Beschlussvorlage - 0552/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0552/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

29.05.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.07.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Hauptausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Schul- und Sportausschuss

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Kulturausschuss

Finanzausschuss

Jugendhilfeausschuss

Bau- und Planungsausschuss

12.06.2007 17:00

14.06.2007 17:00

 

19.06.2007 17:00

 

20.06.2007 17:00

20.06.2007 17:00

21.06.2007 17:00

21.06.2007 17:00

26.06.2007 16:00

03.07.2007 17:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0738/05-BV

 

 

 

Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in dem Rahmenkonzept benannten Konsolidierungsziele mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen.

           

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 


Begründung

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird das überarbeitete „Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung“ zur Beschlussfassung übergeben.

 

Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung ersetzt nicht das Haushaltssicherungskonzept im herkömmlichen Sinne.

 

Gemäß § 43 Abs.1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Dabei besteht gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V die Verpflichtung, den Haushalt in jedem Jahr auszugleichen. Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeinde gemäß § 43 Abs. 3 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. In dem Konzept ist darzustellen, in welchem Zeitraum mit welchen Maßnahmen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll.

 

Das vorgelegte „Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010“ beschreibt das notwendige Ziel des gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleiches (Abbau des strukturellen Fehlbedarfs). Darüber hinaus stellt es dar, dass ab dem Jahr 2010 ein Überschuss zur Reduzierung der Altfehlbeträge erwirtschaftet werden könnte.

 

Grundlage für das Rahmenkonzept bilden die durch den Landesrechnungshof in seinem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Hansestadt Rostock dargestellten Empfehlungen und Hinweise zum Haushaltskonsolidierungspotential und die Erkenntnisse und Feststellungen der Verwaltung.

 

Diese Empfehlungen und Erkenntnisse wurden im vorliegenden Rahmenkonzept den einzelnen Senatsbereichen zugeordnet und zeigen das Haushaltskonsolidierungspotential in Form von Eckwerten senatsbereichsbezogen auf.

 

Ziel der Verwaltung ist, in der nächsten Zeit im Rahmen der dreistufigen Projektorganisation die Konsolidierungsziele konkret zu untersetzen, um im Ergebnis ein den Anforderungen der Kommunalverfassung M-V entsprechendes Haushaltssicherungskonzept der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Roland Methling


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung

2007 bis 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss Nr.: 0552/07-BV

zur Beschlussfassung am 04. Juli 2007


 

Der Haushalt 2007 weist einen strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 31.732 T€ aus.

 

Für die Berechnung des Konsolidierungsbedarfes sind nach der Erlasslage der Kommunalaufsicht

 

·         die Mehreinnahmen aus dem FAG in Höhe von 8.526 T€, die für den Abbau struktureller (Alt-) Fehlbeträge einzusetzen sind, sowie

·         die Erlöse aus Immobilienverkäufen in Höhe von 4.527 T€

 

hinzuzurechnen. Der tatsächliche Konsolidierungsbedarf 2007 liegt mithin bei 44.785 T€.

 

 

Das Rechnungsergebnis 2006.

 

Der Haushaltsvollzug 2006 führte zu folgenden Ergebnissen:

 

 

Plan 2006

Ergebnis Jahresrechnung 2006

Fehlbedarf insgesamt:

- 154.717 T€

- 116.152 T€  

Struktureller Fehlbedarf:

- 70.202 T€

- 31.637 T€

 

Durch die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsansätze konnte der für das Jahr 2006 geplante Fehlbedarf um 38.565 T€ reduziert und entsprechend kommunalaufsichtlichen Anordnung vom

24. Oktober 2006 gestaltet werden.

 

 

Das weitergehende Konsolidierungserfordernis.

 

Aufgrund der aus dem Haushaltssicherungskonzept  2006 bis 2009 bereits in die mittelfristige
Finanzplanung eingestellten und beschlossenen Maßnahmen sinkt der strukturelle Fehlbedarf bis zum Jahr 2009 auf 29.677 T€. Unter Hinzurechnung einer gleich bleibenden, für den Fehlbetragsabbau zweckgebundenen Mehreinnahme aus dem FAG sowie aus den Erlösen aus Immobilienverkäufen ergibt sich für den Haushalt 2009 ein zu konsolidierender Gesamtbetrag in Höhe von 40.474 T€ (vgl. Anlage 1).

 

Die Hansestadt Rostock ist gehalten, gegenüber der Kommunalaufsicht kurzfristig darzustellen, wie der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2009 erreicht werden kann. Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010 weist ein Konsolidierungspotenzial von rd. 41.100 T€ aus (vgl. Anlage 2).

 

 

Die Funktion des Rahmenkonzeptes zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010.

 

Nach Abstimmung in der Projektsteuerungsgruppe Haushaltssicherung unter Beteiligung des Innenministeriums und des Landesrechnungshofes ist die Übereinkunft erzielt worden, dass bei einem im Februar 2007 beschlossen Haushalts- und Stellenplan zusätzlich der Verwaltungsentwurf eines „Rahmenkonzeptes zur Haushaltssicherung 2007-2010“ zunächst ausreicht, um die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zu beenden und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Hansestadt Rostock  wieder herzustellen.

Das vorliegende „Rahmenkonzept“ soll die Bearbeitung des beschlossenen Haushalts- und Stellenplanes durch die Kommunalaufsicht erleichtern und hat das Ziel, die baldige Veröffentlichung der Haushaltssatzung zu ermöglichen.


 

Es ist zu erwarten, dass die Kommunalaufsicht die Verfügung zum Haushalt 2007 mit Auflagen versehen wird, wonach die Hansestadt Rostock das Haushaltssicherungskonzept mit den von der Bürgerschaft im Einzelnen zu beschließenden Konsolidierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen hat.

 

Eine solche Zeitschiene ist aufgrund des Prozesscharakters der Konsolidierung sowie der erforderlichen Mitwirkung aller Beteiligten notwendig und vor dem Hintergrund des von der Kommunalaufsicht im Wesentlichen finanzierten Projektes zur Realisierungsbegleitung auch grundsätzlich abgestimmt.

 

Das „Rahmenkonzept“ ersetzt nicht das Haushaltssicherungskonzept in bekannter Form, sondern dokumentiert auf Senatsbereichsebene, welche Konsolidierungsbeiträge nach heutigem Erkenntnisstand für einen von 2009 an rechtskonformen Haushalt zu erbringen sind. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in den Ausgabengruppen Personal, Sach- und Betriebsaufwand, Zuweisungen und Zuschüsse sowie sonstige Finanzausgaben sind zur Zielerreichung von 2009 an auf einen Betrag von 400.000 T€ zu begrenzen.

 

 

Die vorläufigen Konsolidierungsbeiträge der Senatsbereiche.

 

Die Anlage 2 stellt die im Rahmen der Aufgabenkritik zu erzielenden und zu untersetzenden Konsolidierungsbeträge der Senatsbereiche im Verhältnis zum Haushaltsplan 2005 dar (Spalten 1 und 2 der Anlage 2).

 

Die Beträge je Organisationseinheit sind nicht fix, sondern Gegenstand des Konsolidierungsprozesses und können innerhalb der Senatsbereiche sowie zwischen ihnen variieren. Die Konsolidierungsmöglichkeiten der einzelnen Bereiche werden wesentlich durch den Verbindlichkeits- und Disponibilitätsgrad ihrer jeweiligen Aufgaben bestimmt.

 

 

Der Rostocker Konsolidierungsprozess.

 

Wesentlich für den Erfolg des Rostocker Konsolidierungsprozesses sind

 

-        eine Reduzierung des negativen Saldos zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Einzelaufgabenbereichen (= „kameraler Zuschuss“) und

 

-        eine verbindliche Festlegung des abgesenkten „Zuschussbetrages“ für den Haushalt 2009 im später zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept (vgl. Spalten 4 und 5 der Anlage 2).

 

Die Realisierung der Konsolidierungsbeiträge wird gegenwärtig schrittweise mit den Senats- und Amtsbereichen diskutiert. Eine Übersicht zu den Zielbeträgen je Amt ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Vielmehr werden alle nachhaltig wirksamen Konsolidierungsvarianten erörtert, u.a.:

 

-        Verbesserung der Einnahmensituation,

-        Zweck- und vollzugskritische Aufgabenprüfung,

-        Synergien durch Aufgabenbündelung,

-        Geschäftsprozessoptimierung,

-        Ausgründung von Aufgabenbereichen in städtischer Trägerschaft,

-        (Teil-) Vergabe von Aufgaben-/Tätigkeitsbereichen (mit und ohne Betriebsübergang),

-        Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Eine spürbare Reduzierung von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger soll erst dann in Betracht kommen, wenn die Konsolidierungsmaßnahmen zur Absenkung der Verwaltungskosten (Personal- und Sachmittel) nicht ausreichen, um das Konsolidierungsziel zu erreichen.

 

Die einzelnen Konsolidierungsvarianten werden der Bürgerschaft nach Erarbeitung unter Beteiligung der Senatsbereiche und Ämter zur Beschlussfassung vorgelegt und später im dann zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept als Einzelmaßnahmen dargestellt.

 

 


                                                                                                                                                                                                                               Anlage 1


                                                                                                                                                                                                                               Anlage 2


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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2007 - Hauptausschuss

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14.06.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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19.06.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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20.06.2007 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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20.06.2007 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

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21.06.2007 - Finanzausschuss

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26.06.2007 - Jugendhilfeausschuss

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28.06.2007 - Kulturausschuss

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03.07.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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04.07.2007 - Bürgerschaft