Beschlussvorlage - 0552/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.07.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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12.06.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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14.06.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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19.06.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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20.06.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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20.06.2007
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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21.06.2007
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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26.06.2007
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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28.06.2007
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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03.07.2007
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.07.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Schul- und Sportausschuss Sozial- und Gesundheitsausschuss Kulturausschuss Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Bau- und Planungsausschuss |
14.06.2007 17:00 19.06.2007 17:00 20.06.2007 17:00 20.06.2007 17:00 21.06.2007 17:00 21.06.2007 17:00 26.06.2007 16:00 03.07.2007 17:00 |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Rahmenkonzept
zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0738/05-BV |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird das überarbeitete „Rahmenkonzept
zur Haushaltssicherung“ zur Beschlussfassung übergeben.
Das
Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung ersetzt nicht das
Haushaltssicherungskonzept im herkömmlichen Sinne.
Gemäß
§ 43 Abs.1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Dabei besteht gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V
die Verpflichtung, den Haushalt in jedem Jahr auszugleichen. Kann der
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeinde gemäß § 43 Abs. 3 KV
M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. In dem Konzept ist
darzustellen, in welchem Zeitraum mit welchen Maßnahmen der Haushaltsausgleich
wieder erreicht werden soll.
Das
vorgelegte „Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010“
beschreibt das notwendige Ziel des gesetzlich erforderlichen
Haushaltsausgleiches (Abbau des strukturellen Fehlbedarfs). Darüber hinaus
stellt es dar, dass ab dem Jahr 2010 ein Überschuss zur Reduzierung der
Altfehlbeträge erwirtschaftet werden könnte.
Grundlage
für das Rahmenkonzept bilden die durch den Landesrechnungshof in seinem Bericht
zur überörtlichen Prüfung der Hansestadt Rostock dargestellten Empfehlungen und
Hinweise zum Haushaltskonsolidierungspotential und die Erkenntnisse und
Feststellungen der Verwaltung.
Diese
Empfehlungen und Erkenntnisse wurden im vorliegenden Rahmenkonzept den
einzelnen Senatsbereichen zugeordnet und zeigen das Haushaltskonsolidierungspotential
in Form von Eckwerten senatsbereichsbezogen auf.
Ziel
der Verwaltung ist, in der nächsten Zeit im Rahmen der dreistufigen
Projektorganisation die Konsolidierungsziele konkret zu untersetzen, um im
Ergebnis ein den Anforderungen der Kommunalverfassung M-V entsprechendes
Haushaltssicherungskonzept der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Roland Methling
Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung
2007 bis 2010
Beschluss Nr.: 0552/07-BV
zur Beschlussfassung am 04. Juli 2007
Der
Haushalt 2007 weist einen strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 31.732 T€
aus.
Für
die Berechnung des Konsolidierungsbedarfes sind nach der Erlasslage der
Kommunalaufsicht
·
die Mehreinnahmen
aus dem FAG in Höhe von 8.526 T€, die für den Abbau struktureller (Alt-)
Fehlbeträge einzusetzen sind, sowie
·
die Erlöse aus
Immobilienverkäufen in Höhe von 4.527 T€
hinzuzurechnen.
Der tatsächliche Konsolidierungsbedarf 2007 liegt mithin bei 44.785
T€.
Das Rechnungsergebnis
2006.
Der Haushaltsvollzug 2006
führte zu folgenden Ergebnissen:
|
Plan 2006 |
Ergebnis Jahresrechnung
2006 |
Fehlbedarf insgesamt: |
- 154.717 T€ |
- 116.152 T€ |
Struktureller Fehlbedarf: |
- 70.202 T€ |
- 31.637 T€ |
Durch
die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsansätze konnte der für das Jahr 2006
geplante Fehlbedarf um 38.565 T€ reduziert und entsprechend
kommunalaufsichtlichen Anordnung vom
24.
Oktober 2006 gestaltet werden.
Das weitergehende
Konsolidierungserfordernis.
Aufgrund
der aus dem Haushaltssicherungskonzept
2006 bis 2009 bereits in die mittelfristige
Finanzplanung eingestellten und beschlossenen Maßnahmen sinkt der strukturelle
Fehlbedarf bis zum Jahr 2009 auf 29.677 T€. Unter Hinzurechnung einer
gleich bleibenden, für den Fehlbetragsabbau zweckgebundenen Mehreinnahme aus
dem FAG sowie aus den Erlösen aus Immobilienverkäufen ergibt sich für den
Haushalt 2009 ein zu konsolidierender Gesamtbetrag in Höhe von 40.474 T€
(vgl. Anlage 1).
Die
Hansestadt Rostock ist gehalten, gegenüber der Kommunalaufsicht kurzfristig
darzustellen, wie der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2009 erreicht werden kann.
Das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010 weist ein Konsolidierungspotenzial
von rd. 41.100 T€ aus (vgl. Anlage 2).
Die Funktion des
Rahmenkonzeptes zur Haushaltssicherung 2007 bis 2010.
Nach
Abstimmung in der Projektsteuerungsgruppe Haushaltssicherung unter Beteiligung
des Innenministeriums und des Landesrechnungshofes ist die Übereinkunft erzielt
worden, dass bei einem im Februar 2007 beschlossen Haushalts- und Stellenplan
zusätzlich der Verwaltungsentwurf eines „Rahmenkonzeptes zur
Haushaltssicherung 2007-2010“ zunächst ausreicht, um die Zeit der
vorläufigen Haushaltsführung zu beenden und damit die finanzielle
Handlungsfähigkeit der Hansestadt Rostock
wieder herzustellen.
Das
vorliegende „Rahmenkonzept“ soll die Bearbeitung des beschlossenen
Haushalts- und Stellenplanes durch die Kommunalaufsicht erleichtern und hat das
Ziel, die baldige Veröffentlichung der Haushaltssatzung zu ermöglichen.
Es
ist zu erwarten, dass die Kommunalaufsicht die Verfügung zum Haushalt 2007 mit
Auflagen versehen wird, wonach die Hansestadt Rostock das
Haushaltssicherungskonzept mit den von der Bürgerschaft im Einzelnen zu beschließenden
Konsolidierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen hat.
Eine
solche Zeitschiene ist aufgrund des Prozesscharakters der Konsolidierung sowie
der erforderlichen Mitwirkung aller Beteiligten notwendig und vor dem
Hintergrund des von der Kommunalaufsicht im Wesentlichen finanzierten Projektes
zur Realisierungsbegleitung auch grundsätzlich abgestimmt.
Das
„Rahmenkonzept“ ersetzt nicht das Haushaltssicherungskonzept
in bekannter Form, sondern dokumentiert auf Senatsbereichsebene, welche
Konsolidierungsbeiträge nach heutigem Erkenntnisstand für einen von 2009 an
rechtskonformen Haushalt zu erbringen sind. Die Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes in den Ausgabengruppen Personal, Sach- und Betriebsaufwand,
Zuweisungen und Zuschüsse sowie sonstige Finanzausgaben sind zur Zielerreichung
von 2009 an auf einen Betrag von 400.000 T€ zu begrenzen.
Die vorläufigen
Konsolidierungsbeiträge der Senatsbereiche.
Die
Anlage 2 stellt die im Rahmen der Aufgabenkritik zu erzielenden und zu
untersetzenden Konsolidierungsbeträge der Senatsbereiche im Verhältnis zum
Haushaltsplan 2005 dar (Spalten 1 und 2 der Anlage 2).
Die
Beträge je Organisationseinheit sind nicht fix, sondern Gegenstand des
Konsolidierungsprozesses und können innerhalb der Senatsbereiche sowie zwischen
ihnen variieren. Die Konsolidierungsmöglichkeiten der einzelnen Bereiche werden
wesentlich durch den Verbindlichkeits- und Disponibilitätsgrad ihrer jeweiligen
Aufgaben bestimmt.
Der Rostocker
Konsolidierungsprozess.
Wesentlich für den Erfolg des
Rostocker Konsolidierungsprozesses sind
-
eine Reduzierung
des negativen Saldos zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Einzelaufgabenbereichen
(= „kameraler Zuschuss“) und
-
eine verbindliche
Festlegung des abgesenkten „Zuschussbetrages“ für den Haushalt 2009
im später zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept (vgl. Spalten 4 und 5
der Anlage 2).
Die
Realisierung der Konsolidierungsbeiträge wird gegenwärtig schrittweise mit den
Senats- und Amtsbereichen diskutiert. Eine Übersicht zu den Zielbeträgen je Amt
ist als Anlage 3 beigefügt.
Vielmehr
werden alle nachhaltig wirksamen Konsolidierungsvarianten erörtert, u.a.:
-
Verbesserung der
Einnahmensituation,
-
Zweck- und
vollzugskritische Aufgabenprüfung,
-
Synergien durch
Aufgabenbündelung,
-
Geschäftsprozessoptimierung,
-
Ausgründung von
Aufgabenbereichen in städtischer Trägerschaft,
-
(Teil-) Vergabe
von Aufgaben-/Tätigkeitsbereichen (mit und ohne Betriebsübergang),
-
Möglichkeiten der
interkommunalen Zusammenarbeit.
Eine
spürbare Reduzierung von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger soll erst
dann in Betracht kommen, wenn die Konsolidierungsmaßnahmen zur Absenkung der
Verwaltungskosten (Personal- und Sachmittel) nicht ausreichen, um das
Konsolidierungsziel zu erreichen.
Die
einzelnen Konsolidierungsvarianten werden der Bürgerschaft nach Erarbeitung
unter Beteiligung der Senatsbereiche und Ämter zur Beschlussfassung vorgelegt
und später im dann zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept als
Einzelmaßnahmen dargestellt.
Anlage
1
Anlage 2