinigte Fehlbedarf wird sich – ohne Fortführung der begonnenen und der
Durchführung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen – danach wie folgt
entwickeln (Angaben in T€):
Diagramm 1:
Vor
diesem Hintergrund ist das Haushaltssicherungskonzept darauf angelegt, die nach
der Finanzplanung im jeweiligen Jahr des Planungszeitraums entstehenden
Defizite zu beseitigen.
1.4 Die Entwicklung der Personalausgaben.
Bei
der Entwicklung der Personalausgaben zeigen sich erste positive Ergebnisse des
eingeleiteten Konsolidierungsprozesses (Angaben in T€): [2]
Diagramm 2:
Die
infolge natürlicher Fluktuation frei werdenden Stellen werden grundsätzlich
nicht wieder besetzt und eingespart. Dadurch können für einzelne Ämter die
Konsolidierungsvorgaben aus der natürlichen Fluktuation heraus erwirtschaftet
werden. [3]
Die
Zielgröße für die Personalausgaben liegt auf Grundlage der LRH - Empfehlungen
bei rd. 78.000 T€ jährlich. [4]
Bei
den Personalausgaben ist zur weiteren Konsolidierung neben tariflichen
Überlegungen die Ausgliederung betrieblicher Aufgaben erforderlich, um
betriebsbedingte Maßnahmen zu vermeiden.[5] Gleichwohl ist als Voraussetzung sowohl für
tarifliche Verhandlungen als auch für die weitere Konsolidierung im Haushalt
2008 eine rechtskonforme Basis für unternehmerische Entscheidungen zu
betriebsbedingten Maßnahmen nach folgenden Grundsätzen zu schaffen:
1.4.1 Die rechtlichen Grundlagen einer
unternehmerischen Entscheidung.
Der Begriff der „unternehmerischen
Entscheidung“ entstammt dem Kündigungsschutzrecht. Durch eine
unternehmerische Entscheidung wird das betriebliche Erfordernis manifestiert,
das erste Voraussetzung für betriebsbedingte (Kündigungs-) Maßnahmen ist. In
der Regel entsteht das betriebliche Erfordernis aufgrund einer durch wirtschaftliche
Entwicklungen oder fiskalische Überlegungen veranlassten Entscheidung des
Arbeitgebers.
Im öffentlichen Dienst liegt eine unternehmerische
Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung beispielsweise vor, wenn
-
in einem
Haushaltsplan eine Stelle gestrichen
(vgl. BAG vom 28. November 1956, GS 3/
56, BAG vom 3. Mai 1978, 4 AZR 698/ 76 und BAG vom 21. Januar 1993, 2 AZR 330/ 92),
-
ein kw-Vermerk
angebracht oder
(vgl. BAG 6. September 1978, 4 AZR 84/ 77 und BAG vom 7. Oktober 2004, 2 AZR
122/04)
-
aus einem
Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird
(vgl. BAG 18. November 1999, 2
AZR 77/ 99).
Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidungen eines
öffentlichen Arbeitgebers ist von den Arbeitsgerichten nur darauf hin
nachprüfbar, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist
(vgl. BAG 17. Juni 1999, 2
AZR 141/ 99).
Aus den amtlichen Leitsätzen zum BAG-Urteil vom 7.
Oktober 2004 (2 AZR 122/04) ergibt sich unter anderem:
-
Regelmäßig liegt
in der Streichung einer bestimmten Stelle oder im Anbringen eines
"kw-Vermerks" an einer bestimmten Stelle im Haushaltsplan eines
öffentlichen Arbeitgebers ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine
betriebsbedingte Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst.
-
Die
Zweckmäßigkeit der Stellenstreichung ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt
überprüfbar. Offenbar unsachlich kann die Organisationsentscheidung sein, wenn
sie unmittelbar oder mittelbar gegen Gesetze oder Verträge verstößt oder deren
Umgehung dient oder sie sich nur unter Verstoß gegen Gesetzes- oder Tarifrecht
realisieren lässt.
1.4.2 Die hinreichende Bestimmtheit der
kw-Vermerke.
Die kw-Vermerke müssen allerdings hinreichend
bestimmt sein, um die Qualität einer unternehmerischen Entscheidung zu
gewinnen. In diesem Zusammenhang obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen,
ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich
betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf des gekündigten
Arbeitnehmers entfallen ist.
Voraussetzung ist, dass die Organisationsentscheidung
ursächlich für den vom Arbeitgeber behaupteten Wegfall des
Beschäftigungsbedürfnisses ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die
Entscheidung sich auf eine nach sachlichen Merkmalen genauer bestimmte Stelle
bezieht (vgl. BAG vom 7. Oktober 2004, 2 AZR 122/04).
Nach § 4 Abs. 2 der für M-V geltenden Stellenplanverordnung
vom 10. September 1991 sind Stellen, die nicht mehr benötigt werden, unter
Angabe eines bestimmten Zeitpunktes als künftig wegfallend (kw) zu bezeichnen.
Das Ausbringen von kw-Vermerken ohne Inhalt –
wie beispielsweise im Nachtragsstellenplan 2007 - genügt diesen Voraussetzungen
nicht und stellt keine rechtlich gesicherte „unternehmerische
Entscheidung“ dar.[6] Die nachgereichte „Veränderungsliste“
zum Stellenplanentwurf 2008 sieht nunmehr eine zeitliche Bestimmung für die
kw-Vermerke vor.
1.5 Die Entwicklung der Transferleistungen.
Die
bisherigen Konsolidierungsergebnisse werden durch die Steigerungen bei den
Transferleistungen zu großen Teilen wieder aufgezehrt.
Die
Nettoausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II entwickeln sich
wie folgt (Angaben in T€):[7]
Diagramm 3:
Der
Nettoaufwand für die KdU ist seit dem Haushaltsjahr 2005 zu dem Haushaltsjahr
2008 um 5.361 T€ gestiegen und wird in den kommenden Jahren
voraussichtlich auf diesem Niveau verharren.
Im
Zuge der weiteren Konsolidierung ist insbesondere die Angemessenheit der
Kostenhöhe unter Berücksichtigung der vom Bundessozialgericht entwickelten
Rechtsprechung kritisch zu überprüfen.
Die
sonstigen Transferleistungen (Ausgaben der Gr. 7 = Zuwendungen und Zuschüsse an
Dritte) entwickeln sich wie folgt (Angaben
in T€):
Diagramm 4:
Die
Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte erhöhen sich seit dem Haushaltsjahr 2005
zum Haushalt 2011 danach um 11.360 T€. Im Rahmen der weiteren
Konsolidierung wird die Überprüfung ausgewählter Transferleistungen ein
wesentlicher Schwerpunkt sein.
1.6 Die Entwicklung der sonstigen
Finanzausgaben.
Eine
weitere Aufzehrung der Konsolidierungsergebnisse findet durch die Steigerungen
bei den sonstigen Finanzausgaben statt. Ursache hierfür ist insbesondere die
steigende Zinsbelastung für die zunehmenden fehlbetragsbedingten Kassenkredite.
Diese
Kassenkredite entwickeln sich wie folgt (Angaben
in T€):
Diagramm 5:
Die
– vom Gesetzgeber als kurzfristige Liquid vorgesehenen –
Kassenkredite werden zum Dauerfinanzierungsinstrument des städtischen
Haushalts. Von ursprünglich 191,6 Mio. Euro im Jahr 2005 stiege der
Kassenkreditbedarf ohne weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen auf 309,4 Mio.
Euro im Jahr 2011.
Die
sonstigen Finanz- und die darin enthaltenen Zinsausgaben für
fehlbetragsbedingte Kassenkredite entwickeln sich dann wie folgt (Angaben in T€):
Diagramm 6:
b) a)
Die
sonstigen Finanzausgaben stiegen danach im Vergleich zwischen dem Haushalt 2005
und dem Haushalt 2011 ohne Abbau der Kassenkredite um 8.394 T€. Bereits
der LRH hatte nachdrücklich auf diese Entwicklung hingewiesen, die den
städtischen Haushalt zunehmend belastet. [8]
Diese
aus der vorhergehenden finanzwirtschaftlichen Verfahrensweise herrührende
Belastung kann kurz- und mittelfristig nur durch eine konsequente Rückführung
der fehlbetragsbedingten Kassenkredite durch Vermögensaktivierung gelöst
werden.
2 Die Konsolidierungsmaßnahmen.
Wesentlich
für den Erfolg des Rostocker Konsolidierungsprozesses sind:
-
die Reduzierung
des negativen Saldos zwischen Einnahmen und Ausgaben in den
Einzelaufgabenbereichen (= „kameraler Zuschuss“) und
-
die verbindliche
Festlegung der abgesenkten „Zuschussbeträge“ für die Folgejahre
sowie
-
die politische
Akzeptanz der für die Konsolidierung erforderlichen Maßnahmen.
Nachstehend
sind die wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite
beschrieben.[9] Einnahmenseitig kommt die Erhebung einer
Fremdenverkehrsabgabe hinzu, für die – vgl. auch Haushaltssicherungskonzept
2006 bis 2009 vom 01. Februar 2006 – ein Volumen von 450 T€
eingeplant ist.
Zusammenfassung
der Haushaltsverbesserungen
Übersicht 2:
Die
folgende Darstellung dient als Grundlage für die erforderlichen Beschlüsse der
Bürgerschaft zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011:
2.1 Das Volkstheater Rostock.
Nach
dem Beschluss der Bürgerschaft vom 17. Oktober 2007 (Beschluss Nr. 0697/07-BV)
wird das bislang als Amt 46 organisierte Volkstheater Rostock in eine GmbH mit
der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit umgewandelt. Der kamerale
Zuschuss wird von ursprünglich 8.778 T€ (2005) im Jahr 2008 auf 6.600
T€ und im Jahr 2009 auf 4.800 T€ abgesenkt.
Die
inhaltlichen Auswirkungen der Zuschussreduzierung werden durch ein zu
erstellendes theaterfachliches Konzept beschrieben, nach dessen Vorliegen die
Bürgerschaft über die verschiedenen Varianten entscheiden wird.
Mit
dem Beschluss der Bürgerschaft ist das Konsolidierungsziel für das Volkstheater
Rostock auf Grundlage der Empfehlungen des LRH im Wesentlichen erreicht.
Im
Vergleich zum Haushalt 2005 (Basisjahr der LRH - Prüfung) ergeben sich danach
folgende Konsolidierungseffekte: [10]
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 4.000 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 4.000 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 4.000 T€.
2.2 Die weitere Senkung der Personalausgaben.
Die
natürliche Fluktuation genügt nicht, um die im Personalausgabenbereich
erforderliche Konsolidierung zu bewirken. Erforderlich ist eine weitere
Absenkung der Ausgaben in der Gr. 4 auf zumindest rd. 89.900 T€ bis zum
Haushalt 2011 (Angaben in T€): [11]
Diagramm 7:
Die
durch Ausgliederung und Zuschussreduzierung beim Volkstheater Rostock zusätzlich
von 2009 an entstehende Entlastung in Höhe von 1.800 T€ ist in den Werten
des Diagramms 7 enthalten.
Danach
verbleibt eine erforderliche Personalkostensenkung für:
-
den Haushalt 2009
in Höhe von 9.800,0 T€,
-
den Haushalt 2010
in Höhe von 11.100,0
T€,
-
den Haushalt 2011
in Höhe von 11.615,0
T€.
Um
diese Einsparungen realisieren zu können, sind folgende Maßnahmen notwendig:
2.2.1 Die Grünflächenunterhaltung.
Die
Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2007 (Beschluss Nr. 0679/07-BV)
den Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung und die Friedhöfe von ursprünglich
rd. 7.750 T€ (2005) auf 5.550 T€ vom Jahr 2009 an abgesenkt. Dies
entspricht der Empfehlung des LRH.
Den
von der Verwaltung vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen, insbesondere der
Ausgliederung der Aufgabenbereiche Rasenmahd und Pflege von Wege und Plätzen
ist die Bürgerschaft hingegen nicht gefolgt. Der Oberbürgermeister wird deshalb
beauftragt, im Rahmen gesonderter Tarifverhandlungen für diesen Bereich den
erforderlichen Konsolidierungsbetrag zu erwirtschaften.
Sollte
ein entsprechendes Verhandlungsergebnis nicht zustande kommen, wird der
Oberbürgermeister beauftragt, ggf. folgende weitergehende Maßnahmen
einzuleiten, um die Zuschussreduzierung zu sichern:
-
Abgabe von
öffentlichen Grünflächen an Dritte (z. B. Wohnungsgesellschaften), und Einleitung betriebsbedingter Maßnahmen
aufgrund des dann eintretenden Aufgabenrückgangs
-
Haushaltswirksame
Reduzierung der Pflegestandards bei den öffentlichen Grünflächen,
-
Abschalten und
Abbau städtischer Brunnen,
-
Anhebung der
Friedhofsgebühren auf den rechtlich zulässigen Höchstsatz.
Im
Vergleich zum Haushalt 2005[12] ergeben sich danach folgende Konsolidierungseffekte: [13]
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 2.200 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 2.200 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 2.200 T€.
2.2.2 Die
Straßenunterhaltung und die Bauhöfe.
Vergleichbar mit dem
ursprünglichen Ansatz für die Grünflächenunterhaltung sollen auch für die
Straßenunterhaltung einzelne Aufgabenbereiche durch Betriebsübergang
ausgegliedert werden.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die Bau- und Betriebshöfe zusammenzufassen. Für die Leistungen
dieser Einrichtungen sowie weitere betriebliche Leistungen in der Straßenunterhaltung ist ein ausschreibungsfähiges Verzeichnis zu
erstellen, auf dessen Grundlage im Wege einer indikativen Markterkundung über
die wirtschaftlichen Vorteile einer Leistungsvergabe mit Betriebsübergang durch
die Bürgerschaft entschieden werden kann.
Im
Vergleich zum Haushalt 2005 sollen sich danach folgende Konsolidierungseffekte
ergeben:
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 1.400 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 2.200 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 2.200 T€.
Alternativ wird der
Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen gesonderter Tarifverhandlungen für
diesen Bereich den vorstehend genannten Konsolidierungsbetrag zu
erwirtschaften.
2.2.3 Die
technischen Dienste in Schulen und Sportstätten.
Für die 47 Schulen sowie für die Sportstätten sind
insgesamt 133,00 Stellen für technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingerichtet, hinzukommen 5,00 Stellen für die Immobilienverwaltung:
Übersicht 3:
Der LRH hatte eine
Reduzierung um 65 Stellen (ca. 2.600 T€) empfohlen.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, für die Leistungen der technischen Betreuung von Schulen und
Sportstätten ein ausschreibungsfähiges Verzeichnis zu erstellen, auf dessen
Grundlage im Wege einer indikativen Markterkundung über die wirtschaftlichen
Vorteile einer Leistungsvergabe mit Betriebsübergang durch die Bürgerschaft
entschieden werden kann. Dabei ist vorzusehen, dass im Durchschnitt jeder
Schule zumindest eine eigene Hausmeisterstelle zugeordnet bleibt.
Im
Vergleich zum Haushalt 2005 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 1.000 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 1.800 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 2.600 T€.
2.2.4 Der
„Bezirkliche Tarifvertrag zur Konsolidierung und sozialen
Absicherung“.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, parallel zu den o. g. Konsolidierungsmaßnahmen über den
Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu einem
„Bezirklichen Tarifvertrag zur Haushaltskonsolidierung und sozialen
Absicherung bei der Hansestadt Rostock“
zu initiieren.
Dieser Tarifvertrag muss
– soweit die unter Nr. 2.2.1 bis 2.2.3 genannten Konsolidierungsbeträge
durch gesonderte Maßnahmen realisiert werden – folgende Mindestvolumina
umfassen:[14]
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 6.000 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 5.700 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 5.415 T€.
Im Gegenzug ließe sich
ein tarifvertraglicher Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen
einräumen.
Soweit die unter Nr.
2.2.1 bis 2.2.3 genannten Konsolidierungsbeträge nicht vollständig
erwirtschaftet werden können, sind eventuelle Differenzbeträge den vorstehenden
Volumina hinzuzurechnen.
Um die
Funktionsfähigkeit der Verwaltung auch bei Arbeitszeitverkürzung zu erhalten,
sind die aufgabenkritischen Teilprojekte in den einzelnen Ämtern mit dem Ziel
fortzuführen, die auf aktualisierten Arbeitsmengen beruhende
aufgabenangemessene zukünftige Stellenausstattung festzulegen. Nicht
erforderliche Stellen sind dem „Stellenpool“ zuzuordnen.
2.2.5 Die
Aussetzung des Vollzugs der kw-Vermerke.
Die im Stellenplan 2008
zum Zwecke der Konsolidierung nach Aufgabenkritik ausgebrachten kw-Vermerke mit
einer zeitlichen Bestimmung zum 31. Dezember 2009 sind nicht zu vollziehen,
sobald ein den Konsolidierungserfordernissen entsprechendes Ergebnis der
Tarifverhandlungen in Aussicht steht.
2.3 Die
weitere Senkung der Ausgaben.
Neben den Personalausgaben sind zumindest folgende
Ausgabesenkungen bei den Sachkosten und den Transferleistungen vorzunehmen:
2.3.1 Die
Ortsämter.
Die bisherigen acht
Ortsämter sollen deutlich reduziert werden. Eine mögliche Variante stellt die
Verdichtung auf vier Standorte dar, und zwar in der Stadtmitte, im Nordwesten
und im Nordosten. Diese Ortsämter können den an diesen drei Standorten
eingerichteten „Regionalbüros“ angegliedert werden. Ein mögliches
viertes Ortsamt könnte in der weiter bestehenden Kfz-Zulassungsstelle
eingerichtet werden, das keine zusätzliche Stellenausstattung erfordert.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die zur Reduzierung der Ortsämter erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten. Die aktuelle Datenerhebung zeigt folgendes Bild:
Übersicht 4:
Durch die Aufgabe
angemieteter Immobilien und die Reduzierung des sonstigen Sachaufwandes sind im
Vergleich zum Haushalt 2005 folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen:
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 250 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 500 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 500 T€.
2.3.2 Die
Raumkosten.
Bis Ende 2009 scheiden
im Vergleich zum Haushalt 2005 rd. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege
der natürlichen Fluktuation aus. Hierdurch ergeben sich bei den
arbeitsplatzbezogenen Sachausgaben tatsächlich entstehende Reduzierungen. Unter
Berücksichtigung der Möglichkeiten zur räumlichen Verdichtung rechnet die
Verwaltung mit Einsparungen in Höhe von rd. 4.000 Euro je frei werdender
Stelle.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, ein an der zukünftigen Stellenausstattung orientiertes Raumkonzept
zu erstellen. Im Vergleich zum Haushalt 2005 sind mindestens folgende
Konsolidierungseffekte zu erzielen:
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 2.000 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 2.240 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 2.600 T€.
2.3.3 Die
Transferleistungen.
Der Netto-Aufwand für
die Kosten der Unterkunft (Gr. Nr. 5/6) sowie die Zuweisungen und Zuschüsse an
Dritte (Gr. Nr. 7) belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2008 mit rd.
193.500 T€. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen liegen die einwohner-
und/oder fallbezogenen Ausgaben in der Hansestadt
Rostock deutlich und zum Teil ganz
erheblich über dem Durchschnitt anderer kreisfreier Städte in M-V.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, im Rahmen der Konsolidierung Einsparvorschläge zu
unterbreiten, zunächst insbesondere für folgende Bereiche:
-
Kosten der
Unterkunft nach SGB II,[15]
-
Jugendhilfe nach
dem SGB VIII,[16]
-
Einrichtungen der
Jugendhilfe (u. a. Kita, Horte).[17]
Im
Vergleich zum Haushalt 2005 sind folgende Konsolidierungseffekte zu erzielen: [18]
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 3.500 T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 3.500 T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 3.500 T€.
2.4 Die
Vermögensaktivierung.
Um eine kurz- und
mittelfristig stabile Haushaltswirtschaft zu erreichen, sollen die
fehlbetragsbedingten Kassenkredite spätestens bis Anfang 2009 durch
Vermögensaktivierung vollständig abgebaut werden. [19]
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Januar 2008 ein Verkaufskonzept für
städtisches Vermögen in einer Größenordnung von bis zu 250 Mio. Euro netto
zugunsten des städtischen Haushaltes vorzulegen.
Das Konzept soll
folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:
-
eine
Gesamtveräußerung der Stadtwerke Rostock AG, der Stadtentsorgung Rostock GmbH oder
der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH kommt nicht in Betracht,
-
für die
Beurteilung der städtischen Vermögenswerte sind geeignete Grundlagen zu
schaffen (Verkehrswertgutachten, Angebotspreise im Wettbewerbsverfahren),
-
der
ÖPNV-Verlustausgleich in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro jährlich muss über den
steuerlichen Querverbund der RVV GmbH gewährleistet bleiben,
-
die Erhöhung der
Unternehmensrentabilität hat in geeigneten Fällen Vorrang vor der
Vermögensveräußerung.
Insbesondere kommen für eine Veräußerung in Betracht:
-
das Südstadt
Klinikum[20],
-
Aktien der
Stadtwerke Rostock AG [21],
-
Geschäftsanteile
an der Stadtentsorgung Rostock GmbH [22],
-
ein
„gemischtes Wohnungspaket“ der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH [23] oder alternativ die Erhöhung der jährlichen
Netto-Ausschüttung, um fehlbetragsbedingte Kassenkredite in Höhe von 150 Mio.
Euro in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren zu tilgen und innerhalb dieses
Zeitraumes verzinsen zu können. In diesem Fall sollte mit der Kommunalaufsicht
geklärt werden, ob der verbleibende – durch WIRO - Ausschüttungen
abzubauende – Kassenkredit in ein „normales“ Kommunaldarlehen
des Vermögenshaushaltes umgewandelt werden kann. Die erhöhten WIRO -
Ausschüttungen wären dann bis zum Abbau dieses Darlehens mit einem
Zweckbindungsvermerk zu versehen.[24]
Im Vergleich zum
Haushalt 2005 sind durch Reduzierung der Zinsbelastung infolge des
vollständigen Abbaus der fehlbetragsbedingten Kassenkredite folgende Konsolidierungseffekte
bei den sonstigen Finanzausgaben zu erzielen:
-
für den Haushalt
2009 in Höhe von 10.550,8
T€,
-
für den Haushalt
2010 in Höhe von 10.550,8
T€,
-
für den Haushalt
2011 in Höhe von 10.550,8
T€.
Durch die Ablösung der
fehlbetragsbedingten Kassenkredite tritt eine zusätzliche nachhaltige
Entlastung des Verwaltungshaushalts bei den Zinszahlungen ein:
Diagramm 8:
Dadurch können weiter
gehende Einschnitte bei den Personal- und Transferleistungen vermieden werden.
Der Haushalt wäre in
diesem Fall nach der heute absehbaren finanzwirtschaftlichen Entwicklung nicht
nur strukturell ausgeglichen, sondern auch in der Lage, von 2009 an wieder eine
Investitionsrate durch eine deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbetrag liegende Zuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften.
Die Rückführung der
fehlbetragsbedingten Kassenkredite zeigt folgendes Bild:
Diagramm 9:
Die Zuführung zum
Vermögenshaushalt entwickelte sich dann wie folgt:
Diagramm 10:
Damit wäre der städtische Verwaltungshaushalt wieder
in der Lage, eine Investitionsrate darzustellen und Eigenanteile für
Zukunftsinvestitionen abzubilden.
Die strukturellen
Fehlbedarfe könnten vom Haushalt 2009 an vollständig vermieden werden:
Diagramm 11:
Anlage 2
Die Vorschau zur Stellen- und
Personalkostenentwicklung 2005 bis 2016 aufgrund natürlicher Fluktuation. (Stand:
13.11.2007
[1] Der bereinigte strukturelle Fehlbedarf berücksichtigt, dass nach der Erlasslage im Haushalt 2007 zusätzliche Einnahmen aus dem FAG, auf die nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz des FAG ein kommunaler Anspruch besteht, zur Deckung von Altfehlbeträgen gebunden und nicht zum Ausgleich der laufenden Rechnung einzusetzen sind. Gleiches gilt für Erlöse aus Vermögensveräußerungen, die üblicherweise als Einnahme des Vermögenshaushaltes zu planen und nicht zur Ausgabendeckung im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden dürfen. Durch diese Vorgaben wird – bei unausgeglichenen und mithin rechtswidrigen Haushalten - das tatsächliche strukturelle Defizit deutlich. Ferner sind bei der Darstellung des bereinigten strukturellen Fehlbedarfs die investiv, d.h. grundsätzlich im Vermögenshaushalt, zu veranschlagenden Zuweisungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG sowie nach § 6 AG SGB II abgesetzt. Bei einem Haushaltsausgleich sind diese Einnahmen im Vermögenshaushalt zu planen.
[2] Die Erhöhung der Personalausgaben 2007 im Verhältnis zu 2006 beruht im Wesentlichen auf einmaligen Zahlungen für Abfindungen und Rentenminderungsausgleiche infolge der Abfindungsangebote des OB sowie auf Kostensteigerungen durch Erhöhung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung infolge der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Ost um 1,5%, der Versorgungsumlage für Beamte (8,5%) und der Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (0,75%). Für die Jahre 2009 bis 2011 sind noch keine Tarifsteigerungen eingeplant.
[3] Eine Übersicht zur Stellen- und Personalkostenentwicklung ist als Anlage 2 beigefügt.
[4] Vgl. Seite 40 der Anlage E zur Prüfungsmitteilung vom 27.10.2006.
[5] Der Stellenabbau muss zudem durch eine konsequente Modernisierung der Arbeitsabläufe flankiert werden. Die Personalintensität einfachster Verwaltungsvorgänge durch Mehrfachbefassung und papiergestütztes Arbeiten, die Schwierigkeiten, Dokumente vorgangsbezogen vollständig aufzufinden oder Vorgänge zeitgerecht zu bearbeiten, können bei zunehmendem Personalabbau ansonsten die Funktionsfähigkeit der Verwaltung noch weiter einschränken. Diese Fragestellung sollte im Rahmen der weiteren Konsolidierung vertieft werden.
[6] Ein denkbarer Verzicht des Innenministeriums auf eine Beanstandung des Stellenplanes wegen Verstoßes gegen die Stellenplanverordnung für den Fall, dass die kw-Vermerke ohne zeitliche Bestimmung ausgewiesen sind, steht dieser Auffassung nicht entgegen. Die rechtsaufsichtliche Behandlung der hinreichenden Bestimmtheit der kw-Vermerke ist im Verhältnis zur kündigungsschutz- und damit tarifrechtlichen Relevanz eine cura posterior.
[7] Bei dem „Netto-Aufwand“ der an die Arge (Hanse-Job-Center) zu erstattenden Kosten der Unterkunft ist die in Gr.-Nr. 19 veranschlagte Leistungsbeteiligung des Bundes gegen gerechnet. Die Leistungsbeteiligung wird vom Jahr 2008 an von 31,2% auf 28,6% reduziert. Dies führt von 2008 an zu einer jährlichen Mindereinnahme von rd. 1.800 T€.
[8] Vgl. Tz. 44 ff. der LRH - Prüfungsmitteilung vom 27.10.2006.
[9] Die erzielbaren Konsolidierungsbeträge sind in die Spalten 10 bis 12 der Anlage 1 eingearbeitet.
[10] Aufgrund des HaSiKo 2006 vom 01.02.2006 sind 2.200 T€ des Konsolidierungseffektes bereits in der Finanzplanung berücksichtigt.
[11] Der vom LRH berechnete Wert von rd. 78.000 T€ wird erst nach Ende des jetzigen Finanzplanungszeitraums erreichbar sein.
[12] Der Haushalt 2005 war das Basisjahr der überörtlichen Prüfung des LRH und dient als Bezugszeitpunkt für die Darstellung der absoluten Konsolidierungsbeträge.
[13] In der Finanzplanung ist ein im Vergleich zum Haushalt 2005 um rd. 800 T€ reduzierter kameraler Zuschuss schon berücksichtigt, den das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bereits mit der Haushaltsanmeldung für 2008 vorgesehen hat.
[14] Aufgrund der natürlichen Fluktuation sinken die Konsolidierungsvolumina in den Jahren 2010 und 2011 wegen Abnahme der Beschäftigtenanzahl. Die vorstehenden Werte sind mit einem jährlichen Reduzierungsfaktor von 5% der durch den Tarifvertrag erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechnet.
[15] Der Netto-Aufwand ist im Haushalt 2008 mit 52.456 T€ geplant.
[16] Der kamerale Zuschuss 2008 ist im Haushaltsabschnitt 45 mit 28.738 T€ geplant.
[17] Der kamerale Zuschuss 2008 ist im Haushaltsabschnitt 46 mit 21.264 T€ geplant.
[18] Die Höhe der
Konsolidierungsbeträge ergibt sich aus dem Rahmenkonzept zur Haushalts-
sicherung 2007 bis 2010 (Beschluss
der Bürgerschaft vom 04.07.2007).
[19] Die Veräußerung städtischen Vermögens zum Abbau von Altfehlbeträgen ist kein Novum. Diesen Weg ist in jüngster Zeit auch die Landeshauptstadt Düsseldorf gegangen, die ihre Verschuldung in vergleichbarer Weise abgebaut hat (Vgl. Etatrede 2008 von Oberbürgermeister Joachim Erwin vom 30.08.2007, www.duesseldorf.de).
[20] Dies entspricht der Beschlusslage der Bürgerschaft vom 01.02.2006 zum Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009.
[21] Vgl. Tz. 503 der Prüfungsmitteilung des LRH vom 27.10.2006: „Der Verkauf weiterer Aktien der SWR ist denkbar. Ein professionell gesteuerter Veräußerungsprozess dürfte einen nennenswerten Erlös zur Abdeckung der bisher aufgelaufenen Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock ergeben. Die steuerlichen Implikationen müssen dabei beachtet werden.“
[22] Vgl. Tz 512 aus der Prüfungsmitteilung des LRH vom 27.10.2006: „Die Beteiligung des privaten Gesellschafters sollte Auswirkungen auf zukünftig ertragreichere Strukturen haben.“
[23] “Gemischtes“ Wohnungspaket bedeutet ein Verkaufsportfolio von Wohnungen aller Qualitäten.
[24] Angesichts der Fremdkapitalquote des Unternehmens sind die Auswirkungen der Veräußerung auf den Unternehmensbestand zu prüfen. Die Stellenausstattung der WIRO muss schon beim heutigen Wohnungsbestand deutlich angepasst werden (vgl. Prüfungsmitteilung des LRH vom 27.10.2006). Ein weiterer Personalabbau ist im Falle der Veräußerung von Wohnungsbeständen vorzunehmen. Das Unternehmen ist in jedem Fall so zu ertüchtigen, dass in der Zukunft dauerhaft eine Ausschüttung in der bislang vereinbarten oder der konsolidierungserforderlichen Höhe aus Gewinnen im operativen Kerngeschäft geleistet werden kann.